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Neuer Ärger um den Datenschutz
Zu drei Abweichungen sollte eine Klärung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz angestrebt werden. Dabei gehe es um den Einsatz von „Google SafetyNet“. Von der Gematik heißt es dazu, das BSI habe aus der Sicht der IT-Sicherheit keine Bedenken dagegen. Der Einsatz sei im Bankensektor üblich. Das „Handelsblatt“ erläutert dazu in seinem Newsletter „Handelsblatt Inside Digital health“, einiges hätte die Gematik gerne umgesetzt, doch wegen des Widerstands des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber habe sie das nicht gedurft. Kelbers Behörde habe untersagt, dass die App regelmäßig prüfe, ob das Smartphone einwandfrei arbeite. Solche Überprüfungen des Betriebssystems seien über Dienste des Betriebssystem-Herstellers möglich. Das halte Kelber offenbar nicht für rechtmäßig, denn es gehe darum, ob persönliche Gesundheitsdaten auf US-Servern verarbeitet werden. Das „Handelsblatt“ sieht darin eine neue Art des Konflikts mit dem Datenschutz. Sei es bisher beispielsweise bei der elektronischen Patientenakte um den Konflikt zwischen Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit gegangen, würden nun Datenschutz und Datensicherheit aufeinandertreffen, heißt es im „Handelsblatt“-Newsletter. Zugleich wird dort erklärt, die Gematik habe mit den externen Prüfungen einen anderen Konflikt abgewendet. Denn zuvor sei kritisiert worden, dass die Gematik selbst Standards vorgibt, entwickelt und dann abnimmt.
Zahl der Anfragen an das System nicht begrenzt
Außerdem hat PwC einen „Security Penetration Test“ durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass beliebig viele Anfragen an den Fachdienst und den Identity Provider gestellt werden können. Dies könne zur Überlastung führen und Angriffe auf das System erleichtern. Außerdem könnten Nutzer Screenshots von sensiblen Daten anfertigen und diese auch an ungeschützten Orten speichern.
Keine Frage nach dem Sinn
Wer die Berichte über die Prüfungen näher betrachtet, wird von der Flut der technischen Aspekte erschlagen. Doch es bleibt zu bedenken, dass alle diese Tests nur auf die gewünschten Funktionen und die technische Sicherheit zielen. Damit wird jedoch nichts über die inhaltliche Sinnhaftigkeit einzelner Funktionen ausgesagt. In diesem Zusammenhang irritieren die Formulierungen in der Funktionsbeschreibung, der DataMatrix-Code der „papierbehafteten Rezepte“ könne abfotografiert werden und Rezepte könnten vom Fachdienst abgeholt und an Apotheken übermittelt werden. Hier wird sprachlich nicht zwischen den Rezepten in der Telematikinfrastruktur und den Zugangscodes unterschieden.
Hier finden Sie die Gutachten mit einem Vorwort der Gematik zum Herunterladen.
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