Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

04.04.2021, 07:44 Uhr

Die Osterfrage: Was ist unsere apothekerliche Arbeit wert? Die ABDA wird diese Frage endlich anpacken müssen. (Foto: Alex Schelbert)

Die Osterfrage: Was ist unsere apothekerliche Arbeit wert? Die ABDA wird diese Frage endlich anpacken müssen. (Foto: Alex Schelbert)


Corona-Ostern, das Zweite. Im Gegensatz zum letztjährigen Ostern sind wir zwar ein starkes Stück weiter: Wir haben Impfstoffe, wir haben Tests, wir haben Masken und wir haben eine Idee, wie der Weg raus aus der Pandemie aussehen könnte. Aber wird sind noch auf einem steinigen Weg. Zu diesem Weg gehört auch das Impfen in Hausarztpraxen. Die Apotheken liefern die Impfstoffe – das wird funktionieren. Aber bei unserer Vergütung wird’s mehr als eng – da fällt der ABDA ein uraltes Problem auf die Füße. Frohe Ostern! 

29. März 2021

Während in Österreich etwa zwei Drittel der öffentlichen Apotheken Antigen-Schnelltests durchführen, sind es in Deutschland nicht mal ein Drittel der Apotheken. Woran liegt’s? Laut einer Umfrage an Raum- und Personalproblemen unserer Apotheken, aber an erster Stelle an einer Vergütung fürs Testen, die für die Apotheke, wenn sie es nicht im Großmaßstab macht, in keiner Weise kostendeckend ist. Ja, mein liebes Tagebuch, für fünf bis zehn Tests am Tag lohnt sich der Aufwand kaum. Da muss man schon größer einsteigen, wie es beispielsweise Apotheker Björn Schittenhelm gemacht hat. Er hat es geschafft, im Landkreis Böblingen gleich fünf Testzentren (z. T. nur für Lehrkräfte und KiTa) auf die Beine zu stellen, und mehreren weiteren Testzentren stand er beratend zur Seite. Mit Unterstützung des Böblinger Landrats Roland Bernhard konnten mittlerweile schon 43 Testzentren im Kreis Böblingen aufgebaut werden. Das Konzept: Mindestens zwei Gratis-Schnelltests pro Woche pro Person, kurze Wartezeiten und ein schnelles digital übermitteltes Ergebnis. Der Erfolg: signifikant niedrigere Inzidenzwerte im ganzen Landkreis. Minister Jens Spahn hat sich das Böblinger Modell digital angesehen, das ZDF hat berichtet. Spahn interessierte sich u. a. für die technischen Lösungen, die beim Böblinger Modell umgesetzt werden. Er sagte, das Testen brauche man noch einige Monate, es sei eine wichtige Voraussetzung für alles, was noch folgt, so Spahn. Aber er hat auch gesagt: Die Dritte Welle brechen wir nicht mit Schnelltests, sondern durch Reduzierung unserer Kontakte. Mein liebes Tagebuch, wie so oft im Leben: Das eine tun, das andere nicht lassen.

30. März 2021

Die Parole testen, testen, testen könnte noch wirksamer umgesetzt werden, gäbe es mehr Corona-Selbsttests für Laien, vor allem zu erschwinglichen Preisen. Das Problem hier: Einzeltests sind kaum zu bekommen. In Apotheken gibt es z. B. die 25er-Packung des SARS-CoV-2-Antigentests für Laien der Firma Roche, Preis so um die 200 Euro. Das kann, das will nicht jeder Laie, der nur eben mal einen Test machen möchte, ausgeben. Und Auseinzeln, dürfen das die Apotheken? Offiziell nicht, denn diese 25er-Packung hat vom BfArM eine Sonderzulassung erhalten, die das Auseinzeln nicht zulässt. Rein praktisch gesehen spräche allerdings nichts dagegen, einzelne Tests aus dieser Großpackung zu verkaufen. Und so gibt es bereits mindestens eine Apotheke, die dies tut. In Bayern ist Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf die mehr als zweifelhafte Regelung bei dieser Großpackung aufmerksam geworden. Und jetzt, mein liebes Tagebuch, Holetschek will – ganz pragmatisch – das Auseinzeln von Corona-Selbsttests in den Apotheken dulden: „Das ist wichtig, damit sich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich solche Tests auf unkompliziertem Weg bei der Apotheke ihres Vertrauens kaufen können,“ sagte der bayerische Gesundheitsminister. Endlich, mein liebes Tagebuch es gibt sie noch, die Minister, die mit Augenmaß vorgehen. Holetschek weiß: „Es zeigt sich immer wieder: Pandemie und Bürokratie vertragen sich nicht. Der Kampf gegen Corona darf nicht an Vorschriften und Zuständigkeiten scheitern.“ Wie wahr!

