Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Arnold: EuGH stützt VOASG

Berlin - 01.10.2020, 16:00 Uhr

ABDA-Vize Mathias Arnold sieht im aktuellen EuGH-Urteil in Sachen Shop Apotheke Positives. (Foto ABDA)

ABDA-Vize Mathias Arnold sieht im aktuellen EuGH-Urteil in Sachen Shop Apotheke Positives. (Foto ABDA)


Der Europäische Gerichtshof hat heute ein Urteil zu Werbeverboten für Apotheken und ihre Anwendbarkeit auf Arzneimittelversender in anderen Mitgliedstaaten gesprochen. Es handelte sich um einen französischen Fall – doch auch hierzulande hat man die Entscheidung mit Spannung erwartet. Die ABDA kann ihr durchaus Positives abgewinnen – auch mit Blick auf das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz, wie ABDA-Vize Mathias Arnold erklärt.

Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Causa Shop Apotheke kann Frankreich dem EU-Versender die Werbung für den OTC-Versand zwar nicht in Gänze verbieten. Verbote, die die Würde des Apothekerberufs schützen oder den missbräuchlichen Arzneimittelkonsum verhindern sollen, sind aber durchaus möglich.

ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold, hat zu dem Urteil eine erste Bewertung abgegeben:              


Wir müssen das Urteil natürlich noch eingehend prüfen. Aber nach einer ersten Durchsicht können wir auf jeden Fall zwei wichtige und positive Punkte feststellen. Erstens hat der EuGH bestätigt, dass Mitgliedstaaten grundsätzlich Werbebeschränkungen auch mit Geltung für den grenzüberschreitenden Arzneimittelversand erlassen können, ohne dass dies europäischem Binnenmarktrecht widersprechen muss. Zweitens darf in diesem Zusammenhang auch gegen Rabatte eingeschritten werden, die einen Mehr- bzw. Fehlgebrauch von Arzneimitteln fördern können. Hinter dieser Einschätzung des Gerichtes steht die Anerkenntnis, dass Arzneimittel Waren besonderer Art mit einem erheblichen Risikoprofil sind, bei denen dem Verbraucherschutz große Bedeutung zukommt.“

Mathias Arnold


Aus ABDA-Sicht stützt das Urteil des EuGH den Weg, den der deutsche Gesetzgeber mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz eingeschlagen hat. Das Gesetz soll bekanntlich einheitliche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch im grenzüberschreitenden Versandhandel möglichst umfassend wiederherstellen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Lesen Sie diese Nachricht aus Brüssel mal genau, Herr Arnold!

von Heiko Barz am 02.10.2020 um 12:28 Uhr

Ach ja, !
Die ABDA wagt sich aus der Etappe und schickt ihren Vize nach vorne. Der Herr Arnold bezieht diesen neuen europäischen Ansatz im Bereich der Arzneimittel leider nur auf das asthmatische Deutsche VOASG, und das auch nur sehr halbherzig und kleinteilig.
Herr Arnold, wir verlangen ein RXVV bei höchster Disziplin in der Verantwortung gegenüber unserer Patientenschaft.
Die Mitgliedstaaten (EU) haben Wertungsspielraum!!
In Frankreich gibt es ein wertstabiles RXVV! Sind denn die Französischen Apotheker schützenswerter als die Berufsgruppe der Deutschen Kollegen?
In Frankreich sind Arzneimittel Immer noch Waren von Besonderheit, die zum Schutz der Patienten einer wertbedingten Verpflichtung unterliegen.
In der Deutschen politikerweiten Verstandeswelt sind dieselben sensiblen Waren, sprich Arzneimittel doch eher gleichzusetzen mit VA-Schrauben, Gartenscheren und Winterreifen ungeschützt und unkontrolliert bestellbar im Internet.
Das Resultat dieses hochinteressanten EU-Urteils ist, dass dieser Herr Spahn, der angetreten ist als von Merkel bestimmter Verwalter der Deutschen Gesundheit, nicht mehr behaupten kann, dass die Bundesrepublik D aus rein formaljuristischen Gründen das RXVV nicht anwenden dürfe.
Jedes seiner In diese Richtung führenden zukünftigen Statements sind also eine rein in die Irre führende persönliche zu dem uns allen bekannten Ziel dienende Meinung, die nichts aber auch gar nichts zum Wohle der Deutschen Patientenschaft beiträgt.
Dieser intrigante Feldzug gegen die Berufsgruppe der Deutschen Apotheker ist maßlos und und ohne jedes Verhältnis zur europäischen Realität nur durch persönliche Anhaftungen zu erklären.
Zumindest ist die Deutsche Apothekerschaft genauso wertig wie die Französische und die der vielen anderen europäischen Parallelen !
Wir verlangen von der Deutschen Politik die eindeutig juristisch klare europakonforme RXVV-Regelung und eine angemessene Erhöhung unserer seit 2004 festgequarzten Beratungsgebühr.
Gerade gestern sah ich die Immer noch im Bundestag sitzende Frau Ulla Schmidt, die noch bei der damaligen „Festlegung„ der Beratungsgebühr die turnusmäßige konjunkturbedingte Überprüfung dieser Gebühr anmahnte. Sie wird das sicherlich vergessen haben, denn sie hätte doch beste Gründe diesen Sachverhalt den „Lauterbachs“ zu erklären.
Aber, wo kein Wille, da auch kein Weg!

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Apothekenvernichtung

von ratatosk am 02.10.2020 um 9:46 Uhr

Ist egal, was aus Brüssel kommt, Spahn und Konsorten wollen die örtlichen Apotheken vernichten, zugunsten des Großkapitlals, da gibts später mehr zu holen, so einfach ist das. Details dienen nur zu Ablenkung damit er noch Stimmen von ein paar Naiven abgreifen kann, die seine Machenschaften nicht durchblicken.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 01.10.2020 um 18:29 Uhr

Nur haben Sie noch nicht erkannt, dass das VOASG die Apotheken NICHT stärkt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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