Nationale Impfkampagne

KBV: Keine Obergrenze bei Impfstoff-Bestellungen für Zweitimpfungen

Berlin - 06.05.2021, 10:45 Uhr

Dass in der zweiten Maihälfte wohl nur sehr wenige Menschen in den Arztpraxen zum ersten Mal gegen COVID-19 geimpft werden können, ist laut KBV-Chef Gassen „die Folge einer Mangelverwaltung und einer nach wie vor erfolgten Bevorzugung der Impfzentren durch die Länder“. (Foto: IMAGO / Political-Moments)

Dass in der zweiten Maihälfte wohl nur sehr wenige Menschen in den Arztpraxen zum ersten Mal gegen COVID-19 geimpft werden können, ist laut KBV-Chef Gassen „die Folge einer Mangelverwaltung und einer nach wie vor erfolgten Bevorzugung der Impfzentren durch die Länder“. (Foto: IMAGO / Political-Moments)


In der zweiten Maihälfte wird es nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung keine Obergrenze für die Bestellung von Impfstoffdosen geben, die für Zweitimpfungen gegen COVID-19 benötigt werden. Da die Liefermenge der Vakzine Comirnaty wohl zunächst „konstant auf niedrigem Niveau“ bleiben wird, stehen voraussichtlich kaum Dosen für Erstimpfungen zur Verfügung. KBV-Chef Gassen bittet die Ärzt:innen um Unterstützung.

Wer bereits zum Start der Nationalen Impfkampagne vor rund sechs Wochen einmal mit Comirnaty® von Biontech/Pfizer gegen COVID-19 geimpft wurde, für den steht jetzt gemäß STIKO-Empfehlung die Zweitimpfung an. Allerdings sollen bis Juni wöchentlich nur etwa 1,6 Millionen Dosen verfügbar sein, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gestern in einem Newsletter informierte.

Das hat Folgen für die maximalen Bestellmengen für Erst- und Zweitimpfungen: „Um sicherzustellen, dass alle Patienten nach sechs Wochen zum zweiten Mal mit Biontech/Pfizer geimpft werden können, wird die Bestellmenge für Zweitimpfungen nicht begrenzt“, schreibt die KBV. Ärzt:innen sollen daher auf dem Zweitimpfstoffrezept für die Woche vom 17. bis 21. Mai möglichst nur die Anzahl der Dosen angeben, die sie in der Zeit vom 6. bis 11. April verimpft haben, und für die Woche vom 25. bis 30. Mai die Anzahl der Dosen, die sie vom 12. bis 18. April für Erstimpfungen verbraucht haben.

Für Erstimpfungen werden also in der zweiten Maihälfte kaum Dosen übrig bleiben, schätzt die Bundesvereinigung. Denn die Liefermenge bleibe vorerst konstant niedrig: Etwa 1,6 Millionen Dosen pro Woche sind demnach für diesen Zeitraum vorgesehen. „Durch die vorrangige Belieferung der Praxen mit Impfstoff für Zweitimpfungen müssen Ärzte damit rechnen, dass sie in den letzten beiden Maiwochen maximal ein Vial des Herstellers Biontech/Pfizer für Erstimpfungen erhalten“, warnen die Kassenärzte. „Welche anderen Impfstoffe in welchen Mengen der Bund zusätzlich bereitstellen wird, steht noch nicht fest.“ Im Juni werde die Liefermenge laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) voraussichtlich auf rund drei Millionen Dosen wöchentlich angehoben.

Mit Blick auf die anstehenden Zweitimpfungen habe das Ministerium „erneut eindringlich darauf hingewiesen, dass die nach der Coronavirus-Impfverordnung vorgegebenen Impfabstände eingehalten werden sollen“, betont die KBV. Ärzt:innen werden gebeten, in den Wochen vom 17. bis 23. Mai und vom 25. bis 30. Mai möglichst nur Zweitimpfungen bei Personen durchzuführen, bei denen der in der Coronavirus-Impfverordnung vorgegebene Impfabstand von sechs Wochen sonst überschritten würde. „Zugleich sollten Patienten, die ihre Erstimpfung in einem Impfzentrum erhalten haben, sich dort auch beim zweiten Mal impfen lassen.“

„Das sind leider die Folgen einer Mangelverwaltung und einer nach wie vor erfolgten Bevorzugung der Impfzentren durch die Länder“, kritisiert Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Er bittet die Kolleg:innen dennoch um Unterstützung. „Es geht um zwei Wochen im Mai, die überbrückt werden müssen.“ Danach würden die Arztpraxen deutlich mehr Impfstoff von Biontech/Pfizer erhalten, so KBV-Vizechef Stephan Hofmeister. Dann seien auch mehr Erstimpfungen möglich.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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