AGB für die Rezeptabrechnung

Neue Klausel bei Noventi soll Klarheit schaffen

Süsel - 19.02.2021, 09:15 Uhr

Noventi kündigt eine Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. (Foto: Schelbert)

Noventi kündigt eine Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. (Foto: Schelbert)


Noventi arbeitet als Marktführer unter den Apothekenrechenzentren weiterhin mit Forderungsabtretungen, will diese aber künftig im Interesse der Apotheken klarer regeln. Die bedingte Abtretung soll erst zum Zeitpunkt der Auszahlung wirksam werden. Für die Kund:innen soll dies „mehr Sicherheit“ bringen.

Noventi, der Marktführer unter den Apothekenrechenzentren, kündigt eine Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Damit soll die Forderungsabtretung klarer und für die Kund:innen vorteilhafter geregelt werden. Ihnen schickt das Unternehmen derzeit Briefe. Darin heißt es, nach der AvP-Insolvenz sei die Unsicherheit im Abrechnungsmarkt groß. Dies werde durch Wettbewerber verstärkt, die Geschäftsmodelle anderer Dienstleister infrage stellen. Noventi hingegen ergreife die Initiative und ergänze die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Die Ergänzung werde „bisherige Unschärfen, die (…) möglicherweise zu Unsicherheiten führen könnten, präzisieren“, heißt es in der Kundeninformation. Die vorgeschlagene Ergänzung enthalte künftig eine aufschiebende Bedingung. Gemäß der neuen „Zusatzvereinbarung zur Abrechnungs- und Factoring-Vereinbarung“ erhalten Kund:innen „im Rahmen des unechten Factorings (…) auf laufender Basis rechtlich Darlehen“. Dort heißt es weiter, Kund:innen treten die Forderungen „erfüllungshalber und aufschiebend bedingt auf die Auszahlung des korrespondierenden Auszahlungsbetrags (…) ab“. Im Anschreiben erläutert Noventi dazu: „Sie bleiben solange Inhaber der vorgelegten Forderungen, bis Sie die dafür vereinbarten Auszahlungen von uns erhalten haben.“ Diese Zug-um-Zug-Abtretung führe zu einem besseren Schutz für die Kund:innen.

Geänderte AGB mit Zug-um-Zug-Abtretung

Der Noventi-Vorstandsvorsitzende Dr. Hermann Sommer erklärt dazu, Noventi habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einmal geschärft. Die ohnedies geübte Praxis der sogenannten „Zug-um-Zug-Abtretung“ sei aktualisiert und klarstellt worden. „Damit ist auch formal in den AGBs noch mehr Sicherheit verankert, Interpretationsmöglichkeiten werden deutlich eingeschränkt und unsere Kunden sind noch besser geschützt“, folgert Sommer.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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