Welthandelsorganisation (WTO)

COVID-19-Bekämpfung: Das TRIPS, der Verzicht, die Vereinbarung und die Folgen

Düsseldorf - 23.06.2022, 14:14 Uhr

Eingang der WTO-Zentrale in Genf, Schweiz, 2020. (c / Foto: olrat / AdobeStock)

Eingang der WTO-Zentrale in Genf, Schweiz, 2020. (c / Foto: olrat / AdobeStock)


Die Welthandelsorganisation WTO hat Mitte Juni 2022 getagt und entschieden. Unter anderem auch über einen temporären Verzicht auf die Durchsetzung von Patent-Rechten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Herausgekommen ist ein Kompromiss, mit dem anscheinend weder die Pharmaindustrie noch humanitäre Nicht-Regierungsorganisationen so richtig einverstanden sind. Wir wollen erklären, was eigentlich beschlossen wurde, was das TRIPS ist und was gefordert wurde.

Die Ministerkonferenz, das höchste Gremium der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organisation), hat mit einiger der Pandemie geschuldeter Verzögerung nun zum zwölften Mal seit Gründung der Organisation vom 12. bis 17. Juni 2022 in Genf an ihrem Hauptsitz getagt. Eigentlich hätte sie im zweijährigen Turnus bereits im Dezember 2019 zusammenkommen sollen, eigentlich in Kasachstans Hauptstadt Nur-Sultan und eigentlich nach Ansicht etlicher Kritiker aus verschiedenen Lagern ohnehin viel früher und überhaupt mit ganz anderen Ergebnissen.

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COVID-19 hat nicht nur den Zeitplan der WTO durcheinandergebracht, sondern war auch ein maßgeblicher Tagesordnungspunkt der Runde der Handels- und Wirtschaftsminister aus den 164 Mitgliedstaaten (von 195 anerkannten Staaten weltweit, 22 weitere davon haben Beobachterstatus in der WTO und streben die Mitgliedschaft an). Der Patentschutz für Impfstoffe, Diagnostika und Medikamente im Rahmen der Pandemiebekämpfung stand dabei zur Debatte und als Ergebnis gab es einen dem Einstimmigkeitsprinzip der 164 Mitglieder geschuldeten Kompromiss, mit dem nun keine Seite so richtig einverstanden scheint.

Dabei hat die mächtige Welthandelsorganisation mit der Entscheidung eine ihrer drei Säulen, das sogenannte TRIPS-Abkommen, den Schutz geistigen Eigentums, teilweise aufgeweicht. Was genau TRIPS eigentlich ist, was die ärmeren Länder der Welt angeführt von Indien und Südafrika eigentlich gefordert haben, was herausgekommen ist und was das bedeutet, beantworten wir im Folgenden:

Was ist TRIPS?

TRIPS hat hier weder etwas mit Kurzurlaub noch mit einer sexuell übertragbaren Krankheit zu tun. Das Akronym steht für Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, das Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums. Neben dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) und dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen GATS (General Agreement on Trade in Services) bildet TRIPS den Grundstock der 1994 gegründeten WTO.

Das über 200 Seiten starke Vertragswerk mit aktuell zwölf Anhängen regelt für den gesamten Welthandel den Umgang und den Schutz von Handelsmarken, Urheberrechten, Gebrauchsmustern und Patenten. Alle Mitgliedsländer müssen sich verbindlich an das Abkommen halten und es drohen entsprechende Sanktionen gegen Plagiate oder Produktfälscher. So müssen Staaten, die die Anforderungen des TRIPS nicht umsetzen, unter anderem mit Handelssanktionen rechnen. Das macht das Abkommen zu einem recht wirkungsvollen Instrument, um nahezu weltweit den Schutz von geistigem Eigentum zu sichern.

Kritik besonders an Patenten auf Arzneimittel gibt es schon länger

Im Bereich der Gesundheit und der Pharmazie gilt das insbesondere für Patente auf Arzneimittel, Impfstoffe, Diagnostika, medizinische Geräte und Material oder auch bestimmte Methoden in der Medizin oder auch bei der Herstellung von Arzneimitteln.

