Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

04.04.2021, 07:44 Uhr

Die Osterfrage: Was ist unsere apothekerliche Arbeit wert? Die ABDA wird diese Frage endlich anpacken müssen. (Foto: Alex Schelbert)

Die Osterfrage: Was ist unsere apothekerliche Arbeit wert? Die ABDA wird diese Frage endlich anpacken müssen. (Foto: Alex Schelbert)


1. April 2021

Unsere ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening lässt die Öffentlichkeit wissen, dass die nun anstehende Belieferung der Arztpraxen mit Covid-19-Impfstoffen für die Apotheken kein Problem seien. Mein liebes Tagebuch, so soll es sein, unsere Apotheken werden das wuppen – wenn alle in der Lieferkette mitspielen, die Hersteller und der Großhandel genauso wie die Arztpraxen. Okay, beim aufgetauten Comirnaty, der zunächst zur Verimpfung an die Hausarztpraxen geht, gibt’s ein paar besondere Spielregeln, aber das wird keine Probleme bereiten. Overwiening regte zurecht an, dass die strengen Regelungen, wie sie beispielsweise für die Dokumentation von Comirnaty gelten, gleichermaßen für alle Covid-19-Impfstoffe anzuwenden seien. Was man allerdings auch brauche, seien „verbindliche und verlässliche politisch-rechtliche Rahmenbedingungen“. Genauso ist es! Vermutlich dachte Overwiening dabei an das Debakel bei den FFP2-Masken, als Spahn die Apothekervergütung kurzerhand mal um ein Drittel kürzte.

 

Apropos Vergütung. Mittlerweile steht auch fest, was die Apotheken für das Impfstoff-Handling bekommen sollen. Laut Coronavirus-Impfverordnung, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 31. März, beträgt die Apothekenvergütung für die Impfstoffe 6,58 Euro netto pro Vial (die ABDA hatte zwar eine dosisbezogene Vergütung gefordert, fand damit aber kein Gehör). Meine liebes Tagebuch, warum ausgerechnet 6,58 Euro? Wie kommt das Bundesgesundheitsministerium auf diese „krumme“ Zahl? Unser DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich seine Gedanken dazu gemacht und in einem Kommentar niedergeschrieben, der in Kürze erscheint. Nur soviel vorab: Möglicherweise ging das Ministerium vom Rx-Festzuschlag 8,35 Euro aus und zog den Kassenabschlag von 1,77 Euro ab. Das ergibt 6,58 Euro, auch wenn es nicht ganz logisch ist, denn das eine ist ein Netto-, das andere ein Brutto-Betrag.

Aber das Problem steckt tiefer, so Müller-Bohn: Der Ansatz wird dem Aufwand mit dem Corona-Impfstoff nicht gerecht! Die 6,58 Euro pro Vial sind schlicht zu wenig, denn diese Impfstoffe erfordern z. B. eine extra Kommunikation mit der Arztpraxis, einen eigenen Bestellablauf, eine eigene Dokumentation, der Impfstoff ist kühlkettenpflichtig, extrem empfindlich (darf nicht geschüttelt werden!). Und zu alledem muss er auch noch zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Boten an die Arztpraxis geliefert werden.

Vermutlich hat das Ministerium mit diesem Aufschrei gerechnet und gleich vorsorglich in die Coronavirus-Impfverordnung reingeschrieben, dass die ABDA dem Ministerium bis zum 17. Mai 2021 eine Aufstellung des tatsächlichen Aufwandes für das Impfstoffhandling übermitteln muss – die Vergütung kann dann aufgrund der Aufstellung angepasst werden, steht da in der Verordnung. Fein, mein liebes Tagebuch, wenn sich die ABDA bei der Kostenaufstellung Mühe gibt, dann besteht die Hoffnung, dass die Anpassung nach oben erfolgt. Wirklich? Wohl kaum.