 

In Bayern schon ab Mittwoch vor Ostern, in allen anderen Bundesländer gleich nach Ostern: In den Hausarztpraxen beginnen die Corona-Impfungen. Das heißt für unsere Apotheken: Impfstofflieferungen an die Praxen. Die Praxen schicken ihren Impfstoffbedarf bis zwölf Uhr an die Apotheke und die Apotheke übermittelt die gesammelten Bestellungen bis spätestens 15 Uhr an ihren Großhandel. Mein liebes Tagebuch, doch das ist längst nicht alles, was beim Handling der Covid-19-Impfstoffe zu beachten ist. So darf der kontingentiert zur Verfügung stehende Impfstoff  derzeit nur an Hausarztpraxen weitergeben werden, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen. Anfangs wurden auch privatärztliche Praxen genannt, doch dies hat das Ministerium gleich wieder rückgängig gemacht. Nun ja, arg groß ist die Menge noch nicht, die in die Praxen gehen darf, derzeit stehen etwa 1 Million Dosen der Covid-19-Impfstoffe für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung – es ist ein Anfang: Zunächst gibt es den Biontech-Impfstoff Comirnaty, für dessen Auslieferung im aufgetauten Zustand bestimmte Zeitfenster zu beachten sind. Die Bundesapothekerkammer hat bereits entsprechende Arbeitshilfen vorgelegt, wie das Procedere des Bestellprozesses abläuft und was beim Umgang mit Comirnaty zu beachten ist. 

 

Per aspera ad astra – irgendwie scheint der AstraZeneca-Impfstoff trotz „astra“ im Namen nicht unter einem guten Stern zu stehen. Obwohl seine Wirksamkeit sehr gut sein soll, seine potenziell thromboembolischen Nebenwirkungen bei einigen wenigen Menschen regen unsere Ständige Impfkommission (Stiko) zu weitgehenden Vorsichtsmaßnahmen an. Die neueste Entscheidung: Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten zum Auftreten seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen wird die Covid-19-Vakzine AstraZeneca nur noch für Personen im Alter ab 60 Jahren empfohlen. Und die unter 60-Jährigen, die ihre erste Impfung bereits mit AstraZeneca bekommen haben, sollen bei der zweiten Impfung dann den Impfstoff von Biontech oder Moderna erhalten.

31. März 2021

Ja, ja, so sind sie, die Grünen, im Nachhinein wissen sie alles besser. Beispiel: Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, kritisierte im Gespräch mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening den Bundesgesundheitsminister dafür, dass er sich für Apotheken als Ausgabestelle für FFP2-Schutzmasken entschieden hat. Nach Ansicht von Klein-Schmeink wäre diese Aufgabe zum Beispiel bei den Drogerien besser aufgehoben gewesen. Mein liebes Tagebuch, ist mal wieder eine echt super-grüne Aussage, so sind sie halt. Auch wenn Klein-Schmeink nachschiebt, dass sie nicht die Apotheken angreifen wolle, sagte sie auch, dass die Apotheken die teuerste Struktur gewesen seien, die man hätte wählen können. Sie ist zudem der Auffassung, die Krankenkassen hätten die Masken-Ausgabe auch anders regeln können: statt Berechtigungsscheine einfach Masken verschicken. Mein liebes Tagebuch, wir wissen, dass es schon gefühlt eine Ewigkeit dauerte, bis die Kassen die Bezugsscheine versandt hatten, wie lange hätte es dann wohl gedauert, bis die Kassen die Masken eingepackt, adressiert und versandt hätten? Und so hielt unsere ABDA-Präsidentin Overwiening der Grünen entgegen: Die Kassen wären nicht ansatzweise in der Lage gewesen, „das flächendeckend hinzukriegen in der Qualität und zu dem Preis, wie wir es gemacht haben“. Den Vogel schießt Klein-Schmeink mit ihrem Hinweis ab, dass es in bestimmten Drogerien FFP2-Masken schon für rund 1,50 Euro je Stück gebe. Klar, mein liebes Tagebuch, und bei Lidl gibt’s die derzeit für 88 Cent. Aber im Dezember und Januar war das Preisgefüge ein anderes. Und wie gut die Grünen-Politikerin über die flächendeckende Verbreitung von Drogeriemärkten informiert ist, zeigte sie mit ihrer Frage: „Gibt es diesen Drogeriemarkt nicht genauso oft um die Ecke wie die Apotheke?“ Oh weh, mein liebes Tagebuch, so sind sie die Grünen. Overwiening zeigte sich entsetzt von solchen Ideen: „Wir waren ganz stark unterwegs“, so die ABDA-Präsidentin, „das hätte kein Drogeriemarkt geschafft.“ Richtig!

