„Notdienstretter“

Rx-Arzneimittel ohne Rezept: Ist das im Notfall erlaubt?

Stuttgart - 06.10.2021, 17:50 Uhr

Darf man im Notfall einem Asthmatiker ein Dosieraerosol ohne Rezept aushändigen? (Foto: Tobilander / AdobeStock)

Darf man im Notfall einem Asthmatiker ein Dosieraerosol ohne Rezept aushändigen? (Foto: Tobilander / AdobeStock)


„Es gibt eine Situation, in der eine Rx-Abgabe ohne Rezept in Betracht gezogen werden kann“ 

Bei lebensbedrohlichen und akuten Verschlechterungen des Gesundheitszustands wie z. B. Krampf- und Asthmaanfällen, Herzinfarkten, schnell zunehmenden Schmerzen oder Brüchen bestehe grundsätzlich eine Pflicht zur Hilfeleistung, heißt es dort. Allerdings müsse sie im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren liegen. Grundsätzlich sei es ratsam, sich dabei zunächst an die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu halten, empfehlen die Autoren. Eine Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln gehört ihrer Meinung nach in der Regel nicht zur verpflichtenden Hilfeleistung. Auf keinen Fall sollte der Apotheker oder die Apothekerin ein rezeptpflichtiges Arzneimittel aufgrund einer von ihm getroffenen, eigenen Diagnose herausgeben. Bei Eigendiagnosen sei die Gefahr falscher Behandlungen hoch, und der Apotheker kann im Falle einer Fehlbehandlung haftbar gemacht werden. Die Empfehlung der Experten: In jedem Fall sofort den Rettungsdienst rufen und im Zweifel immer auf dessen Eintreffen warten, bevor ein rezeptpflichtiges Arzneimittel ohne Rezept abgegeben oder angewendet wird. Zwischenzeitlich aber Maßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe ergreifen.

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In den Augen der Notdienstretter-Autoren gibt es aber eine einzige Situation, in der im Notfall die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Rezept und somit ein Verstoß gegen § 48 AMG in Betracht gezogen werden kann: Wenn ein Kunde in einer Notfallsituation ein konkretes Mittel verlangt, von dem er weiß, dass es ihm hilft. In diesem Fall könne der Apotheker im Rahmen der erforderlichen und zumutbaren Hilfeleistung ein solches Arzneimittel abgeben, so die Auffassung der Autoren. Als Beispiele werden z. B. ein Asthmaspray bei einem akuten Asthmaanfall oder ein Adrenalin-Pen im Falle anaphylaktischer Reaktion genannt. Die Kosten müssen übrigens theoretisch von der Patientin/dem Patienten getragen werden. Daher ist es ratsam, sich die Kontaktdaten zu notieren.

Checkliste Abgabe ohne Rezept

  • Wie weit ist der nächste ärztliche Notdienst entfernt?
  • Was für ein Arzneimittel fehlt dem Kunden?
  • Sind ernsthafte kurzfristige Komplikationen zu befürchten, wenn der Patient das Arzneimittel nicht direkt erhält, sondern erst den ärztlichen Notdienst aufsuchen muss?
  • Kann ggf. der Arzt des Patienten erreicht werden?
  • Kann ggf. über eine Fernbehandlung mit ärztlicher Anweisung dem Patienten geholfen werden?

Abgabe ohne Rezept nur, wenn kurzfristig eine massive Gesundheitsbeeinträchtigung des Patienten droht.

Quelle: Notdienstretter



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Rx-Arzneimittel ohne Rezept

von Dieter Kaiser am 08.10.2021 um 10:11 Uhr

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Wenn man weiß, dass das Rezept nachgereicht wird, darf man menschlich entscheiden. Der Kunde könnte außerdem das Vertrauen, das er Apotheker:in geschenkt hatte beschädigt sehen und sich für ein anderswo entscheiden. - n. b. Im Fürther flair ( das neue "City Center" ) gibt es keine Apotheke mehr und nicht nur dort ist eine solche Versorgung auch dank DOC-MORRIS Versandhandel von Arzneimitteln - auch Rp. Bedarf - nicht mehr möglich ! Paragraphenreiter waren schon immer verhasste Zeitgenossen, wenn sie unmenschlich wurden !

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