Erstimpfungen haben weiterhin Priorität

Bayern startet Auffrischungsimpfungen

Berlin - 16.08.2021, 13:15 Uhr

Pflegeheimbewohner:innen, bei denen die COVID-19-Impfung schon mehr als sechs Monate zurückliegt, können sich in Bayern bereits erneut impfen lassen. (b / Foto: IMAGO / Ralph Lueger)

Pflegeheimbewohner:innen, bei denen die COVID-19-Impfung schon mehr als sechs Monate zurückliegt, können sich in Bayern bereits erneut impfen lassen. (b / Foto: IMAGO / Ralph Lueger)


Diese Woche Mittwoch sollen Neuerungen der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft treten – unter anderem plant das Bundesgesundheitsministerium, dass bestimmte vulnerable Gruppen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung haben. In Bayern sind die Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personen – vor allem in Pflegeeinrichtungen – schon ab sofort möglich.

Die  Gesundheitsministerkonferenz hatte am  2. August beschlossen, dass ab  September Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 angeboten werden sollen. Und zwar zum einen in Pflegeeinrichtungen und weiteren Einrichtungen, in denen vulnerable Gruppen leben. Ebenso für Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie für Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit. Auch allen bereits vollständig mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca oder Johnson & Johnson) Geimpften soll eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Voraussetzung ist stets, dass die erste Impfserie mindestens sechs Monate zuvor abgeschlossen wurde. Das Bundesgesundheitsministerium plant bereits eine entsprechende Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung, die am 18. August in Kraft treten soll.

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In Bayern prescht man jedoch schneller voran. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte am heutigen Montag: „Die Impfzentren und die niedergelassenen, behandelnden Ärzte können in Bayern schon jetzt Auffrischungsimpfungen anbieten. Dabei sollten sich die Ärzte und die Impfzentren – diese vor allem mit ihren mobilen Teams – zunächst auf die Pflegeeinrichtungen konzentrieren, denn dort leben die Menschen, die zuerst geimpft wurden.“ Holetschek verwies darauf, dass am 27. Dezember 2020 mit den Impfungen begonnen wurde, sechs Wochen später habe es die ersten Zweitimpfungen gegeben. „Folglich können inzwischen die ersten Bürgerinnen und Bürger aus der Zielgruppe, die wir definiert haben, eine Drittimpfung erhalten.“

Der Minister warb zudem weiterhin für Erst- und Zweitimpfungen für alle, die noch nicht geimpft oder unentschlossen sind. Holetschek bekräftigte: „Die Auffrischungsimpfungen werden nicht zulasten der Erst- und Zweitimpfungen gehen. Wir haben genügend Impfstoff. Erstimpfungen haben weiterhin höchste Priorität!“

Bislang stehen noch keine Aufklärungsbögen für die COVID-19-Impfung zur Verfügung, die Auffrischungsimpfungen thematisieren. Solange dies der Fall ist, erfolgt die Aufklärung mündlich durch den behandelnden Arzt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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