 

Die Pandemie-Sondervorschriften bleiben uns noch eine Weile erhalten, denn die epidemische Lage von nationaler Tragweiter hat noch immer Bestand. Das hat unser Gesetzgeber entschieden und das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage betreffenden Regelungen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Übrigen muss der Bundestag alle drei Monate neu darüber entscheiden, ob die epidemische Lage weiterhin Bestand hat. Nun, mein liebes Tagebuch, zu diesen Sonderregelungen gehören auch einige Vorschriften, die die Apotheken betreffen, beispielsweise die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die zum Ziel hat, wiederholte Arzt- oder Apothekerbesuche zu vermeiden. Eine Apotheke darf daher beispielsweise in den Fällen, in denen sie ein verordnetes beziehungsweise rabattbegünstigtes Arzneimittel nicht vorrätig hat, ein anderes wirkstoffgleiches in der Apotheke vorrätiges Arzneimittel abgeben. Mein liebes Tagebuch, das klingt doch alles sehr vernünftig – solche Regelungen könnten doch auch nach Corona erhalten bleiben… 

1. April 2021

Unsere ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening lässt die Öffentlichkeit wissen, dass die nun anstehende Belieferung der Arztpraxen mit Covid-19-Impfstoffen für die Apotheken kein Problem seien. Mein liebes Tagebuch, so soll es sein, unsere Apotheken werden das wuppen – wenn alle in der Lieferkette mitspielen, die Hersteller und der Großhandel genauso wie die Arztpraxen. Okay, beim aufgetauten Comirnaty, der zunächst zur Verimpfung an die Hausarztpraxen geht, gibt’s ein paar besondere Spielregeln, aber das wird keine Probleme bereiten. Overwiening regte zurecht an, dass die strengen Regelungen, wie sie beispielsweise für die Dokumentation von Comirnaty gelten, gleichermaßen für alle Covid-19-Impfstoffe anzuwenden seien. Was man allerdings auch brauche, seien „verbindliche und verlässliche politisch-rechtliche Rahmenbedingungen“. Genauso ist es! Vermutlich dachte Overwiening dabei an das Debakel bei den FFP2-Masken, als Spahn die Apothekervergütung kurzerhand mal um ein Drittel kürzte.

 

Apropos Vergütung. Mittlerweile steht auch fest, was die Apotheken für das Impfstoff-Handling bekommen sollen. Laut Coronavirus-Impfverordnung, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 31. März, beträgt die Apothekenvergütung für die Impfstoffe 6,58 Euro netto pro Vial (die ABDA hatte zwar eine dosisbezogene Vergütung gefordert, fand damit aber kein Gehör). Meine liebes Tagebuch, warum ausgerechnet 6,58 Euro? Wie kommt das Bundesgesundheitsministerium auf diese „krumme“ Zahl? Unser DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich seine Gedanken dazu gemacht und in einem Kommentar niedergeschrieben, der in Kürze erscheint. Nur soviel vorab: Möglicherweise ging das Ministerium vom Rx-Festzuschlag 8,35 Euro aus und zog den Kassenabschlag von 1,77 Euro ab. Das ergibt 6,58 Euro, auch wenn es nicht ganz logisch ist, denn das eine ist ein Netto-, das andere ein Brutto-Betrag.

Aber das Problem steckt tiefer, so Müller-Bohn: Der Ansatz wird dem Aufwand mit dem Corona-Impfstoff nicht gerecht! Die 6,58 Euro pro Vial sind schlicht zu wenig, denn diese Impfstoffe erfordern z. B. eine extra Kommunikation mit der Arztpraxis, einen eigenen Bestellablauf, eine eigene Dokumentation, der Impfstoff ist kühlkettenpflichtig, extrem empfindlich (darf nicht geschüttelt werden!). Und zu alledem muss er auch noch zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Boten an die Arztpraxis geliefert werden.

Vermutlich hat das Ministerium mit diesem Aufschrei gerechnet und gleich vorsorglich in die Coronavirus-Impfverordnung reingeschrieben, dass die ABDA dem Ministerium bis zum 17. Mai 2021 eine Aufstellung des tatsächlichen Aufwandes für das Impfstoffhandling übermitteln muss – die Vergütung kann dann aufgrund der Aufstellung angepasst werden, steht da in der Verordnung. Fein, mein liebes Tagebuch, wenn sich die ABDA bei der Kostenaufstellung Mühe gibt, dann besteht die Hoffnung, dass die Anpassung nach oben erfolgt. Wirklich? Wohl kaum.

