Deutscher Ärztetag

Ärzte fordern Dispensierrecht im Notdienst

Berlin - 03.11.2021, 13:45 Uhr

Die Delegierten beim Deutschen Ärztetag fordern das Dispensierrecht im Notdienst. (s / Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka)

Die Delegierten beim Deutschen Ärztetag fordern das Dispensierrecht im Notdienst. (s / Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka)


Die Delegierten beim Deutschen Ärztetag fordern den Gesetzgeber auf, das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im Notdienst einzuführen. Apotheken könnten unverzüglich benötigte Medikamente oft nicht zeitnah liefern, was letztlich zulasten der Patientinnen und Patienten gehe, so die Begründung.

Ist das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte der letzte Ausweg, um Menschen auf dem Land im Notdienst mit Medikamenten zu versorgen? Das legt zumindest ein Beschluss des Deutschen Ärztetags nahe. Am vergangenen Montag und Dienstag kam das Ärzteparlament in Berlin zusammen und verabschiedete unter anderem einen Antrag, in dem es den Gesetzgeber auffordert, hierfür die nötigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wörtlich lautet der Beschluss wie folgt:


Die Abgeordneten des 125. Deutschen Ärztetages 2021 fordern den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Schritte einzuleiten, um ein ärztliches Dispensierrecht im Rahmen der Notfallversorgung und im organisierten Notdienst zur Verbesserung der Patientenversorgung zu ermöglichen.“

Beschluss beim Deutschen Ärztetag 2021


Vor allem immobile Patientinnen und Patienten auf dem Land hätten das Nachsehen, weil die nächstgelegene Notdienstapotheke oft so weit von ihrem Wohnort entfernt sei, dass sie nicht zeitnah mit dringend benötigten Medikamenten versorgt werden könnten, heißt es in der Begründung. „Immer wieder müssen wir feststellen, dass unverzüglich benötigte Medikamente zur Behandlung akuter Erkrankungen im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch die örtlichen Apotheken nicht zeitgerecht geliefert werden können“, halten die Delegierten fest.

Besonders die Flutkatastrophe habe „eindrucksvoll gezeigt, dass die medizinische Versorgung schnell und zuverlässig nur durch die Hausärzte und Fachärzte vor Ort sichergestellt wurde, während Lieferketten teilweise wochenlang blockiert waren“. Gleichzeitig konnten Patientinnen und Patienten die Apotheken wegen des Zusammenbruchs der Infrastruktur nicht erreichen. „Solche Naturereignisse werden zukünftig wiederholt auftreten. Hier ist Rechtssicherheit für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt zu schaffen, indem ausdrücklich die Abgabe von Medikamenten im Notfall oder Notdienst erlaubt wird – also ein Dispensierrecht auch für Ärztinnen und Ärzte erteilt wird.“

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Es muss irgendwie funktionieren

Erst kürzlich hatte auch der NAV-Virchowbund sich für das Dispensierrecht stark gemacht – zwar nicht auf den Notdienst beschränkt, dafür aber zunächst nur in Modellprojekten. Auch die Delegierten des Virchowbunds begründeten ihren Vorstoß bei der Bundeshauptversammlung Ende Oktober in Berlin mit der abnehmenden Apothekendichte und damit einhergehenden Versorgungsproblemen für die Bevölkerung. Entsprechende Forderungen sind zudem meist dann zu vernehmen, wenn Apotheken und Kassen sich regional auf Modellprojekte zur Grippeimpfung in den Apotheken einigen konnten.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Dispensirrecht für ärzte im Notdienst

von Pille62 am 05.11.2021 um 9:58 Uhr

..kann das sein, das die Ärzte tatsächlich keine anderen Sorgen haben als solche Ideen?
Wer bei den Ärzten derartige Forderungen stellt, wird sich schwer wundern, wie aufwendig, reguliert,kostenintensiv und zu welch kleinen Preisen diese Logistik betrieben werden muss.
Aber wenn dann der Notdienst wegfallen würde, wäre das zu schön um Wahr zu sein!

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Kontrahierungszwang

von Thomas Bsonek am 04.11.2021 um 8:29 Uhr

Was eine sinnfreie Begründung! Die Ärzte waren schonmal besser..... Aber:
Ich kann dem sehr gut zustimmen. Unter der Prämisse, dass für sie dann die gleichen Regeln gelten wie für die Apotheken auch. Inklusive Kontrahierungszwang, Einbindung in den Notdienst, Vorratshaltungspflicht usw.

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Dipensierrecht

von Birgit Kuchenreuther am 03.11.2021 um 20:34 Uhr

Da dürfen die Apotheken sich freuen!
Endlich sind wir vom Notdienst befreit. Bei unseren Nachbarn in Tschechien geht es ja auch ohne Notdienst. Das Nasenspray sollte bei den Ärzten dann aber auch vorrätig sein.

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Lieferketten

von Pharmi am 03.11.2021 um 14:13 Uhr

Weil im Artikel betont wird, dass Lieferketten bei der Flut unterbrochen waren... Wo würden die Ärzte dann ihre Medikamente beziehen?

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AW: Lieferketten

von Rita Längert am 04.11.2021 um 8:15 Uhr

Die Ärzte hätten dann sicherlich ein so großes Warenlager, dass sie 4 Wochen problemlos überbrücken könnten! Und verfallene AM sind doch auch noch wirksam, und Securpharm kann vom Arzt ohne Probleme verwendet werden und und und...

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