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Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Bundestag beschließt neue Messlatten für Corona-Schutzmaßnahmen
Der Bundestag hat heute im Zuge eines Gesetzes, das vor allem den Betroffenen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe helfen soll, auch Neuerungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Demnach ist künftig die Zahl der an COVID-19 erkrankten und in ein Krankenhaus eingewiesenen Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wesentlicher Maßstab für Schutzmaßnahmen in der Pandemie. Zudem können Arbeitgeber:innen in bestimmten Einrichtungen künftig Auskunft über eine COVID-19-Impfung oder eine überstandene COVID-19-Erkrankung verlangen.
Für den Kampf gegen die Pandemie im Herbst und Winter soll die Zahl der Corona-Patient:innen in den Kliniken die wichtigste Messlatte sein. Anhand dieser Zahl sollen die Länder künftig ihre Schutzmaßnahmen treffen. Konkret geht es um die Zahl aufgenommener COVID-19-Patient:innen in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Weitere Indikatoren sind unter anderem die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen COVID-19 geimpften Personen. Die kritischen Schwellenwerte sollen die Länder selbst festlegen. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am heutigen Dienstag beschlossen hat.
Hintergrund ist, dass die bisher als zentraler Indikator genutzte Zahl der Neuinfektionen (Sieben-Tage-Inzidenz) angesichts von Millionen Geimpften nicht mehr so stark und direkt auf die Klinikbelastung durchschlägt. Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit „umfassenden Schutzmaßnahmen“. Diese Werte fallen nun aus § 28a Abs. 3 IfSG heraus.
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Auskunftspflicht wird erweitert
Impfstatus-Abfrage in Kitas und Schulen wird kommen
Wie bereits berichtet, ist künftig zudem in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter:innen zu ihrem Impf- oder Serostatus (Genesung) vorgesehen – vorausgesetzt es ist eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Der Status soll über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Dabei geht es unter anderem um Kitas, Schulen und Pflegeheime, zudem um Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden. Apotheken werden von dieser neuen Regelung nicht erfasst.
Bundesrat soll am Freitag zustimmen
Redner der Opposition kritisierten die Neuregelungen in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl. Die schwarz-rote Koalition hatte sie an das laufende Gesetzesverfahren angehängt, mit dem ein milliardenschwerer Hilfsfonds für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands eingerichtet wird. Der Bundesrat soll den Änderungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen. Damit soll auch Klarheit für die kommende Zeit bestehen, in der über die Bildung der neuen Regierung verhandelt werden dürfte.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, verteidigte die Regelungen. Auskünfte über den Impfstatus, die für Beschäftigte in Kliniken seit langem selbstverständlich seien, würden aus gutem Grund auf weitere Einrichtungen ausgeweitet, in denen sich Schutzbedürftige nahekämen. Unions-Fraktionsvize Stephan Stracke (CSU) sagte, die Neuregelungen zur Corona-Lagebeurteilung sorgten für passgenaue Lösungen vor Ort. Die Inzidenz werde als einer der Maßstäbe weiterhin mitbetrachtet.
Linke-Fraktionsvize Gesine Lötzsch kritisierte mit Blick auf die Impfstatus-Auskünfte, die Regierung wolle völlig überstürzt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Haufen werfen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte den generellen Kurs mit weiteren Grundrechtseinschränkungen. „Von Nicht-Geimpften geht keine Gefahr aus, die Gefahr geht ausschließlich von Infizierten aus.“
1 Kommentar
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
von Christian K. am 06.10.2021 um 18:11 Uhr
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