Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

25.10.2020, 07:29 Uhr

Die "Grenzapotheken" laufen sich mit Hilfe des BMG fürs E-Rezept warm. Was lässt sich dagegen tun? (Foto: Alex Schelbert)

Die "Grenzapotheken" laufen sich mit Hilfe des BMG fürs E-Rezept warm. Was lässt sich dagegen tun? (Foto: Alex Schelbert)


20. Oktober 2020

Sie werden weder von niederländischen noch von deutschen Behörden kontrolliert, sie arbeiten auf niederländischem Gebiet und doch in einem Niemandsland an der deutschen Grenze, ihre Kunden sitzen in Deutschland – die sogenannten Grenzapotheken, defacto merkantile Versandunternehmen, die sich hinter dem Etikett „Apotheke“ einen heilberuflich-ethischen Anstrich geben wollen.  Diese Grenzapotheken laufen sich gerade fürs E-Rezept warm, an dem sie natürlich partizipieren wollen (z. B. DocMorris-Werbekampagne „Online zum Arzt und zur Apotheke. Ganz normal“). Und sie sollen nach dem Willen unseres Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bitte gerne beim E-Rezept mitmachen dürfen: Die für deutsche Apotheken erforderlichen Heilberufsausweise und Institutionskarten sollen schon bald auch an die niederländischen Versandunternehmen verteilt werden dürfen, ja, auch wenn sie kein Mitglied einer deutschen Apothekerkammer sind. Ein neues Digitalisierungsgesetz ist hierfür bereits in Vorbereitung, es soll dafür sorgen, dass sich die niederländischen Versender mit diesen Ausweisen und Karten unserer Telematikinfrastruktur anschließen dürfen. Mein liebes Tagebuch, wie wir das finden, muss ich hier nicht ausführen, meine Tastatur würde sich krümmen. Mit dem Segen unseres BMG sollen solche Unternehmen über unsere Telematikinfrastruktur Zugang zu unserem Gesundheitssystem, zu E-Rezept und E-Patientenakte haben. Es sind Unternehmen, die sich auf Augenhöhe mit einer deutschen Vor-Ort-Apotheke stellen wollen, um E-Rezepte zu empfangen und Arzneimittel zu verschicken, aber quasi von keiner Behörde kontrolliert werden. Mein liebes Tagebuch, Hilfe, da läuft doch gerade etwas schief!

 

Passend dazu: Es ist soweit, das Patientendaten-Schutzgesetz tritt in Kraft! Und mit ihm die Regelungen zum E-Rezept und zur E-Patientenakte sowie das erweiterte Makelverbot. Mit diesem Makelverbot ist es Heilberuflern, aber auch Dritten verboten, Rezepte zuzuweisen. Telemedizinisch tätige Ärzte dürfen beispielsweise ihre ausgestellten Rezepte nicht gleich an Versandunternehmen weiterleiten – die freie Apothekenwahl muss gewahrt bleiben. Mein liebes Tagebuch, inwieweit werden sich die niederländischen Grenzversandunternehmen an diese deutschen Gesetze halten, wenn sie sich mit ihrem deutschen Heilberufsausweis und der Institutionskarte an die deutsche Telematikinfrastruktur anschließen? Wer glaubt da noch an den Weihnachtsmann?



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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9 Kommentare

Basis

von Reinhard Rodiger am 25.10.2020 um 13:57 Uhr

Mir fehlt immer noch die Erkenntnis, dass die noch unbekannten Dienstleistungen nur dann eine Chance haben, wenn die FinanzierungsBASIS stimmt. Sie sind niemals ein substantieller Ersatz für den laufenden Ertragsentzug.
Abgesehen von der Tatsache, dass niemand eine Katze im Sack ordentlich honorieren würde.

Selbst vom nachgeschobenen neuen Führung"Angebot" kommt nichts, was an diese überfällige Erkenntnisaufgabe erinnert.Es soll so weiter gehen. Zwischenzeitlich wird ein rundes Paket ohne Apothekenbeteiligung geschnürt.Es liegt auf der Hand, dass es viele Wege gibt, die von Kontrolle entbundene Digitalisierung zu nutzen.Das geschieht ohne jegliche konzeptionelle Begleitung.Der inzwischen Glaube an Handlungen, die anderswo als einfacher machbar suggeriert werden, wirkt milde gesagt unprofessionell.

