Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker

Selbst hergestellte Desinfektionsmittel orange verfärbt

Stuttgart - 15.02.2021, 14:30 Uhr

In der Apotheke hergestellte 2-Propanol-haltige Lösungen zur Handdesinfektion müssen in Glas- oder Kunststoffbehältern abgefüllt werden. (Foto: Mario / stock.adobe.com)

In der Apotheke hergestellte 2-Propanol-haltige Lösungen zur Handdesinfektion müssen in Glas- oder Kunststoffbehältern abgefüllt werden. (Foto: Mario / stock.adobe.com)


In letzter Zeit hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) häufiger Proben von 2-Propanol-haltigen Desinfektionsmittel bekommen, die sich orange verfärbt haben. Diese alkoholischen Lösungen zur Händedesinfektion wurden in der Apotheke selbst hergestellt und anschließend zur Lagerung in Metallkanister abgefüllt. 

Zur hygienischen Desinfektion der Hände stellen viele Apotheken selbst alkoholische Desinfektionsmittel her und geben diese an ihre Kunden ab. Nach der Herstellung dieser meist 2-Propanol-haltigen Lösungen muss zur Abfüllung ein geeignetes Gefäß ausgewählt werden. 

Bei den nun im ZL untersuchten orange verfärbten alkoholischen Lösungen konnten durch einen nasschemischen Nachweis Eisen(III)-Ionen nachgewiesen werden. Der farbige Niederschlag wurde dazu abgetrennt, gewaschen und in Salzsäure wieder aufgelöst. Nach Zugabe einer Ammoniumthiocyanat-Lösung konnte eine intensive Rotfärbung beobachtet werden, mit Kaliumhexacyanoferrat(II)-Lösung ergab sich ein typischer blauer Niederschlag. Auch die zusätzlich durchgeführte IR-spektroskopische Untersuchung bestätigte die analytischen Nachweise und wies auf eine Eisenhydroxidoxid-Verbindung hin.

Es ist also davon auszugehen, dass es sich bei dem farbigen Niederschlag um Rost handelt. Chemisch gesehen setzt sich Rost aus Eisen(II)-oxid, Eisen(III)-oxid und Kristallwasser zusammen. Es handelt sich dabei um ein Korrosionsprodukt, das aus Eisen oder Stahl durch Oxidation mit Sauerstoff in Gegenwart von Wasser entsteht.

Zur Erinnerung: Händedesinfektionsmittel aus der Apotheke

Laut der „Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ dürfen in der Apotheke bis zum 05.04.2021 Händedesinfektionsmittel hergestellt und abgegeben werden. Zubereitungen mit 2-Propanol haben dabei folgende Zusammensetzung:

Rezeptur A
(WHO-Empfehlung)
2-Propanol 99,8 % (V/V)

75,15 ml

Wasserstoffperoxid-Lösung 3 %

4,17 ml

Glycerol 98 %

1,45 ml

Gereinigtes Wasser

zu 100 ml

Rezeptur B
(Modifizierte WHO-Empfehlung)
2-Propanol 99,8 % (V/V)

81,46 ml

Wasserstoffperoxid-Lösung 3 % 

4,17 ml

Glycerol 98 %

0,73 ml

Gereinigtes Wasser  zu 100 ml
Rezeptur C

2-Propanol 70 % (V/V)

Händedesinfektionsmittel auf Basis von Ethanol dürfen seit dem 01.01.2021 nicht mehr mit steuerbefreitem, unvergälltem Ethanol hergestellt werden. Zur Herstellung von Ethanol 70 % (V/V) oder Ethanol 80 % (V/V) muss daher wieder vergällter Alkohol verwendet oder die wieder nötige Alkoholsteuer bezahlt werden.

Der zur Herstellung der Händedesinfektionsmittel benötigte reine Isopropanol wird in die Apotheke zwar üblicherweise in Metallkanistern aus Weißblech geliefert. Entzündliche Flüssigkeiten werden in Kanister oder Kannen aus Weißblech konfektioniert, da diese elektrostatisch ableitfähig sind und daher die Risiken im Umgang mit solchen Gefahrstoffen minimieren. Behälter aus Weißblech bestehen aus gewalztem Stahl, der zum Schutz vor Korrosion mit einer Schicht Zinn überzogen ist. Zur Lagerung wässriger Lösungen wie 2-Propanol 70 % (V/V) oder den Desinfektionsmitteln nach WHO-Empfehlung sind diese Metallkanister jedoch nicht geeignet. 



Dr. Annina Bergner, Apothekerin, Autorin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

H2O2 in Blechkanistern

von Apoopa am 15.02.2021 um 19:18 Uhr

Das weis man doch eigentlich aus der chemischen Grundausbildung. Oder findet die heute nicht mehr statt?

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