Müller-Bohn sieht da nämlich ein uraltes Problem: „Es gibt keinen Konsens zwischen der Politik und den Apothekern über die Methode, nach der die Kosten der Apotheke auf ein abgegebenes Arzneimittel umgelegt werden. Bei der Einführung des Festzuschlags im Jahr 2004 wurde kein genauer Anpassungsmechanismus festgelegt. Die Methode zur Berechnung der Honoraranpassung von 2013 ist bis heute umstritten.“ Au weia, mein liebes Tagebuch, da fallen uns die uralten Versäumnisse auf den Fuß! Die ABDA hat den Streit um die Verrechnung der Fixkosten der Apotheke nicht geführt und wollte ihn offenbar aussitzen, so Müller-Bohn. Was lehrt uns das, mein liebes Tagebuch? Die alte ABDA-Methode des Aussitzens, Verschweigens und Wegschauens war und ist der falsche Weg. Die ABDA sollte die Berechnung einer fairen Vergütung für das Impfstoffhandling zum Anlass nehmen, endlich die Diskussion zu eröffnen, wie sich in Zukunft ein modernes Apothekenhonorar zusammensetzen soll.

 

Ostern 2021, das zweite Corona-Ostern. Das Virus bestimmt unser Leben, die epidemische Lage besteht weiterhin. Die Impfungen sind zwar angelaufen, doch der Impfstoffnachschub und die Impfgeschwindigkeit laufen noch suboptimal. Aber es kündigt sich deutliche Besserung an: Mehr Impfstoffdosen sind zu erwarten und die Hausarztpraxen stehen für die Impfungen bereit. Der Weg raus aus der Pandemie ist in Sicht. „Vergessen“ wir bei aller Pandemie nicht all die anderen Herausforderungen, die noch auf uns zukommen: Zum Beispiel das E-Rezept. Oder der Wettstreit mit den EU-Versandhäusern, die sich gern als Apotheken bezeichnen, aber keine sind. Oder das Honorar für pharmazeutische Dienstleistungen, die zwar noch recht nebulös formuliert sind, aber über die bereits verhandelt wird. Und nicht zuletzt unsere Anpassung des Apothekenhonorars (siehe oben), über die wir endlich reden müssen. Mein liebes Tagebuch, trotz aller Probleme und Einschränkungen: Es wird nur mit Zuversicht gehen. Und in diesem Sinne: ein frohes Osterfest!



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Warum

von Karl Friedrich Müller am 05.04.2021 um 11:34 Uhr

Sollen die Apotheken dem GH die Vergütung vorstrecken? Wo ist der Widerstand? Wir sind keine Bank, die Kredite vergibt, wir haben selbst genug Probleme.
Nicht noch eine Finanzierung, die wir schultern sollen! Herstellerabschlag zum Beispiel.
Wenn Zusagen nicht eingehalten werden, sind wir wieder die Gekniffenen!
NEIN, NEIN, NEIN
Ich erwarte hier eine deutliche Stellungnahme der Standeszertretung.
So wie es aussieht, existiert die nur noch auf dem Papier. Ich dachte immer, nach Schmidt kann es nicht schlimmer werden....,,

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Warum

von Karl Friedrich Müller am 05.04.2021 um 11:42 Uhr

Ey und was soll das mit der Herstellungserlaubnis nein „Abpacken“ der Vials? Wird da eine Mücke zum Elefanten gemacht?
Was packe ich ab? Ich gebe die Vials einfach weiter? Die werden keine 10Minuten in der Apotheke sein. Doku und raus!
Oder ist das Wichtigtuerei der ABDA?

Wie war das nochmal ...... ?

von Bernd Jas am 04.04.2021 um 8:46 Uhr

Guten Morgen Herr Dirzel,

wo sie grad´ sagen: ...." denn das eine ist ein Netto-, das andere ein Brutto-Betrag."
Mit dem Bretto und Nutto haben unsere Politiker es nicht so, die wervechseln das schon mal; selbst als Banker nicht wie man wieder mal sieht.
Die sollten besser alle samt ihre Finger aus der Wirtschaft halten.
Jeder Selbstständige kriegt das kalte Grausen und währe bei solchem Verständnis so schnell pleite, wie Sie Insolvenz sagen können.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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