Welt-Hypertonie-Tag

Blutdruckmessgeräte auf Rezept – was ist zu beachten?

Stuttgart - 17.05.2021, 07:00 Uhr

(Worauf müssen Apothekern bei Blutdruckmessgeräte-Rezpten beachten? Foto: IMAGO / Imaginechina-Tuchong)

(Worauf müssen Apothekern bei Blutdruckmessgeräte-Rezpten beachten? Foto: IMAGO / Imaginechina-Tuchong)


Was darf es kosten? Wird eine Zuzahlung fällig?

Ist ein Kostenvoranschlag bzw. eine Genehmigung erforderlich?

Und wieder ist der Blick in den Vertrag erforderlich. In einigen Verträgen (TK, AOK BaWü etc.) sind Hilfsmittel bis zu einer bestimmten Preisgrenze, unter die Blutdruckmessgeräte meist fallen, genehmigungsfrei, somit muss auch kein Kostenvoranschlag eingereicht werden. In anderen Verträgen ist ein Kostenvoranschlag vorgesehen. Im Regelfall ist das elektronisch möglich.

Wie viel darf das Gerät kosten?

Die Kasse übernimmt die Kosten bis zum vertraglich festgelegten bzw. bis hin zum genehmigten Preis. Wünschen Patient:innen eine höherwertige Versorgung, können sie eine Aufzahlung leisten. Sollte ein höherwertiges Gerät im Einzelfall medizinisch erforderlich sein, muss laut Verbraucherzentrale die Krankenkasse auf Antrag entsprechend höhere Kosten übernehmen. Achtung: Als Anbieter:in ist man verpflichtet, zumindest ein aufzahlungsfreies Gerät anzubieten. Laut manchen Verträgen muss sogar mehr als ein zuzahlungsfreies Gerät angeboten werden. Entscheidet sich der Kunde für eine höherwertige Versorgung, sollte eine entsprechende Erklärung unterzeichnet werden.

Die Mehrkosten müssen ebenfalls aufs Rezept gedruckt werden: eine zusätzliche Abrechnungszeile für jedes Hilfsmittel, für das Mehrkosten bezahlt wurden. Die Aufzahlung hat die Sonder-PZN 06460725. Das Sonderkennzeichen wird in die erste Abrechnungszeile gedruckt. Das Hilfsmittel kommt dann in die nächste, so schreibt es die Technische Anlage 1 vor.

Mehr zum Thema

Online-Fachveranstaltung: Münchner Sportkardiologie

Individuell: Sport bei und trotz Hypertonie

Wird eine Zuzahlung fällig?

Auf Hilfsmittel wird wie bei Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung fällig. Alle Versicherten ab 18 Jahren zahlen somit, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel. Für Schwangere gilt: Wird ein Blutdruckmessgerät im Zusammenhang mit der Schwangerschaft verordnet, fällt keine Zuzahlung an.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Hilfsmittelrezepte sind laut Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach Ausstellung 28 Tage gültig. Hat die Apotheke bei Genehmigungspflicht innerhalb dieser Frist einen Kostenvoranschlag bei der Kasse eingereicht, gilt die Frist als gewahrt, auch wenn die Versorgung dann später erfolgt. Auf dem Rezept sollte dies dann vermerkt werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Orthopädie-Technik-Vertrag zwischen DAV und Barmer GEK sowie Techniker Krankenkasse

Hilfsmittellieferung

Verträge im Hilfsmittelbereich!

Hilfe, ein Hilfsmittel

Retaxationen von Hilfsmittel-Rechnungen

Hilfsmittel wasserdicht abgeben

gesetzliche Unfallversicherung

BG-Rezepte beliefern – so geht's

Gesetzliche Unfallversicherung

Fragen und Antworten zu BG-Rezepten 

Versorgung mit Kathetern, Beinbeuteln und Co.

PG 15 ableitend - die Vertragslage

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.