Erstattung der Hochdosis-Grippeimpfung

Zahlen auch private Krankenversicherungen Efluelda?

Stuttgart - 11.10.2021, 16:45 Uhr

Private Krankenversicherungen sind nicht an die Schutzimpfungs-Richtlinie gebunden, eine Erstattung des Hochdosisgrippeimpfstoffs Efluelda ist somit nicht selbstverständlich. (b/Foto: Jelena Stanojkovic / AdobeStock)

Private Krankenversicherungen sind nicht an die Schutzimpfungs-Richtlinie gebunden, eine Erstattung des Hochdosisgrippeimpfstoffs Efluelda ist somit nicht selbstverständlich. (b/Foto: Jelena Stanojkovic / AdobeStock)


Die GKV ist an die Schutzimpfungs-Richtlinie gebunden, die für ab 60-Jährige den Hochdosisgrippeimpfstoff als Standardimpfung vorsieht. Private Krankenversicherungen jedoch nicht – erstatten auch diese ihren älteren Versicherten die Hochdosisgrippeimpfung mit Efluelda?

Ab 60-Jährige sollen mit einem Hochdosisgrippeimpfstoff gegen Influenza geimpft werden, einziger derzeit zugelassener ist Efluelda® von Sanofi Pasteur. Die STIKO hatte den Hochdosisgrippeimpfschutz bereits im November 2020 empfohlen, mit Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie fällt die Hochdosisgrippeimpfung nun als Standardimpfung für Menschen ab 60 Jahren in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: Die GKV erstattet Efluelda für Menschen dieser Altersgruppe. Nun gibt es auch ab 60-Jährige, die nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert sind – doch sind private Krankenversicherungen nicht an die Schutzimpfungs-Richtlinie gebunden, eine Erstattung somit nicht selbstverständlich. Erstatten auch die privaten Krankenversicherungen den Hochdosisgrippeimpfstoff für ihre älteren Versicherten? Die DAZ hat beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nachgefragt.

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Der PKV weist zunächst darauf hin, dass er als Dachverband keine grundsätzlichen und für die Mitgliedsunternehmen bindenden Leistungs- oder Erstattungszusagen machen könne. „Dies obliegt ausschließlich den einzelnen Versicherern selbst“ – auch bei Grippeimpfungen mit Efluelda.

Private Versicherungen folgen meist den Empfehlungen der STIKO

 Allerdings ist es dem PKV zufolge so, dass in der Praxis die „meisten PKV-Unternehmen – wie auch die GKV – den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgen“. Das bedeute: „Wer zu bestimmten Personengruppen zählt – wie etwa den über 60-Jährigen – kann davon ausgehen, dass seine private Krankenversicherung die Kosten für die Impfung gemäß den Versicherungsbedingungen übernimmt“, erklärt der PKV-Sprecher.

Bei der Krankenversicherung nachfragen

Und weiter: „Verweist der Versicherer in den Bedingungen nicht auf die STIKO, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass er die Impfkosten nicht erstattet. Wer in den Tarifbedingungen keine Antwort auf seine Frage findet, sollte sich deshalb zur Klärung der Frage direkt an den Versicherer wenden“, empfiehlt der Verband der Privaten Krankenversicherung. Selbst bei einem vereinbarten Selbstbehalt müssten die Versicherten nicht unbedingt selbst für die Impfung aufkommen: In vielen Tarifen beziehe sich der Selbstbehalt explizit nicht auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen, was den Vorteil mit sich bringe, dass „die Grippeschutzimpfung dann auch nicht eine mögliche Beitragsrückerstattung gefährdet“.

Das Dilemma um Efluelda gibt es hier auch als Podcast.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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