Anklage wegen bandenmäßiger Unterdosierung

Landgericht Essen will kein Hauptverfahren gegen PTA von Peter S. eröffnen

Berlin - 12.03.2020, 16:00 Uhr

Im Oktober 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen zwei frühere Mitarbeiterinnen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. erhoben. Doch das Landgericht Essen entschied sich nun gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die beiden PTA. (Foto: imago images / Gottfried Czepluch)

Im Oktober 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen zwei frühere Mitarbeiterinnen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. erhoben. Doch das Landgericht Essen entschied sich nun gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die beiden PTA. (Foto: imago images / Gottfried Czepluch)


Die Richter in Essen sehen keine ausreichenden Beweise gegen zwei frühere Mitarbeiterinnen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S.: Die Richter entschieden sich, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Hiergegen geht nach Informationen von DAZ.online nun die Staatsanwaltschaft vor.

Im Oktober 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen zwei frühere PTA des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. erhoben: Sie warf ihnen vor, Arzneimittel hergestellt zu haben, „die durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert und die gefälscht waren“ – nämlich erheblich unterdosiert. Dabei hätten sie als Mitglied einer Bande gehandelt, „die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat“. Eine der Frauen ist rund 60 Jahre alt, die andere Mitte 30.

Doch das Landgericht Essen entschied sich nun gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die beiden Frauen. Das Gericht ist nicht überzeugt, dass anhand der vorgefundenen Beweismittel eine Zuordnung der Infusionsbeutel zu den Angeklagten möglich ist. „In den jeweiligen Fällen ist die Kammer der Auffassung, dass der Tatnachweis nicht mit der erforderlichen Sicherheit geführt werden kann“, sagt der Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online. Der Grund sei insbesondere, dass die PTA von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben. „Wenn die Angeklagten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eingeräumt hätten, dass sie für die Herstellung der Infusionsbeutel verantwortlich sind, wäre es ein ganz anderes Ergebnis“, sagt der Sprecher.

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Gericht sieht die Beweislage als zu dünn 

Bei der Razzia in der Apotheke, bei der Ende 2016 auch S. festgenommen wurde, stellten die Ermittlungskräfte zahlreiche unterdosierte Infusionsbeutel sicher, die laut ihrer Kennzeichnung von den beiden Frauen hergestellt worden sein sollen. Die 60-jährige Angeklagte soll 18 unterdosierte Präparate angefertigt haben, die 34-jährige zwei.

Hauptbeweismittel dafür, wer die Beutel hergestellt hat, waren Herstellungsprotokolle. Auf diesen waren Kürzel verschiedener Mitarbeiter vorgedruckt und es jeweils mit einem Kreis markiert, wer den Beutel hergestellt hat. Doch nach Aussagen von Zeugen war diese Zuordnung in der Bottroper Apotheke oftmals nicht korrekt durchgeführt worden – so dass das Gericht jetzt die Beweislage als zu dünn ansah.

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt

„Heute hat die Staatsanwaltschaft dagegen sofortige Beschwerde eingelegt“, erklärte der Gerichtssprecher am gestrigen Mittwoch. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte dies auf Nachfrage – die Anklage wolle nun den Beschluss des Landgerichts prüfen. So müsste das Oberlandesgericht Hamm über die Eröffnung des Hauptverfahrens und somit über eine Beweisaufnahme durch das Landgericht entscheiden.

Peter S. wurde im Juli 2018 vom Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Da Revision eingelegt wurde, muss derzeit der Bundesgerichtshof über den weiteren Verfahrensgang entscheiden. Interessant ist, dass der frühere Essener Richter Johannes Hidding, der als Vorsitzender Richter in dem Verfahren gegen Peter S. das Urteil gesprochen hatte, zwischenzeitlich als Mitarbeiter zum Bundesgerichtshof gewechselt ist – offenbar zum vierten Strafsenat, der über die Revision zu entscheiden hat.

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Verfahren gegen Eltern eingestellt

Peter S. sitzt seit nun mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft, Entgegen der Beschwerde der Verteidigung hatte das Oberlandesgericht Hamm dies als zulässig angesehen. Gegen seine Eltern hatte die Staatsanwaltschat Essen ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs eines ungenehmigten Arzneimittelgroßhandels geführt – sowie gegen die Mutter wegen Beihilfe zu Betrugsstraftatbeständen. Diese Verfahren hat sie aber zwischenzeitlich wieder eingestellt.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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