Wegen pandiemiebedingter Schwankungen

Pflegehilfsmittel: Vertragspreise weiterhin ausgesetzt

Stuttgart - 19.01.2022, 15:15 Uhr

Die Preise für Pflegehilfsmittel schwanken pandemiebedingt stark. (s / Foto: dusk/AdobeStock)

Die Preise für Pflegehilfsmittel schwanken pandemiebedingt stark. (s / Foto: dusk/AdobeStock)


FFP2-Masken bekommen Abrechnungspositionsnummer

Unabhängig von dieser Sonderregel stellt der GKV-Spitzenverband klar, dass es für „partikelfiltrierende Halbmasken“, also FFP2- oder vergleichbare Masken bislang keine Vertragspreise gibt. Unter die für „einfache“ medizinische Masken bereits bestehende Vertragsposition „Mundschutz“ fielen sie nämlich nicht. Deswegen müsse auch über die Geltungsdauer der oben genannten Empfehlungen hinaus die Abrechnung von partikelfiltrierenden Halbmasken zu den jeweils aktuell marktüblichen und wirtschaftlichen Preisen erfolgen – bis es eine vertragliche Regelung gibt, so der GKV-Spitzenverband  Anfang Februar 2022 werde demnach für partikelfiltrierende Halbmasken immerhin schon mal eine neue Produktart (54.99.01.5) gebildet und eine entsprechende Abrechnungspositionsnummer eingerichtet.

Kein Einfluss auf bereits erteilte Genehmigungen

Auf bereits erteilte Genehmigungen haben Änderungen und Sonderregeln wie der veränderte Höchstbetrag und die Nichtanwendbarkeit der Vertragspreise übrigens keinen Einfluss. Das betrifft sowohl den Genehmigungszeitraum, als auch die genehmigten Produkte. Darauf weisen die Kassen auch hin. Einer erneuten Genehmigung aufgrund coronabedingter Änderungen bedarf es also nicht.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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