Sachstand und Weiterentwicklung

Wie läuft es mit der Corona-Warn-App?

Stuttgart - 30.11.2020, 10:45 Uhr

Nach anfänglichen „Kinderkrankheiten" wird die Corona-Warn-App inzwischen positiv angenommen. (p / Foto: imago images / Political-Moments) 

Nach anfänglichen „Kinderkrankheiten" wird die Corona-Warn-App inzwischen positiv angenommen. (p / Foto: imago images / Political-Moments) 


Die Corona-Warn-App informiert seit Juni 2020 in Deutschland darüber, ob man Kontakt mit einer COVID-19-infizierten Person hatte und ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Technische Probleme und mangelnde Akzeptanz schienen die App auszubremsen. Inzwischen wurde sie 22,6 Millionen Mal geladen. Wie steht es aktuell um die Nutzung der App? DAZ.online fragte beim Bundesministerium für Gesundheit nach. 

Das Informatikforschungsinstitut Offis hat von Mitte August bis Ende September 2020 eine bundesweite Online-Umfrage zur Nutzung, aber auch Nichtnutzung der deutschen Corona-Warn-App (CWA) durchgeführt. Bei der Offis-Umfrage mit rund 1.300 Teilnehmern gaben 11 Prozent der Befragten an, die Warn-App nicht installiert zu haben, 81 Prozent richten die App ein und der Rest kam mit der Installation nicht klar oder stand vor anderen Problemen. Das Marktforschungsinstitut infas 360 führte dazu eine parallele Umfrage durch. Insgesamt wurden 11.862 Antworten der beiden Institute ausgewertet.

Die Meinungsforscher ermittelten vier Hauptgründe, warum die App nicht genutzt wird: Ganz oben standen Datenschutz-Bedenken, nahezu gleichauf waren Zweifel am Sinn der App sowie technische Probleme. Dabei wurden auch Probleme genannt, die sich unter User Experience zusammenfassen lassen und widerspiegeln, dass die Nutzenden den Umgang mit der App nicht angenehm finden. Weniger relevant, aber doch sichtbar in den Ergebnissen, waren Gleichgültigkeit sowie grundsätzliche Zweifel an der Gefahr durch Corona. 

Inzwischen hohe Akzeptanz der CWA

Aktuell haben bisher nach Information des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) rund 22,6 Millionen User die App heruntergeladen. „Die Anzahl von Downloads, die Übermittlung von mehr als 3,8 Millionen Testergebnissen, die Anbindung von 167 Laboren, das entspricht über 90 Prozent der niedergelassenen Testkapazität, sowie fast 70.000 Nutzer:innen, die in den letzten Wochen aufgrund eines positiven Testergebnisses andere Nutzer:innen gewarnt haben, verdeutlichen die auch im internationalen Vergleich hohe Akzeptanz der CWA und deren voranschreitende Integration in Versorgung und Testgeschehen", erklärt das Ministerium auf Anfrage von DAZ.online. Hinzu komme der Anschluss der CWA an den EU-Server, sodass mit einer zunehmenden Anzahl an Mitgliedsländern auch grenzüberschreitende Warnungen ausgetauscht werden können.  

Die hohe Anzahl der Downloads, die Nutzung der CWA zur Übersendung der Testergebnisse sowie die Bereitschaft der Nutzer:innen zum Teilen ihrer positiven Warnschlüssel zeige, dass die CWA genutzt und positiv aufgenommen werde. 

Beseitigung der Softwarefehler

Vereinzelt gab es in der Vergangenheit Berichte über Nutzungsprobleme, zum Beispiel Einschränkungen bei der Warnfunktion des QR-Codes. Über die Steuerung des QR-Codes sollten eigentlich auf COVID-19 getestete Personen über ihr Ergebnis informiert werden, ohne telefonisch nachfragen zu müssen. Das habe aber nicht immer funktioniert, wie Presseberichten zu entnehmen war. Offenbar sind diese Probleme jedoch inzwischen behoben, denn dem Gesundheitsministerium liegen keine Erkenntnisse über verbreitete Nutzerprobleme vor. „Vereinzelte Software-Fehler, die auch mit einzelnen Mobiltelefonherstellern zusammen hängen können, werden kontinuierlich erhoben und beseitigt“, erklärte das Ministerium.

