Patientendaten-Schutzgesetz

ABDA wünscht sich Verfügbarkeitsabfrage per E-Rezept-App

Berlin - 26.05.2020, 15:00 Uhr

Welche Apotheke hat mein Arzneimittel vorrätig? Diese Information sollen Nutzer der E-Rezept-App der Gematik per Klick abrufen können. Die ABDA unterstützt die digitale Verfügbarkeitsabfrage. (c / Foto: imago images / MedienServiceMüller)

Welche Apotheke hat mein Arzneimittel vorrätig? Diese Information sollen Nutzer der E-Rezept-App der Gematik per Klick abrufen können. Die ABDA unterstützt die digitale Verfügbarkeitsabfrage. (c / Foto: imago images / MedienServiceMüller)


Am morgigen Mittwoch steht die öffentliche Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) an. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) fordert eine rasche Einführung des E-Rezepts. Die Hoheit über die Entwicklung der App sieht der Verband bei der Gematik – anders als die ABDA, die diese Aufgabe gern beim DAV hätte. Auch was die Bestandsabfrage in den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken betrifft, hat die ABDA eine Position.

Vergangene Woche hatte die Gematik die Spezifikationen und ein erstes Konzept für die Umsetzung des E-Rezeptes vorgelegt. Dieses brachte eine Überraschung für die Apotheker mit sich: Geplant ist demnach, dass der Patient beim Erhalt einer elektronischen Verordnung per App die Bestände in den Apotheken prüfen können soll, um zu sehen, welche von ihnen sein Arzneimittel vorrätig hat. Dr. Florian Hartge, Produktionsleiter der Gematik, erläuterte das Vorhaben im Gespräch mit DAZ.online.

Man muss schon sehr genau hinschauen, um die Haltung der ABDA zu dieser Idee aus ihrer Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz herauszulesen. Wörtlich heißt es darin: „Die einheitliche E-Rezept-App muss sicherstellen, dass (…) es jedem Versicherten möglich ist, eine unverbindliche und anonyme Verfügbarkeitsanfrage in einer Apotheke seiner Wahl zu platzieren“. Auf Anfrage von DAZ.online hatte die ABDA noch vergangene Woche geschrieben: „Der DAV als Gesellschafter der Gematik hat den veröffentlichten Konzeptentwurf innerhalb der dafür vorgesehenen Strukturen und Prozesse in vielerlei Hinsicht kritisch kommentiert. Eine direkte Einsicht in die Lagerbestände einzelner Apotheken ist in dem Konzeptentwurf allerdings gar nicht vorgesehen.“ Mehr war nicht zu erfahren, die ABDA verwies lediglich auf ihre Stellungnahme zum PDSG.

Wer soll die E-Rezept-App entwickeln?

Was die Ausgestaltung der E-Rezept-App betrifft, hat der DAV zudem eine eigene Anwendung entwickelt, mit dem Ziel, einen Wettbewerb um die Rezeptübermittlung bis zum Zeitpunkt der Einlösung weitgehend auszuschließen. Damit sollte eine Beeinflussung des Patienten bezüglich seiner Entscheidung für eine konkrete Apotheke verhindert und so die freie Apothekenwahl garantiert werden, begründete der DAV seine Initiative.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übertrug das Projekt jedoch der Gematik. Richtig so, findet der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der sich am gestrigen Montag auch noch einmal zum PDSG in einer Mitteilung äußerte. „Wir setzen auf die angekündigte schnelle Umsetzung über die Telematikinfrastruktur seitens der Gematik“, teilt der Verband mit. 

Die ABDA ist naturgemäß anderer Meinung: In ihrer Stellungnahme zum PDSG-Entwurf vom 20. Mai schreibt die Standesvertretung, sie erachte es nicht als zwingend, dass die Entwicklung und der Betrieb der E-Rezept-App Aufgabe der Gematik sein müssen. „Im Hinblick auf eine effiziente Ressourcennutzung könnte diese Aufgabe dem DAV übertragen werden, der zu diesem Zweck bereits eine entsprechende Web-App entwickelt hat, die derzeit in der Praxis erprobt wird.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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14 Kommentare

Warenlager

von Kuenen Michael am 27.05.2020 um 9:35 Uhr

Das Warenlager des GH anzeigen ist eine gute Idee , aber wir haben auch AM, die beim GH nicht zu bekommen sind an Lager.

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Abda

von Hartmut Schmidt am 26.05.2020 um 20:56 Uhr

Diesen Beitrag habe ich selbst zensiert wegen Netiquette

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Warenlager-„Outing“

von Heiko Barz am 26.05.2020 um 20:14 Uhr

Das ist der direkte Kurs in den pharmazeutischen Sozialiamus. Gibt es in der ABDA eigentlich niemanden mehr, der solchem Schwachsinn Einhalt gebietet? Möglicherweise kann das intern einmal diskutiert werden, aber sowas nach „außen“ zu bringen ist ein berufspolitisches NOGO!
Wieviel Eigentore müssen wir uns denn noch schießen? Da hat doch Jens S. Leichtes Spiel mit Mannschaften der Apotheker und der Phalanx der Versender.
Wir entblößen uns und ziehen öffentlich blank auch bei den BTMs, sodass ein jeder genau das einsehen kann, was noch vor Jahr und Tag, um Einbrüche zu verhindern, nicht sehr praktikabel war. Aber hier scheinen ja wirklich außergewöhnliche Intelligenzen am Werk zu sein. Ich glaube, daß das Corona-Virus einigen Pharma-Protagonisten das Gehirn aufgeweicht hat. Ein normales Apotheker-Gehirn kann soetwas nicht mehr nachvollziehen.