Müller-Bohn sieht da nämlich ein uraltes Problem: „Es gibt keinen Konsens zwischen der Politik und den Apothekern über die Methode, nach der die Kosten der Apotheke auf ein abgegebenes Arzneimittel umgelegt werden. Bei der Einführung des Festzuschlags im Jahr 2004 wurde kein genauer Anpassungsmechanismus festgelegt. Die Methode zur Berechnung der Honoraranpassung von 2013 ist bis heute umstritten.“ Au weia, mein liebes Tagebuch, da fallen uns die uralten Versäumnisse auf den Fuß! Die ABDA hat den Streit um die Verrechnung der Fixkosten der Apotheke nicht geführt und wollte ihn offenbar aussitzen, so Müller-Bohn. Was lehrt uns das, mein liebes Tagebuch? Die alte ABDA-Methode des Aussitzens, Verschweigens und Wegschauens war und ist der falsche Weg. Die ABDA sollte die Berechnung einer fairen Vergütung für das Impfstoffhandling zum Anlass nehmen, endlich die Diskussion zu eröffnen, wie sich in Zukunft ein modernes Apothekenhonorar zusammensetzen soll.

 

Ostern 2021, das zweite Corona-Ostern. Das Virus bestimmt unser Leben, die epidemische Lage besteht weiterhin. Die Impfungen sind zwar angelaufen, doch der Impfstoffnachschub und die Impfgeschwindigkeit laufen noch suboptimal. Aber es kündigt sich deutliche Besserung an: Mehr Impfstoffdosen sind zu erwarten und die Hausarztpraxen stehen für die Impfungen bereit. Der Weg raus aus der Pandemie ist in Sicht. „Vergessen“ wir bei aller Pandemie nicht all die anderen Herausforderungen, die noch auf uns zukommen: Zum Beispiel das E-Rezept. Oder der Wettstreit mit den EU-Versandhäusern, die sich gern als Apotheken bezeichnen, aber keine sind. Oder das Honorar für pharmazeutische Dienstleistungen, die zwar noch recht nebulös formuliert sind, aber über die bereits verhandelt wird. Und nicht zuletzt unsere Anpassung des Apothekenhonorars (siehe oben), über die wir endlich reden müssen. Mein liebes Tagebuch, trotz aller Probleme und Einschränkungen: Es wird nur mit Zuversicht gehen. Und in diesem Sinne: ein frohes Osterfest!



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Warum

von Karl Friedrich Müller am 05.04.2021 um 11:34 Uhr

Sollen die Apotheken dem GH die Vergütung vorstrecken? Wo ist der Widerstand? Wir sind keine Bank, die Kredite vergibt, wir haben selbst genug Probleme.
Nicht noch eine Finanzierung, die wir schultern sollen! Herstellerabschlag zum Beispiel.
Wenn Zusagen nicht eingehalten werden, sind wir wieder die Gekniffenen!
NEIN, NEIN, NEIN
Ich erwarte hier eine deutliche Stellungnahme der Standeszertretung.
So wie es aussieht, existiert die nur noch auf dem Papier. Ich dachte immer, nach Schmidt kann es nicht schlimmer werden....,,

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Warum

von Karl Friedrich Müller am 05.04.2021 um 11:42 Uhr

Ey und was soll das mit der Herstellungserlaubnis nein „Abpacken“ der Vials? Wird da eine Mücke zum Elefanten gemacht?
Was packe ich ab? Ich gebe die Vials einfach weiter? Die werden keine 10Minuten in der Apotheke sein. Doku und raus!
Oder ist das Wichtigtuerei der ABDA?

Wie war das nochmal ...... ?

von Bernd Jas am 04.04.2021 um 8:46 Uhr

Guten Morgen Herr Dirzel,

wo sie grad´ sagen: ...." denn das eine ist ein Netto-, das andere ein Brutto-Betrag."
Mit dem Bretto und Nutto haben unsere Politiker es nicht so, die wervechseln das schon mal; selbst als Banker nicht wie man wieder mal sieht.
Die sollten besser alle samt ihre Finger aus der Wirtschaft halten.
Jeder Selbstständige kriegt das kalte Grausen und währe bei solchem Verständnis so schnell pleite, wie Sie Insolvenz sagen können.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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