Mythos Apotheke (Teil 2)

Machen sich die Apotheken zulasten der Solidargemeinschaft die Taschen voll?

Berlin - 30.11.2020, 07:00 Uhr

„Apothekenpreise“ sind zu einem geflügelten Wort geworden. Aber verdienen die Pharmazeut:innen tatsächlich so gut an der Abgabe von Arzneimitteln, wie der Volksmund sagt? (s / Foto: Schelbert)

„Apothekenpreise“ sind zu einem geflügelten Wort geworden. Aber verdienen die Pharmazeut:innen tatsächlich so gut an der Abgabe von Arzneimitteln, wie der Volksmund sagt? (s / Foto: Schelbert)


„Apothekenpreise“ sind zu einem geflügelten Wort geworden. Was ist dran an dem Mythos, dass Apotheken sich im Gesundheitswesen ein extra großes Stück vom Kuchen sichern und für die Medikamentenabgabe von den Krankenkassen das Geld hinterher geworfen bekommen?

Apotheker:innen gehören zu den finanziell besonders privilegierten Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Von den Krankenkassen werden sie für die Abgabe von Arzneimitteln großzügig vergütet, besagt ein Gerücht, das die Autor:innen Andreas Kaapke, Nina Kleber-Herbel und Uwe Hüsgen in ihrem Buch „Mythos Apotheke – Zwischen Vorurteil und Wahrheit“ beleuchten.

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Wie sieht also die Realität aus? Das Trio verweist zunächst auf die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung, die alle verschreibungspflichtigen Medikamente umfasst. „Diese garantiert von Konstanz bis Flensburg und von Selfkant bis Görlitz einen einheitlichen Apothekenabgabepreis“, schreiben Kaapke/Kleber-Herbel/Hüsgen. „Die Preisbildung einer verschreibungspflichtigen Packung wurde 2004 so festgesetzt, dass auf den Einkaufspreis der Apotheke ein Festzuschlag von 3 Prozent und ein Fixum von 8,10 Euro je abgegebener Packung aufzuschlagen war.“

Von einigen kleinen Änderungen abgesehen, etwa der Einführung des Aufschlags von 16 Cent je Packung für den Nacht- und Notdienstfonds im August 2013, gab es demnach seither nur eine einzige Anpassung des Fixums von 8,10 Euro auf 8,35 Euro im Januar 2013. „Das sind gerade einmal 3,0 Prozent in 15 Jahren“, heben die Autor:innen hervor. Im Vergleich der wirtschaftlichen Rechengrößen aus dem Jahr 2004 (100 Prozent) bei 8,10 Euro Festzuschlag und jener aus dem Jahr 2018 bei 8,35 Euro Festzuschlag plus 16 Cent Nacht- und Notdienstgebühr, ergeben sich nach Berechnungen der Verfasser:innen folgende Vergleichswerte:

  • GKV-Einnahmen: 173,5 Prozent
  • Bruttoinlandsprodukt: 153,7 Prozent
  • Inflationsrate: 124,1 Prozent
  • Apothekenvergütung: 115,3 Prozent

Besonders ärgerlich: Oft ziehen die Kassen den Apothekern obendrein noch wegen Formfehlern, die nicht selten vom Arzt verursacht sind, Geld ab. „Manchmal reichen dafür bereits formale Kleinigkeiten aus, die eigentlich keinen Einfluss auf die Versorgung haben.“ Kaapke/Kleber-Herbel/Hüsgen zitieren an dieser Stelle aus einem DAZ.online-Beitrag vom Januar 2019. Darin sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Roy Kühne: „Bei der Retaxation aufgrund von Formfehlern wird aus meiner Sicht seit Jahren das Verursacher-Prinzip gebrochen. Denn der eigentliche Verursacher des Fehlers ist ja nicht der Apotheker, sondern der Arzt. Der Leistungserbringer, in diesem Fall der Apotheker, wird für mögliche Fehler aber bestraft. Das kann nicht sein.“