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AW: Warenlager-„Outing" und noch ....

von Bernd Jas am 26.05.2020 um 23:31 Uhr

mehr Sozialismus muß das heißen, denn den haben WIR im SGBV schon lange am Schlippen hängen.

hat sich eigentlich...

von Schug am 26.05.2020 um 19:13 Uhr

schon mal irgendein apotheker gegen irgendwas zur wehr gesetzt? Fehlanzeige

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Einsichtnahme ins Warenlager

von Hans G. Vischer am 26.05.2020 um 19:04 Uhr

Das gibt es nirgends, dass bei einer Bestellung der Besteller die Positionen evtl. in Menge beim Lieferanten abfragen kann. Was ist wenn der Patient sich vertippt und die Zusage bekommt es ist da und es wurde etwas ganz anderes abgefragt. Kann der Patient mehrere Anfragen machen ? Kann man sein eigenes Warenlager manipulieren ?

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AW: Einsichtnahme ins Warenlager

von Tobias Kast am 26.05.2020 um 21:43 Uhr

Entspricht nicht in der Realität - das ist bei vielen Online-Shops bzw. Pick-Up-Modellen absolut normal...
Bis hin zur Anzahl an Artikeln, bei denen die Lieferzeit/Abholzeit "plötzlich hoch springt" = höchstwahrscheinlicher Lagerbestand.

Und ja und ja - eine wie auch immer geartete Schnittstelle kann zum "scannen" benutzt werden, die Frage ist nur wie hoch die Schranken eingezogen werden... und für wen die Schranken gelten und wer sie umgehen kann (gematik-/BMG-eigener Lieferengpass-Scanner anyone? nur so als "hoheitliches" Beispiel, gibt noch viele schöne Ideen...)...

Und einer Schnittstelle kann immer gesagt werden, was sie zurückmelden soll... ist nur die Frage: Wird es in ein Gesetz/eine Verordnung gegossen?

Rabattverträge??

von Christian Springob am 26.05.2020 um 18:44 Uhr

Was bringt die Einsicht in das Warenlager, wenn die Rabattverträge ein anderes Arzneimittel vorschreiben? Oder soll die App so funktionieren, dass direkt auf die Rabattarzneimittel verwiesen wird?
Und was ist mit dem AntibiotikaRezept einer kleinen BKK, die mit irgendeinem Hersteller einen Vertrag hat, die Stammapotheke jedoch wegen Dringlichkeit substituieren könnte?
Die Einsicht in das Warenlager ist m.E. ein klares No Go! Es hebelt unsere pharmazeutische Kompetenz in Sachen Substitution aus! Auch im Hinblick auf Inhaliersysteme und andere besondere Darreichungsformen ist das ganze nicht zielführend. Frage ist: was soll mit der Verfügbarkeitsabfrage erreicht werden? Hierdurch wächst doch nur der Druck auf die Apotheken, sich das Lager bis obenhin vollzupfropfen.

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.

von Anita Peter am 26.05.2020 um 17:25 Uhr

Ich fühle mich von der ABDA schon lange nicht mehr vertreten.

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AW: . mit diesem Umstand lebt die Standesvertretung ziemlich gut ...

von Christian Timme am 26.05.2020 um 18:29 Uhr

"To do whatever it takes to preserve the pharmacie" ...Biotope wollen gehegt und gepflegt werden. Da EZB ... hier ABDA.

AW: Biotope

von Bernd Jas am 26.05.2020 um 22:16 Uhr

Herr Timme,
.... der Brüller !!

Jau, Biotope mit Selbstbedienung und Rundumversorgung.

Abda

von Conny am 26.05.2020 um 16:13 Uhr

Wer ermächtigt die Abda eine Einsicht in meine Bestände zuerlauben. Mir reichts mit diesen Versagern.

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Hackt´s schon wieder ???

von Mathias Mallach am 26.05.2020 um 15:19 Uhr

Ich bin nicht Herr/Frau ABDA, aber ich sage ganz klipp und klar:
AUF KEINEN FALL !!!

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AW: Hackt´s schon wieder

von Michael Weigand am 26.05.2020 um 16:11 Uhr

das ist der feuchte Traum jedes Versenders...bei denen wird offiziell alles lieferbar sein....Kontrolle wieder mal Fehlanzeige...da der Kunde das ja dann erst online bestellt, kann das der Versender locker über den Großhandel ordern.

Wenn schon Verfügbarkeit, dann darf jede Apotheke auch das Lager des Großhandels angeben...so wie der Versender

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