Zum wiederholten Mal: erst die F- Basis stärken, dann Hoffnungen sattelfest fundiert unwiderstehlich machen.Stoff ist genügend da,dank der Krise, die uns noch begleiten wird.

Hier liegen Lösungen auf der Hand, die jedoch dem bequemen Kurs zuwiderlaufen.Sie stützen sich auf Diversität und Verteilung, die gerade mit voller Breitseite torpediert wird.

Kurz gesagt: das VOASG ist ein solcher Torpedo, der ins Mark trifft.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Basis bereits vorab von Avp-Langläufer getroffen ...

von Christian Timme am 25.10.2020 um 14:50 Uhr

Schöner Vergleich. Fächerschuss von Roter Oktober trifft Munitionskammer von Apotheken ...

DJ

von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 10:49 Uhr

Danke Jens?
Seit etwa einem Jahr weiß man, dass die Pflicht zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept kommt. Die Pflicht für ÄRZTE, wohlgemerkt.
Steht’s nicht drauf, haftet mal wieder der Apotheker für das Versäumnis.
Wir werden lapidar darauf aufmerksam gemacht
Da hatten also unsere Verbände 1 Jahr Zeit, um mit den Kassen zu sprechen, dass diese Bedrohung für uns nicht Realität wird.
Dann hätte die Meldung auch heißen können: es gibt die Pflicht, aber für uns keine Prüfpflicht
Aber neeeeeeeeeee, man hat wie immer gepennt, lässt uns in der Kacke sitzen. Wie für die Regierung ist das Fußvolk nur fürs Bezahlen und Schikanieren gut. Ansonsten legt man die Hände faul in den Schoß.
Jeder Furz, den Ärzte verbrechen, ist ein Risiko für uns. Die werden bezahlt und es kümmert sie nicht.
Ich reg mich schon wieder auf.
Jens agiert immer ungenierter gegen uns
Es ist allen egal, man kann sich noch Schrott und Vorurteile anhören.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: DJ

von Karl Friedrich Müller am 25.10.2020 um 14:33 Uhr

Und wenn wir schon bei der Zuarbeit/Lobbyismus von Jens für DocMorris, einer NICHT-APOTHEKE, haben, wo soll das enden, wenn die HBA und SMB-C Karten erhalten? Wer kommt dann noch? Mit der berechtigten Frage: warum die und wir nicht? Darf sich dann JEDER NICHTAPOTHEKER als Heilberufler sehen und AM verkaufen? Amazon oder was sonst noch?
Das ist der Irrsinn!
Wie können Spahn und ABDA zur Rechenschaft gezogen werden?

AW: DJ

von Felix Maertin am 25.10.2020 um 19:19 Uhr

Kleiner Hinweis:
Die Apotheker (DAV) hat sich den Mist mit der Dosierung gewünscht. Wie immer: gut gedacht, an der Realität gescheitert.
Ein Kollege aus dem Karlsruher Raum hatte eine super Idee: fehlt die Dosierung, ergänzt der Apotheker diese und rechnet eine Sondergebühr gegenüber den Krankenkassen ab. Mal sehen, wie lang es da noch Probleme mit gäbe...

AW: DJ

von Heiko Barz am 26.10.2020 um 19:57 Uhr

@K.F:Müller
Einfache Antwort, Spahn ist unangreifbar wegen seiner Immunität als Abgeordneter und BM. Ich kenne zwar die Statuten der ABDA nicht, aber sicher gibt es dort auch „Versicherungen“ gegen die Folgen ihrer Inkompetenz.

Sprossungen oder Salz ?

von Ulrich Ströh am 25.10.2020 um 8:57 Uhr

Die bevorstehenden Wahlen zur ABDA-Spitze erinnern an Sprossungen oder Hausberufungen.

Wahlen mit mehreren Kandidaten sind das Salz in der Suppe in der Demokratie.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Endlich da ... das VernichtungsOrtsApothekenSicherungsGesetz ...

von Christain Timme am 25.10.2020 um 8:44 Uhr

Es werde Licht: Die über Jahre anhaltende gute Zusammenarbeit zwischen der Standesunvertretung der Apothekers und dem Bundesgesundheitsministerium "trägt endlich Früchte". Unser Noch-Präsident darf sich "nach vollbrachter Tateinheit" in den "wohlverdienten Unruhezustand" entfernen und sein Werk aus der HV-Perspektive "genießen".

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Eröffnung

von Dieter Vogel am 25.10.2020 um 8:03 Uhr

Guten Morgen Frau Peter

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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