Kostenlose Selbsttests in der Schweiz

Apotheken einzeln aus Großpackungen aus

Traunstein - 07.04.2021, 12:15 Uhr

Ab sofort können die Schweizer Bürger fünf Selbsttests pro Person innerhalb von 30 Tagen kostenlos aus der Apotheke beziehen. (Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Ab sofort können die Schweizer Bürger fünf Selbsttests pro Person innerhalb von 30 Tagen kostenlos aus der Apotheke beziehen. (Foto: IMAGO / Jochen Tack)


Seit dem heutigen Mittwoch gibt es, ähnlich wie in Österreich, auch in der Schweiz für jedermann fünf kostenlose Selbsttests auf SARS-CoV-2 in den Apotheken. Da derzeit nur 25er-Packungen erhältlich sind, wird fleißig ausgeeinzelt. In Deutschland ist dies bekanntlich verboten. Nur in Bayern wird das Umpacken zumindest geduldet.

„Für Apothekerinnen fällt Ostern dieses Jahr aus!“ – unter dieser Überschrift schilderte das Schweizer Medienportal „Blick“, womit die Schweizer Apotheken sich während der Osterfeiertage beschäftigten: dem Umverpacken von SARS-CoV-2-Selbsttests aus 25er-Packungen in kleinere Einheiten. Hintergrund ist, dass die Schweizer Bürger seit dem heutigen Mittwoch fünf Selbsttests pro Person innerhalb von 30 Tagen kostenlos aus der Apotheke beziehen können. Abgerechnet wird dies dann direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung.

Als Selbsttest zugelassen ist in der Schweiz momentan ausschließlich der SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal von Roche. Doch diesen gibt es derzeit nur in der 25er-Packung. „Die Selbsttests waren im ersten Schritt unter Begleitung von Fachpersonal zugelassen, daher die Packungsgröße“, äußerte ein Roche-Sprecher gegenüber „Blick“. Man sei daran, die Produktion auf kleinere Packungsgrößen umzustellen, diese sollen in wenigen Wochen verfügbar sein. Bis es so weit ist, packen die Apotheken die Tests zu je fünf Stück in „Säckli“ um.

BAG: pragmatischer Weg

Beim Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht man dies als gute Lösung. „Das Umpacken der Lieferungen in den Apotheken ist ein pragmatischer Weg, um der Bevölkerung die Selbsttests so schnell wie möglich zugänglich zu machen. Eine Umkonfektionierung von fünf Millionen Tests hätte sechs Wochen gedauert. Die Apotheken haben sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen“, sagte Simone Buchmann vom BAG gegenüber „Blick“. 

Ganz glücklich sind die Schweizer Apotheker über diese zusätzliche Aufgabe aber offensichtlich nicht. Beim Apothekerverband Pharmasuisse geht man davon aus, dass es schon bald kleinere Packungseinheiten geben wird. Auf Nachfrage von DAZ.online äußerte das Vorstandsmitglied, Enea Martinelli, Chefapotheker, Spitäler fmi AG: „Ich hoffe, dass in den nächsten Tagen weitere Tests zur Selbstanwendung zugelassen werden und dass die Tests künftig schon fertig in Fünfer-Sets geliefert werden.“ 

Honoriert werden die Apotheken für die Logistik (zum Beispiel Bestellung, Lagerung, Infrastruktur, IT, Kundenberatung, Dossiereröffnung oder -registrierung, Abgabe) laut Auskunft von Pharmasuisse mit ca. 3 bis 4 CHF, wobei die zusätzlichen Kosten für die Umverpackung derzeit mit dem BAG abgeklärt werden. Die Leistungsabrechnung mit den Krankenversicherern sei damit jedoch, so Pharmasuisse weiter, nur teilweise gedeckt und werde von den Apotheken als kostenloser Beitrag zur Pandemiebewältigung übernommen. Insgesamt bezahlt der Bund maximal 12 CHF pro Selbsttest; hier sind auch die Kosten des Testkits enthalten. 

Österreich als Vorreiter

Damit geht die Schweiz einen ähnlichen Weg wie Österreich, wo jedermann seit 1. März fünf kostenlose „Wohnzimmertests“ pro Monat in der Apotheke bekommt. Dort werden die Tests allerdings in größeren Gebinden aus Beständen des Bundes über die Großhandlungen ausgeliefert und in den Apotheken dann in Fünf-Stück-Packungen umverpackt. 

Ganz anders läuft es in Deutschland. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gibt es hierzulande keine kostenlosen Selbsttests. Auf eine Apothekenpflicht wurde verzichtet, die Tests gibt es sowohl in Drogeriemärkten als auch im Lebensmitteleinzelhandel und beim Discounter.

Allerdings sind sind bei Weitem nicht immer genügend Einzelpackungen von Tests verfügbar. Daher würden Apotheker auch hierzulande gerne Tests aus größeren Packungen auseinzeln. Doch das ist nicht erlaubt: So wäre es zwar problemlos möglich, aus der 25er-Packung des SARS-CoV-2-Antigentests für Laien der Firma Roche die Testkomponenten umzuverpacken und als 1er-Packung abzugeben. Aber die vom BfArM erteilte Sonderzulassung enthält die Auflage, dass ein solches Auseinzeln nicht zulässig ist.  

In Bayern wird Auseinzeln geduldet

Dass dies dem Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht zuträglich ist, hat zumindest Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erkannt. Er teilte Ende März mit, dass er die (Bezirks-)Regierungen anweisen werde, „eine Vereinzelung der gelieferten Selbsttests durch die Apotheken zu dulden“. Weiter heißt es in der Pressemeldung seines Ministeriums: „Die Länder sind dafür zuständig, den Verkauf der Selbsttests zu überwachen. Auf dieser Grundlage wollen wir daher den Einzelverkauf in den Apotheken dulden. Ich habe keinen Zweifel, dass die Apotheken dies fachgerecht und unter höchsten Hygienevorkehrungen gewährleisten können.“ Die Verantwortung und Haftung liege im Falle einer Duldung bei den Apotheken.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Dumm wie 5m Feldweg in D

von ratatosk am 08.04.2021 um 11:25 Uhr

Nur in D sind wir so bescheuert, daß wir dafür vorgesehene Packungen nicht aaseinzeln dürfen. Die Bürger haben zu Recht das Vertrauen in Politik und Verwaltung verloren ! Die Kette an Schwachsinn reißt ja nicht ab und auch nur kleine Vernunftsfortschritte sind nicht erkennbar, ganz im Gegenteil, jeder Quatsch wird geifernd wieder in Kraft gesetzt.

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