An diesem so weltweit zementiertem Patentrecht gibt es allerdings auch schon lange Kritik – besonders von Entwicklungsländern, Nicht-Regierungsorganisationen, aber auch aus der Wissenschaft. Die einen beklagen, dass der freie Austausch von Wissen so behindert werde, die anderen beklagen, dass größere und reichere Staaten und Unternehmen kleineren und ärmeren den Zugang zu Produkten beschränkten beziehungsweise zum Teil Monopolstellungen einnähmen.

Besonders im Bereich der Medizin und Pharmazie gab es bereits Streit um das Thema Arzneimittel gegen die Immunschwächekrankheit AIDS und das HI-Virus. Die mit am stärksten betroffenen Länder Afrikas hatten bereits Anfang des 21. Jahrhunderts den Patentschutz auf Medikamente kritisiert. Als Reaktion erhielt das TRIPS-Abkommen eine Ergänzung, in der erklärt wurde, dass TRIPS die Mitgliedstaaten nicht daran hindern dürfe, Krisen des öffentlichen Gesundheitswesens abzuwenden.

Das Modul X „Public Health“ des TRIPS regelt so etwa, dass in einem erklärten Notfall Zwangslizenzen für die Produktion oder den Import von patentgeschützten Arzneimitteln erteilt werden können. Ausgesetzt sind Patente damit allerdings dann nicht.

Was war die Forderung des „TRIPS-waiver“-Antrags?

Bereits im Oktober 2020 stellten die WTO-Mitglieder Südafrika und Indien einen Antrag auf eine begrenzte Aussetzung des TRIPS bezogen auf Impfstoffe, Arzneimittel und Diagnostika gegen COVID-19 für den Zeitraum der Pandemie. Dieser „Verzicht“ – Englisch „waiver“ – ist unter dem Namen TRIPS-waiver bekannt geworden. Konkret trug der Antrag den Titel: „Waiver from certain provisions of the TRIPS agreement for the prevention, containment and treatment of COVID-19“ – also „Verzicht auf bestimmte Bestimmungen der TRIPS-Vereinbarung zur Prävention, Eindämmung und Behandlung von COVID-19“

Stellvertretend für über 100 Mitgliedsländer, die den Vorschlag unterstützten, forderten die Antragsteller in dem Waiver-Antrag auf, „dringend und schnell“ den Patentschutz eben zur „Prävention, Eindämmung und Behandlung von COVID-19“ temporär auszusetzen. Dabei blieben die Antragsteller in dem zur Verabschiedung vorgeschlagenen Text relativ vage, welche Patente auszusetzen seien.

Beschluss-Vorschlag war recht weit gefasst

In ihrer Begründung hieß es allerdings, man solle den Beschluss fassen „Recognising the need for unimpeded and timely access to affordable medical products including diagnostic kits, vaccines, medicines, personal protective equipment and ventilators for a rapid and effective response to the COVID-19 pandemic” also „In Anerkennung der Notwendigkeit eines ungehinderten und zeitnahen Zugangs zu erschwinglichen Medizinprodukten, einschließlich Diagnosekits, Impfstoffen, Arzneimitteln, persönlicher Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten, um schnell und wirksam auf die COVID-19-Pandemie reagieren zu können“.

In dem Sinne wäre dies ein recht weitreichender und nur grob definierter Verzicht auf den Patentschutz nicht nur für Impfstoffe gewesen. Unterstützung für den Antrag gab es neben den über 100 Mitgliedstaaten (insbesondere ärmere Entwicklungsländer) auch von zahlreichen Nicht-Regierungsorganisationen (NGO), besonders humanitären wie etwa Ärzte ohne Grenzen.