Viele Retaxationen unberechtigt

Bei kleinen Beanstandungen im zweistelligen Euro-Bereich wehrten sich viele Apotheken nicht einmal gegen die Praktiken der Kassen, informieren die Autor:innen. Manchmal nehmen sie jedoch die Hilfe ihres Verbands in Anspruch. „So berichtet der Landesapothekerverband Baden-Württemberg, dass er 2018 exakt 12.631 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft habe, die zu insgesamt 5.720 Retaxationsvorgängen zusammengefasst worden seien, mit einem Gesamtwert an angedrohten Kürzungen von gut 1,5 Millionen Euro. Letztlich seien, so der Verband, über 50 Prozent der ausgesprochenen Retaxationen unberechtigt gewesen; diese seien für die Mitglieder erfolgreich zurückgefordert worden.“

 

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Buchtipp

2., völlig neu bearbeitete Auflage | 2020 | Deutscher Apotheker Verlag | X, 140 S., 12 farb. Abb., 10 farb. Tab., 17,0 x 24,0 cm | Kartoniert

Von Andreas Kaapke / Nina Kleber-Herbel / Uwe Hüsgen

Mythos Apotheke

Zwischen Vorurteilen und Wahrheit

Obwohl Apotheker zu den Berufsgruppen zählen, denen die Bevölkerung besonders großes Vertrauen entgegenbringt, werden sie nicht selten auch mit Kritik konfrontiert. 

Die zweite Auflage des Buchs „Mythos Apotheke" klärt auf, indem sie den Lesern leicht verständliche, sachliche sowie stichhaltige Argumente gegen die häufigsten Vorurteile zur Verfügung stellt.

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Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Retaxationen

von Rita Längert am 01.12.2020 um 13:35 Uhr

Habe gestern einen Retax einer BKK bekommen . Verordnet waren Infectotrimet 200 20 Tbl., abgegeben wie verordnet, keine Alternativprodukte, keine Rabattverträge. PZN stimmt mit der vom Arzt verordneten PZN überein.
Retaxationsgrund: Vollabsetzung auf Null; Falschabgabe, Arzneimittelsicherheit gefährdet. Abgerechnete Positionen stimmen nicht mit verordneten Positionen überein.

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Retaxationen

von K.stülcken am 30.11.2020 um 9:59 Uhr

Für unberechtigte Retaxationen müsste die Kasse eine Strafgebühr zahlen. Erstens haben wir durch die Retaxe einen erhöhten Arbeitsaufwand und zweitens wäre dieses Geschäftsmodell endlich weniger lukrativ. Mit Partnerschaft hat das ohnehin nichts zu tun.

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Ernsthaft?

von Rolf Lachenmaier am 30.11.2020 um 9:07 Uhr

Liebe Redaktion, wer bei solchen Ausführungen den "kranken" Kassenabschlag weglässt (das sind über den Daumen schlappe 17%!! des "Honorars"), der sollte besser keine Mythen bemühen. Da läuft mal wieder wie so vieles in der Kommunikation schief - ungenügend und fahrlässig.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Ernsthaft

von Uwe Hüsgen am 30.11.2020 um 19:29 Uhr

Sehr geehrter Herr Lachenmaier,
Sie haben ja so recht. Wer die Veränderung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze und GKV-Kassenabschläge im Laufe der Jahre nicht berücksichtigt, kann nicht ernst genommen werden.
Aber ich kann Sie beruhigen: Das ist bei den Mythen selbstverständlich berücksichtigt, selbst wenn es in dieser Zusammenfassung nicht explizit erwähnt wurde.

AW: Ernsthaft

von Rolf Lachenmaier am 30.11.2020 um 23:47 Uhr

Herr Hüsgen, dass das im Buch sicher steht, davon gehe ich aus. Aber diese Zusammenfassung hier ist doch das, was sämtliche Kritiker für bare Münze nehmen und bedient doch das falsche Denken: "8,35 € fürs Schubladenziehen ist doch viel zu viel!". Deshalb ging meine Frage auch an die Redaktion und nicht an Sie als Autor..

AW: Ernsthaft

von Christina Müller am 01.12.2020 um 9:51 Uhr

Lieber Herr Lachenmaier,
vielen Dank für Ihre Ergänzung. Dem Kassenabschlag werde ich wie in dem Buch vorgesehen ein eigenes Kapitel in dieser Serie widmen.
Beste Grüße,
Christina Müller

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