Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Wie man Gewaltopfern in der Apotheke helfen kann

Stuttgart - 25.11.2021, 17:00 Uhr

Frauen werden nach wie vor immer wieder Opfer von Gewalttaten. Entsteht im Beratungsgespräch ein Verdacht, kann auf verschiedene Hilfsangebote hingewiesen werden. (Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)

Frauen werden nach wie vor immer wieder Opfer von Gewalttaten. Entsteht im Beratungsgespräch ein Verdacht, kann auf verschiedene Hilfsangebote hingewiesen werden. (Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)


Jährlich wird am 25. November mit dem „internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ das öffentliche Interesse auf dieses Thema gelenkt und über Maßnahmen zur Bekämpfung informiert. Auch Apotheken können hierzu ihren Beitrag leisten.

Auch im 21. Jahrhundert ist körperliche und sexuelle Gewalt an Frauen und nicht-binären Personen weltweit keine Seltenheit. So wird einer EU-Studie aus dem Jahr 2014 zufolge jede dritte Frau in Europa irgendwann in ihrem Leben Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt. Während Krisenzeiten (wie z. B. der Corona-Pandemie) steigen die Zahlen laut UN Woman weiter an.

Was Apotheken tun können

Entsteht im vertraulichen Beratungsgespräch mit einer Kundin der Verdacht auf eine Gewalttat, sollten Apothekenangestellte dies keinesfalls ignorieren. Denn auch wenn in der Apotheke in der Regel nicht direkt geholfen werden kann, so kann man doch auf spezielle Hilfsangebote verweisen. Dabei ist zu beachten, dass auch in derartigen Fällen die Schweigepflicht gilt.

Was versteht man unter Gewalt gegen Frauen?

Laut der Istanbul-Konvention wird darunter „eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden“. Demnach zählen alle Handlungen dazu, die „zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“.

UN Women nennt als Beispiele: Demütigungen, Beleidigungen, Einschüchterungen, sexualisierte Belästigungen und Übergriffe, Jungfräulichkeitstests, Gewalt in der Geburtshilfe, Schläge, Vergewaltigungen, Zwangsheirat, Zwang zu Sterilisation und Abtreibung, Säureattacken, Genitalverstümmelung, Massenvergewaltigungen, Frauenhandel und Mord.

Hilfetelefon und Beratungsstellen

Als bundesweite, niedrigschwellige und anonyme Anlaufstelle steht Betroffenen das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016 bzw. via Online-Beratung zur Verfügung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. 

Social Media Kampagne des Hilfetelefons (Bild: Hilfetelefon)

Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Frauen aller Nationalitäten, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben, als auch an Angehörige und Fachkräfte.

Wird eine Hilfe vor Ort gewünscht, kommen lokale Frauenberatungsstellen infrage. Eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Stellen ist im Netz unter www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html zu finden.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2021

Der Aktionstag wurde 1999 durch die vereinten Nationen ins Leben gerufen. Hintergrund war die Entführung, Vergewaltigung, Folterung und Ermordung dreier Schwestern am 25. November 1960  in der Dominikanischen Republik.

In diesem Jahr geht es mit dem Motto „Orange The World“ darum, auf unterschiedlichstem Wege Farbe zu bekennen – sei es durch Kleidung, Beleuchtung von Gebäuden oder Plakataktionen. Die Farbe Orange steht dabei symbolisch für die Beendigung der geschlechtsspezifischen Gewalt. 



Nadine Sprecher, Apothekerin, Redakteurin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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