Wort & Bild-Verlag verurteilt

OLG München: „Treue-Bonus“ war kartellrechtswidrig

Berlin - 29.01.2021, 13:00 Uhr

Gebäude des Wort & Bild-Verlags in Baierbrunn bei München. (Foto: IMAGO / M.Zettler)

Gebäude des Wort & Bild-Verlags in Baierbrunn bei München. (Foto: IMAGO / M.Zettler)


Hat der Wort & Bild-Verlag seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um sich ungeliebte Konkurrenz fernzuhalten? Davon ist zumindest das Oberlandesgericht München überzeugt: Das Gericht verurteilte den Verlag wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht. Er soll mit einer sogenannten Treue-Aktion versucht haben, der Apotheken-Kundenzeitschrift my life den Markteintritt zu erschweren.

Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom gestrigen Donnerstag einer Treue-Aktion des Wort & Bild-Verlags von vor rund zwei Jahren wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht eine Absage erteilt. „Mit dem Urteil hat das Gericht bereits die klare Entscheidung des Landesgerichts München bestätigt“, informiert das Burda-Verlagshaus jetzt in einer Pressemitteilung. Burda ist gemeinsam mit der Apothekergenossenschaft Noweda Gesellschafter von mylife media.

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Das Gericht sieht es demnach als erwiesen an, dass der Wort & Bild-Verlag, Herausgeber der Apotheken Umschau, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und kartellrechtswidrig gehandelt hat. Konkret geht es nach Angaben des Burda-Konzerns um eine Treue-Aktion des Wort & Bild-Verlags zum Zeitpunkt des Markteintritts von my life. Dieser habe seinen Apothekenkunden Treue-Boni angeboten, geknüpft an bestimmte Vorgaben, und damit den Markteintritt des my life-Apothekenmagazins behindert. Wie es heißt, hatte der Wort & Bild-Verlag seinen Apothekenkunden besonders günstige Digitalangebote offeriert, verbunden mit der Bedingung, dass die von den Apotheken bislang abgekaufte Menge an Apotheken Umschau-Exemplaren künftig nicht reduziert werde.

„Im vorliegenden Fall störte sich das Oberlandesgericht München vor allem daran, dass der Wort & Bild-Verlag seinen Treue-Bonus an bestimmte Abnahmemengen seiner Apotheken-Zeitschriften knüpfte, sprich seine Apothekenkunden als Gegenleistung für den Bonus dazu verpflichtete, auch nach dem Markteintritt von my life, dieselbe Menge von Wort & Bild-Produkten abzunehmen wie zuvor“, schreibt Burda. Eine Rechtfertigung für das missbräuchliche Verhalten sei nach Ansicht des Gerichts nicht ersichtlich. „Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Wort & Bild-Verlag sich durch sein missbräuchliches Handeln im Wesentlichen seine Marktanteile aus Quasi-Monopolzeiten weiterhin sichern wollte.“

„Das Oberlandesgericht München folgt somit bereits als zweite Instanz in seinem Urteil vollumfänglich den Argumenten der mylife media und verurteilt den Wort & Bild Verlag wegen kartellrechtswidriger Behinderung des Wettbewerbs“, heißt es in der Pressemittelung von Burda. „mylife media und ihre Gesellschafter Noweda und Hubert Burda Media werden auch weiterhin allen Versuchen entgegentreten, die darauf abzielen, Vor-Ort-Apotheken in Deutschland in ihrer Wahlfreiheit einzuschränken“, erklärt Kay Labinsky, CPO im Burda-Verlag und Geschäftsführer der mylife media. „Denn ein monopolistisches Angebot schadet den Apothekerinnen und Apothekern ebenso wie ihren Kunden.“

Jan Wagner, Gesamtvertriebsleiter beim Wort & Bild-Verlag, sagte auf Anfrage von DAZ.online: „Wir nehmen das Urteil des OLG zur Kenntnis, prüfen jedoch im Sinne der Apotheken weitere Rechtsmittel. Wir glauben aber ohnehin, dass wir im Sinne der Apotheke vor Ort alle enger zusammenrücken sollten.“

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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