Sichere Rahmenbedingungen nötig

FDP-Abgeordnete für Corona-Schnelltests in der Apotheke

Berlin - 11.11.2020, 16:45 Uhr

Katrin Helling-Plahr (FDP) hält es für sinnvoll, wenn auch geschulte Apotheker:innen Corona-Schnelltests durchführen könnten. (p / Foto: DBT/ Stella von Saldern)

Katrin Helling-Plahr (FDP) hält es für sinnvoll, wenn auch geschulte Apotheker:innen Corona-Schnelltests durchführen könnten. (p / Foto: DBT/ Stella von Saldern)


Die Frage, ob auch Apotheken künftig Corona-Schnelltests, sogenannte Point-of-Care-Tests, abgeben und durchführen dürfen, wird derzeit heiß diskutiert. Die ABDA hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen und angeregt, dafür einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Bislang gibt es aber keine konkreten Pläne aus den Regierungsfraktionen. Dagegen will die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr möglichst rasch für die passenden Rahmenbedingungen sorgen. Sie ist überzeugt: Schnelltests durch Apotheker könnten Ärzte immens entlasten.

Apotheken dürfen SARS-CoV-2-Antigen- und Antikörpertests derzeit eigentlich nicht an medizinische Laien abgeben. Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung sieht einen engen Kreis möglicher fachkundiger Empfänger vor – unter anderem Ärzte und Gesundheitsbehörden. Im Entwurf für das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ist derzeit geplant, auch ausdrücklich Pflegeeinrichtungen einzubeziehen. Einen Sonderfall bilden – jedenfalls aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums – Antikörpertests, bei denen es sich um Probeentnahmesets handelt, die dann noch an ein Labor zu senden sind. Allerdings sind sich auch hier die Länderbehörden in ihrer Bewertung nicht eins – und ihnen obliegt letztlich die Aufsicht, ob die einschlägigen Vorgaben der Medizinprodukte-Abgabeverordnung eingehalten werden.

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Die ABDA hatte auch immer wieder auf die rechtliche Lage hingewiesen, die es Apotheken nicht erlaube, diese Tests an Verbraucher abzugeben. Im Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz hat die Standesorganisation jedoch deutlich gemacht, dass das aus ihrer Sicht geändert werden sollte. In ihrer Stellungnahe zum Kabinettsentwurf regte sie „dringend an, ergänzend einen rechtsicheren Rahmen für die Abgabe und auch die Durchführung von Point-of-Care-Tests durch Apotheken vorzusehen“. Das flächendeckende Netz der Apotheken biete der Bevölkerung einen niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsleistungen – und sollte auch für Point-of-Care-Tests genutzt werden. Das erfordere insbesondere eine Klarstellung in § 3 Absatz 4 Medizinprodukte-Abgabeverordnung.

Helling-Plahr: Test-Kapazitäten müssen vergrößert werden

Auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr unterstützt dieses Anliegen. Gegenüber DAZ.online erklärte sie: „Vor dem Hintergrund einer möglichen Überlastung der Hausärzte, die das Gros der Testungen in ihren Praxen durchführen und dadurch Essenzielles für die Bekämpfung von SARS-CoV-2 leisten, muss darüber diskutiert werden, wie die Kapazitäten für Corona-Schnelltests vergrößert werden können. Es ist angesichts der aktuell steigenden Infektionszahlen nicht unwahrscheinlich, dass wir diese Kapazitäten in den kommenden Wochen und Monaten dringend brauchen werden.“

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der FDP-Fraktion sei daher zu dem Entschluss gekommen, dass die Aufhebung des Verbots zur Durchführung von Corona-Schnelltests durch Apotheker zur immensen Entlastung beitragen könne. Allerdings betont die Liberale, dass es zuvor eine Schulung für die Pharmazeuten geben müsse.  „Eine Abgabe an Verbraucher zur Selbstdurchführung stellt nicht sicher, dass eine fachgerechte Anwendung letztendlich erfolgt.“

Helling-Plahr sieht die Politik gefordert: Sie müsse vorausschauend agieren und zügig die notwendigen Rahmenbedingungen sowie Durchführungskonzepte gemeinsam mit den Apothekern schaffen. Dass dann jedes Bundesland nochmals einen eigenen Blick auf die Dinge hat, lehnt sie ab: Die Rahmenbedingungen und Konzepte müssten bundesweit Anwendung finden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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