Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

04.04.2021, 07:44 Uhr

Die Osterfrage: Was ist unsere apothekerliche Arbeit wert? Die ABDA wird diese Frage endlich anpacken müssen. (Foto: Alex Schelbert)

Die Osterfrage: Was ist unsere apothekerliche Arbeit wert? Die ABDA wird diese Frage endlich anpacken müssen. (Foto: Alex Schelbert)


30. März 2021

Die Parole testen, testen, testen könnte noch wirksamer umgesetzt werden, gäbe es mehr Corona-Selbsttests für Laien, vor allem zu erschwinglichen Preisen. Das Problem hier: Einzeltests sind kaum zu bekommen. In Apotheken gibt es z. B. die 25er-Packung des SARS-CoV-2-Antigentests für Laien der Firma Roche, Preis so um die 200 Euro. Das kann, das will nicht jeder Laie, der nur eben mal einen Test machen möchte, ausgeben. Und Auseinzeln, dürfen das die Apotheken? Offiziell nicht, denn diese 25er-Packung hat vom BfArM eine Sonderzulassung erhalten, die das Auseinzeln nicht zulässt. Rein praktisch gesehen spräche allerdings nichts dagegen, einzelne Tests aus dieser Großpackung zu verkaufen. Und so gibt es bereits mindestens eine Apotheke, die dies tut. In Bayern ist Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf die mehr als zweifelhafte Regelung bei dieser Großpackung aufmerksam geworden. Und jetzt, mein liebes Tagebuch, Holetschek will – ganz pragmatisch – das Auseinzeln von Corona-Selbsttests in den Apotheken dulden: „Das ist wichtig, damit sich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich solche Tests auf unkompliziertem Weg bei der Apotheke ihres Vertrauens kaufen können,“ sagte der bayerische Gesundheitsminister. Endlich, mein liebes Tagebuch es gibt sie noch, die Minister, die mit Augenmaß vorgehen. Holetschek weiß: „Es zeigt sich immer wieder: Pandemie und Bürokratie vertragen sich nicht. Der Kampf gegen Corona darf nicht an Vorschriften und Zuständigkeiten scheitern.“ Wie wahr!

 

In Bayern schon ab Mittwoch vor Ostern, in allen anderen Bundesländer gleich nach Ostern: In den Hausarztpraxen beginnen die Corona-Impfungen. Das heißt für unsere Apotheken: Impfstofflieferungen an die Praxen. Die Praxen schicken ihren Impfstoffbedarf bis zwölf Uhr an die Apotheke und die Apotheke übermittelt die gesammelten Bestellungen bis spätestens 15 Uhr an ihren Großhandel. Mein liebes Tagebuch, doch das ist längst nicht alles, was beim Handling der Covid-19-Impfstoffe zu beachten ist. So darf der kontingentiert zur Verfügung stehende Impfstoff  derzeit nur an Hausarztpraxen weitergeben werden, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen. Anfangs wurden auch privatärztliche Praxen genannt, doch dies hat das Ministerium gleich wieder rückgängig gemacht. Nun ja, arg groß ist die Menge noch nicht, die in die Praxen gehen darf, derzeit stehen etwa 1 Million Dosen der Covid-19-Impfstoffe für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung – es ist ein Anfang: Zunächst gibt es den Biontech-Impfstoff Comirnaty, für dessen Auslieferung im aufgetauten Zustand bestimmte Zeitfenster zu beachten sind. Die Bundesapothekerkammer hat bereits entsprechende Arbeitshilfen vorgelegt, wie das Procedere des Bestellprozesses abläuft und was beim Umgang mit Comirnaty zu beachten ist. 

 

Per aspera ad astra – irgendwie scheint der AstraZeneca-Impfstoff trotz „astra“ im Namen nicht unter einem guten Stern zu stehen. Obwohl seine Wirksamkeit sehr gut sein soll, seine potenziell thromboembolischen Nebenwirkungen bei einigen wenigen Menschen regen unsere Ständige Impfkommission (Stiko) zu weitgehenden Vorsichtsmaßnahmen an. Die neueste Entscheidung: Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten zum Auftreten seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen wird die Covid-19-Vakzine AstraZeneca nur noch für Personen im Alter ab 60 Jahren empfohlen. Und die unter 60-Jährigen, die ihre erste Impfung bereits mit AstraZeneca bekommen haben, sollen bei der zweiten Impfung dann den Impfstoff von Biontech oder Moderna erhalten.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Warum

von Karl Friedrich Müller am 05.04.2021 um 11:34 Uhr

Sollen die Apotheken dem GH die Vergütung vorstrecken? Wo ist der Widerstand? Wir sind keine Bank, die Kredite vergibt, wir haben selbst genug Probleme.
Nicht noch eine Finanzierung, die wir schultern sollen! Herstellerabschlag zum Beispiel.
Wenn Zusagen nicht eingehalten werden, sind wir wieder die Gekniffenen!
NEIN, NEIN, NEIN
Ich erwarte hier eine deutliche Stellungnahme der Standeszertretung.
So wie es aussieht, existiert die nur noch auf dem Papier. Ich dachte immer, nach Schmidt kann es nicht schlimmer werden....,,

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Warum

von Karl Friedrich Müller am 05.04.2021 um 11:42 Uhr

Ey und was soll das mit der Herstellungserlaubnis nein „Abpacken“ der Vials? Wird da eine Mücke zum Elefanten gemacht?
Was packe ich ab? Ich gebe die Vials einfach weiter? Die werden keine 10Minuten in der Apotheke sein. Doku und raus!
Oder ist das Wichtigtuerei der ABDA?

Wie war das nochmal ...... ?

von Bernd Jas am 04.04.2021 um 8:46 Uhr

Guten Morgen Herr Dirzel,

wo sie grad´ sagen: ...." denn das eine ist ein Netto-, das andere ein Brutto-Betrag."
Mit dem Bretto und Nutto haben unsere Politiker es nicht so, die wervechseln das schon mal; selbst als Banker nicht wie man wieder mal sieht.
Die sollten besser alle samt ihre Finger aus der Wirtschaft halten.
Jeder Selbstständige kriegt das kalte Grausen und währe bei solchem Verständnis so schnell pleite, wie Sie Insolvenz sagen können.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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