Synergien nutzen, Kosten sparen

NNF-Bescheid jetzt mit Fixzuschlägen für Notdienst und Dienstleistungen

Berlin - 12.05.2022, 13:45 Uhr

Diese Woche erreicht die Apotheken wieder Post vom NNF. (x / Foto: jopix.de / AdobeStock)

Diese Woche erreicht die Apotheken wieder Post vom NNF. (x / Foto: jopix.de / AdobeStock)


Ende dieser Woche werden die Apotheken einen etwas anderen Bescheid des Nacht- und Notdienstfonds in ihrer Post finden: Darauf finden sich nun gebündelt die Fixzuschläge für den Notdienst und die pharmazeutischen Dienstleistungen. Zudem gibt es eine neue Kontonummer.

Wie der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (NNF) mitteilt, verschickt er diese Woche erstmals einen gemeinsamen Verpflichtungsbescheid für die Fixzuschläge für Notdienste und pharmazeutische Dienstleistungen. Dies sei effizienter und spare Verwaltungskosten, heißt es.

Seit Ende 2021 ist der NNF für die Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen beliehen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ihm dabei auch die Möglichkeit eröffnet, die in der Arzneimittelpreisverordnung festgesetzten Zuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen und Notdienste zusammen zu bescheiden – wenn eine wirtschaftliche Trennung der beiden Teilbereiche sichergestellt ist. Und genau das geschieht nun auch. Wie der NNF erklärt, liegt der Vorteil für die Apotheken beziehungsweise die Apothekenrechenzentren darin, dass sie weiterhin Gelder in nur einer Transaktion an den NNF abführen können. Etwaige Fehlüberweisungen lösen dann nicht gleich eine Kette von Korrekturen aus. Eines ändert sich allerdings: die Kontonummer. Darüber werde auch der kommende Verpflichtungsbescheid informieren, der die Apotheken Ende dieser Woche erreichen dürfte.

Für die in der zweiten Dezemberhälfte 2021 erhobenen Zuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen gibt es ein gesondertes Verfahren und einen separaten Bescheid. Wie der NNF mitteilt, arbeitet er derzeit noch an der „zeitaufwendigen Plausibilisierung der Zahlen“. Denn die Umstellung habe bei mehreren hundert Apotheken zu unplausibel hohen Packungsmeldungen geführt. Spätestens für Juni kündigt der NNF nun zwei Sonderbescheide an: einen für die Zuschläge für pharmazeutischen Dienstleistungen der zweiten Dezemberhälfte 2021 und einen für die Zuschläge für Notdienste für Rx-Packungen, die vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben wurden, aber erst im Jahr 2022 an den NNF gemeldet wurden.


Deutsche Apotheker Zeitung
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