Elektronische Patientenakte

Der elektronische Impfpass kann kommen

Berlin - 10.07.2020, 16:30 Uhr

Bald soll die Suche nach dem Impfbuch beendet sein: Es wird künftig auf der elektronischen Patientenakte zu finden sein. (Foto: Zerbor / stock.adobe.com)

Bald soll die Suche nach dem Impfbuch beendet sein: Es wird künftig auf der elektronischen Patientenakte zu finden sein. (Foto: Zerbor / stock.adobe.com)


Im kommenden Jahr soll die elektronische Patientenakte starten – als Pflichtangebot der Kassen an ihre Versicherten, die sich ihrerseits frei entscheiden können, ob sie dieses annehmen oder nicht. Ein Teil der digitalen Akte soll der elektronische Impfpass sein. Für diesen hat jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Grundstein gelegt.

Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz von Infektionskrankheiten. Alle durchgeführten Impfungen sind in einem Impfpass zu dokumentieren – so sieht es § 22 des Infektionsschutzgesetzes vor. Doch es ist auch kein Geheimnis: Das gelbe Büchlein versteckt sich gern. Und ob es wirklich vollständig ist, ist auch nicht immer klar. Die Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Masernimpfung läuft nicht ohne Grund mit dem Slogan „Deutschland sucht den Impfpass“.

Wenn man also in eine digitale Gesundheitswelt einsteigen will, wie es seit 2004 geplant ist und nun wirklich geschehen soll, liegt es nahe, den Impfpass als eines der ersten Projekte anzugehen. Und so ist der E-Impfpass tatsächlich das erste Dokument, das die KBV als sogenanntes medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert hat.

Was ist ein MIO?

Medizinische Informationsobjekte (MIOs) dienen dazu, medizinische Daten standardisiert zu dokumentieren – etwa für die elektronische Patientenakte. Ziel ist dabei die Interoperabilität, also dass sie für jedes System lesbar und bearbeitbar sind. Informationen sollen so leicht zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können. Das Konzept der MIOs stammt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese folgt damit dem Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die semantische und syntaktische Interoperabilität für Inhalte der ePA in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Organisationen zu erarbeiten und festzulegen.

Nach einem mehrmonatigen Prozess inklusive eines rege genutzten Kommentierungsverfahrens – laut KBV beteiligten sich 50 Organisationen – sind nun die nötigen Festlegungen getroffen, der KBV-Vorstand hat das entsprechende MIO beschlossen. Damit ist es bereit zur Nutzung in der ePA ab 2022. Und die KBV kommt der sektorenübergreifenden Standardisierung der Inhalte für die ePA einen Schritt näher.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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