Es gebe einzelne Nutzerbeschwerden über die Nicht-Übermittlung der Testergebnisse auf die CWA. Dies könne, neben eines möglichen Nichtanschlusses des Testlabors, daran liegen, dass im Testformular das Häkchen zur Einwilligung der Datenübertragung nicht gesetzt wurde oder der Anwender kopierte Testformulare genutzt habe, was zur Nicht-Nutzbarkeit der QR-Codes und damit zur Unterbrechung der digitalen Prozesskette führe. „In einem entsprechenden Anschreiben wurden im Oktober die ärztlichen Einrichtungen und Testzentren nochmals explizit auf diese möglichen Fehlerursachen hingewiesen“, so das BMG über die möglichen Ursachen.

Weiterentwicklungen der App

Das Ministerium prüft derzeit verschiedene Vorschläge zur Erweiterung der Funktionalitäten der Corona-Warn-App. Mit dem nächsten Update der CWA 1.7 sollen zunächst Anpassungen zur Häufigkeit des Datenabgleichs und Maßnahmen zur Steigerung der Bereitschaft zur Teilung der Schlüssel bereitgestellt werden. Es folgen Anpassungen zur Schnittstellentechnologie zur Verbesserung der Messgenauigkeit auf Basis der neuen Schnittstelle von Apple und Google. Weitere Funktionalitäten würden sukzessive umgesetzt. 

Welche Verbesserungen bei der App weiter in Aussicht stehen, hat die Bundesregierung in einem aktuellen „Bericht zur Weiterentwicklung“ zusammengefasst. Demnach wird geprüft, inwieweit eine Cluster-Erfassung technisch umsetzbar ist. Dies geschehe insbesondere unter der Beachtung, dass eine Umsetzung in der datensparsamen Architektur der CWA erfolgt sowie das Risiko einer signifikant erhöhten Falsch-positiv-Meldungen beherrschbar sein müsse. 
Zusätzlich wird geprüft, in welcher Form ein Kontakttagebuch eingebunden werden kann, bei dem Nutzer:innen der App auf freiwilliger Basis Begegnungen, wie zum Beispiel bei längeren Aufenthalten in geschlossenen Räumen, eintragen können, um diese Notizen im Fall einer späteren Infektion als Erinnerungsstütze nutzen zu können.  

Das Problem zu später Testung

Kritisiert wurde in der Vergangenheit bei der CWA auch die späte Vergabe von Testterminen nach Warnhinweisen. „Das System teilt nur mit, dass ein kritischer Kontakt bestand“, so das BMG. „Wenn die CWA einen roten Hinweis anzeigt, besteht der Anspruch, sich kostenlos testen zu lassen. Die Entscheidung, ob eine Testung auf SARS-CoV-2 erforderlich ist, trifft der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin im Rahmen der Testkapazitäten. Erhalten Nutzer:innen eine Risikobenachrichtigung ,erhöhtes Risiko‘ werden Sie aufgefordert, umgehend persönliche Kontakte zu reduzieren und sich bei Symptomen an die hausärztliche Praxis oder das Gesundheitsamt zu wenden.“ Die Vergabe von Testterminen liegt demnach im Einflussbereich der zuständigen Einrichtungen. 

Auf Grundlage des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes passt das Bundesgesundheitsministerium derzeit erneut seine „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ an. Künftig soll hierin klargestellt sein, dass im Fall der Testung von Personen, die eine Warnung durch die Corona-Warn-App erhalten haben, keine gesonderte Feststellung ihrer Eigenschaft als „Kontaktperson“ durch den öffentlichen Gesundheitsdienst oder durch den behandelnden Arzt notwendig ist. 

Nach dem Sachstandsbericht des BMG wurden bis 12. November 2020 rund 60.000 positiv Getestete gezählt, die über die CWA andere Personen gewarnt haben; zudem konnten seit Juni rund 3,5 Millionen Laborergebnisse bereitgestellt werden. 

Viele Länder Europas vernetzt

Die App ist auch in vielen europäischen Ländern vernetzt. Diese Anbindungen werden ständig erweitert. Nach dem derzeitigen Stand des sogenannten EFGS-Status (Europe an Federation Gateway Solution) sind außer Deutschland noch Irland, Italien, Spanien, Lettland, Ungarn, Dänemark, Polen, Belgien, Slowenien und Litauen angeschlossen. Ab 30. November sind die Niederlande, Malta, Polen, Finnland und Zypern dabei, ein Anschluss Tschechiens ist in Planung. Um die Nutzungsmöglichkeit der Corona-Warn-App auch für fremdsprachige Nutzende zu erhöhen und zu ermöglichen, sollen mit Französisch und Russisch zwei weitere Sprachversionen hinzukommen.



Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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