Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz

Privat- und Betriebsärzte impfen ab 7. Juni

Berlin - 17.05.2021, 18:00 Uhr

Auch die Privat- und Betriebsärzte sollen die COVID-19-Impfstoffe über die Apotheken beziehen, sagte Spahn. (Foto: IMAGO / Jens Schicke)

Auch die Privat- und Betriebsärzte sollen die COVID-19-Impfstoffe über die Apotheken beziehen, sagte Spahn. (Foto: IMAGO / Jens Schicke)


In der zweiten Juniwoche wollen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und seine Länderkollegen auch die Privat- und Betriebsärzte in die Nationale Impfkampagne einbeziehen. Auch sie sollen die COVID-19-Impfstoffe über die Apotheken beziehen, sagte Spahn am Montagnachmittag nach dem Ende der Gesundheitsministerkonferenz vor Journalisten in Berlin. Auch die Priorisierung soll am 7. Juni fallen.

Der 7. Juni wird zu einem wichtigen Datum der Nationalen Impfkampagne: Ab diesem Tag sollen die COVID-19-Impfstoffe unabhängig von Priorisierungen verimpft werden. Das gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am heutigen Montagnachmittag im Anschluss an die Gesundheitsministerkonferenz bekannt.

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Weiteren Schwung für die Nationale Impfkampagne erhofft Spahn sich auch von der Einbeziehung der Privat- und Betriebsärzte. Sie sollen ebenfalls zum 7. Juni COVID-19-Impfstoffe beziehen und verimpfen dürfen. Vorgesehen ist, dass auch sie die Vakzinen über die Apotheken beziehen, betonte der Minister.

Dennoch bat Spahn die Bevölkerung weiterhin um Geduld. „Die Aufhebung der Priorisierung bedeutet nicht, dass alle innerhalb weniger Tage einen Termin bekommen“, betonte er. Es werde nicht möglich sein, alle Menschen hierzulande schon im Juni zu impfen. Denn die Ärzte in den Praxen und Impfzentren „können nur so viel Impfstoff verimpfen, wie da ist“. Bereits vereinbarte Termine, unterstrich Spahn, blieben auch weiterhin gültig. „Bitte nehmen Sie sie wahr.“

Über den konkreten Ablauf der COVID-19-Impfstoff-Bestellung durch Privat- und Betriebsärzte sowie die Lieferung durch die Apotheken ist bisher kaum etwas bekannt. Über einige wenige Details hatte kürzlich der Privatärztliche Bundesverband berichtet. Demnach müssen impfwilligen Privatärzte eine schriftliche Bestätigung ihrer jeweiligen Landesärztekammer einholen, dass sie niedergelassener Arzt oder niedergelassene Ärztin ohne Kassenzulassung sind. Darüber hinaus sollen sie sich auf einer sogenannten Landing-Page registrieren. Dies ist dem Verband zufolge nötig, damit das Bundesministerium für Gesundheit den Impfstoffbedarf grob abschätzen kann.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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