Ablehnend standen dem Antrag allerdings Schwergewichte wie die Europäische Union (die sowohl als Organisation selbst wie auch mit jedem ihrer Mitgliedsländer WTO-Mitglied ist), die Schweiz oder auch die USA gegenüber. Seitens der EU verwies man unter anderem auf die bereits bestehende Möglichkeit der Vergabe von Zwangslizenzen. Etwa die NGO Ärzte ohne Grenzen wies dagegen darauf hin, dass Zwangslizenzen für die Pandemie ungeeignet seien, zu lange bräuchten und zu umständlich seien – besonders weil sie nur jeweils für konkret zu benennende Produkte respektive Patente gälten.

Erst im Mai 2021 gab es ein Einlenken der US-Regierung, was überhaupt erst den Weg frei für die Entscheidung bei der WTO-Ministerkonferenz machte.

Was wurde nun eigentlich entschieden?

Der ursprüngliche „TRIPS-waiver“, wie ihn Südafrika und Indien als Vorschlag formuliert hatten, fand nicht die allgemeine Zustimmung aller Mitgliedsländer und wurde daher so nicht entschieden.

Bei der Ministerkonferenz der WTO gilt das Prinzip, dass alle 164 Mitglieder einer Entscheidung zustimmen müssen – also ein Einstimmigkeitsprinzip. (Für manche Punkte wie die Aufnahme neuer Mitglieder genügt allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit). Dementsprechend entstand ein Kompromiss – um den wohl auch hart gerungen wurde. Schließlich verlängerte man die Konferenz sogar um einen Tag.

In der „Ministeriellen Entscheidung über das TRIPS-Abkommen“ (Ministerial Decision on the TRIPS Agreement)“ heißt es nun, dass „Mitglieder die (Patent)Rechte …, die für die Produktion und Verbreitung von COVID-19-Impfstoffen benötigt werden, … einschränken können“ auch gegen die Zustimmung des Rechteinhabers. Dabei soll unter anderem alles unternommen werden, um einen Re-Export so produzierter Vakzine zu verhindern. Auch die Zurverfügungstellung besonders für humanitären und nicht-Profit-orientierte Verwendung solle sichergestellt werden. Die Regelung gilt zunächst für fünf Jahre, kann aber verlängert werden und soll außerdem jährlich überprüft werden.

Über Diagnostika und Therapeutika soll innerhalb von sechs Monaten entschieden werden

Länder, die bereits selbst eine Produktion von Impfstoffen aufgenommen haben, sollen außerdem möglichst keine Zwangslizenzen vergeben, heißt es ebenfalls in dem Text.

Außerdem enthält der Text einen Abschnitt, in dem es heißt, dass innerhalb sechs Monaten ab Veröffentlichung der Entscheidung am 17. Juni 2022 auch über eine Ausweitung der Entscheidung bezüglich der Produktion und Verbreitung von COVID-19-Diagnostika und Therapeutika entschieden werden soll.

Was sind die Folgen der Entscheidung?

Mit der Entscheidung dürfen Mitgliedsländer, die den entsprechenden Notstand erklären oder erklärt haben, nun niederschwellig Produktionslizenzen erteilen. Damit können Unternehmen in ärmeren Ländern COVID-19-Impfstoffe herstellen und sich dabei die „Rezepte“ der etablierten Impfstoffe als Vorlage nehmen. Damit geht die Entscheidung etwas über die zuvor bereits möglichen Zwangslizenzen hinaus.

Die Impfstoffe dürfen dann aber nicht exportiert werden und sollen auch nach Möglichkeit ohne Profit abgegeben werden.

Kritik von „Schlag für die Pharmaindustrie“ bis „unzureichend“

Kritik gab es bereits von allen Seiten an der Kompromiss-Entscheidung. Die Industrie etwa in Form des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie sieht darin unter anderem ein Wegbrechen der Anreize für die Industrie, neue Arzneimittel zu entwickeln. Es sei „ein Schlag für die Pharmaindustrie“.

Auf der anderen Seite kritisieren NGOs wie Amnesty International den Beschluss als „unzureichend“.


Volker Budinger, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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