Tod durch Nitrosamin-Verunreinigung?

Erste Gerichtsverhandlung zum Fall Valsartan

Stuttgart - 12.10.2020, 10:30 Uhr

Mindestens seit 2010 bekam Gerta H. laut ihren Töchtern ein blutdrucksenkendes Mittel, ab 2013 die Generika von Hexal und 1A-Pharma. Von Februar 2017 an nahm sie Valsartan von Mylan dura ein, heißt es. (x / Foto: privat)

Mindestens seit 2010 bekam Gerta H. laut ihren Töchtern ein blutdrucksenkendes Mittel, ab 2013 die Generika von Hexal und 1A-Pharma. Von Februar 2017 an nahm sie Valsartan von Mylan dura ein, heißt es. (x / Foto: privat)


Als DAZ.online im Februar 2019 über eine erste Patienten-Klage im Fall Valsartan berichtete, ging der Freiburger Rechtsanwalt Heiko Melcher bereits davon aus, dass es eine Verhandlung vor Gericht wohl erst im Herbst 2019 geben werde. Nun hat es jedoch – auch wegen Corona – länger gedauert. Am 30. September 2020 fand die erste Gerichtsverhandlung statt. Eine gütliche Einigung schlossen die Parteien aus. Am 
23. Oktober soll nun das Gericht eine Entscheidung zum weiteren Prozedere treffen.

Es ist nun schon mehr als ein Jahr her, dass DAZ.online im Februar 2019 darüber berichtete, dass eine 80-jährige Krebs-Patientin im Fall um die mit Nitrosaminen verunreinigten Blutdrucksenker (Sartane) gegen deren Hersteller klagt. Vertreten wird die Patientin durch den Freiburger Rechtsanwalt Heiko Melcher – allerdings ist sie selbst mittlerweile verstorben. Ihre Kinder verfolgen das Verfahren nun weiter.

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Melcher bezeichnet den am Landgericht Konstanz geführten Prozess als eine Art „Musterverfahren“. Es handle sich „um das einzige Verfahren bundesweit, in dem die Thematik der Verunreinigungen des Valsartan-Blutdrucksenkers mit krebsverursachenden Nitrosaminen und entsprechenden Schadenersatzverpflichtungen der betroffenen Pharmaunternehmen streitgegenständlich ist“. Der Anwalt macht mit der Klage für seine Mandantin gegenüber drei Pharmaunternehmen – 1 A Pharma, Mylan und Hexal – Auskunfts-­, Schmerzensgeld­- und Feststellungsansprüche geltend. Diese rührten aus der Gefährdungshaftung nach § 84 Arzneimittelgesetz, aber auch daraus, dass die Unternehmen notwendige Kontrollen im Herstellungsland unterlassen hätten.

Melcher ging schon im vergangenen Jahr davon aus, dass seine Mandantin den Ausgang des Prozesses voraussichtlich nicht mehr erleben werde – hoffte aber, das Gericht überzeugen zu können, dass es wirklich die Einnahme der verunreinigten Arzneimittel war, die zu ihrer Krebserkrankung geführt hat. Seine Mandantin habe nicht geraucht und nicht getrunken. 

Pharmahersteller machten „völlig unzureichendes Angebot“

Am 30.September fand nun am Landgericht Konstanz die erste Verhandlung statt. Laut Melcher wurde dabei umfangreich die gesundheitliche Situation der Klägerin in den zehn Jahren vor ihrem Tod besprochen. Zudem ging es um die Frage, ob „andere Umstände“ im Sinne von § 84 Abs. 2 Satz 3 Arzneimittelgesetz für die Nierenerkrankung der Patienten eine Rolle gespielt haben könnten. Und: Das Gericht hat auch die Frage einer gütlichen Einigung angesprochen. Dies sei aber von den Anwälten der beteiligten Pharmafirmen abgelehnt worden. Lediglich ein geringer Betrag von rund 1.000 Euro sei zur Prozessbeendigung angeboten worden – für Melcher ein „völlig unzureichendes Angebot“.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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