Mund-Nasen-Schutz im Apotheken-Team

Mitarbeiter-„Streik“ fürs Maskentragen – geht das?

Stuttgart - 05.05.2020, 17:55 Uhr

Teils lässt sich der Sicherheitsabstand vor dem HV-Tisch einfacher umsetzen als hinter dem HV-Tisch. Manche Mitarbeiter fühlen sich dadurch aufgrund ihres Alters oder anderer Risikofaktoren gefährdet. Mit Masken kann sich das Team dann gegenseitig schützen. Doch was tun, wenn man sich über das Maskentragen nicht einig ist? ( r / Foto: imago images / MiS)

Teils lässt sich der Sicherheitsabstand vor dem HV-Tisch einfacher umsetzen als hinter dem HV-Tisch. Manche Mitarbeiter fühlen sich dadurch aufgrund ihres Alters oder anderer Risikofaktoren gefährdet. Mit Masken kann sich das Team dann gegenseitig schützen. Doch was tun, wenn man sich über das Maskentragen nicht einig ist? ( r / Foto: imago images / MiS)


Dürfen Mitarbeiter einfach zu Hause bleiben? 

Verfügt der Arbeitnehmer über ein erhöhtes Risiko, sich zu infizieren, und kann bzw. soll deshalb nicht arbeiten, dürfte die Anordnung des Arbeitgebers, zu Hause zu bleiben, zulässig sein. Strittig ist dagegen, ob der Arbeitnehmer dann weiterhin einen Anspruch auf Vergütung hat und ob der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen sogar verpflichtet ist, eine solche Anordnung auszusprechen. 

Im umgekehrten Fall, wenn also der Arbeitnehmer sich entscheidet, wegen eines erhöhten Risikos aufgrund gesundheitlicher Vorbelastung zu Hause zu bleiben, stellt sich die Frage, ob er gegen seine Arbeitspflichten verstößt. § 275 Abs. 3 BGB sieht vor, dass bei Gefahr oder ernsthafter Gefährdung eine solche Verweigerung erfolgen darf. Wenn der Arbeitgeber seinen Schutzpflichten nachgekommen ist, hat der Arbeitnehmer, der zu Hause bleibt, jedenfalls keinen Lohnanspruch für diese Zeit.

Das „Pandemie Spezial“ in der DAZ

Schon in der DAZ 10/2020 war ein „DAZ-Spezial COVID-19“ als gesonderte Rubrik zum Thema Coronavirus erschienen. Seit der DAZ 12/2020 können Sie in einem „Pandemie Spezial“ das Geschehen rund um das neuartige Coronavirus verfolgen. Dort finden Sie viele Hintergrundberichte.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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Bayerische Maskenpflicht in der Kritik

2 Kommentare

Maskenpflicht im Apotheken-Backoffice-Bereich

von Susanne Müller am 08.05.2020 um 22:59 Uhr

Hinter den HV-Plexiglasscheiben arbeiten wir mit 11 Personen. Sicherheitsabstände sind nicht dauernd und zuverlässig einzuhalten. Chef und Mitarbeiterinnen ignorieren diese untereinander. DerChef hat mit dem Team über sämtliche fachlichen Einwände hinweg beschlossen, keine MNS zu tragen. Er hält sämtliche Vorsichtsmaßnahme für Quatsch und das Leben an sich für lebensgefährlich.
Gelten die arbeits-und infektionsrechlichen Verordnungen nicht für Apotheken?

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Wer keine Maske trägt und lesen kann ... hat ein Problem ...

von Christian Timme am 05.05.2020 um 19:11 Uhr

Es gibt jetzt auch "Sonderschüler" unter den Apothekern ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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