Nahrungsergänzungsmittel

„Anti-Kater-Produkte“ halten Wettbewerbszentrale auf Trab

Berlin - 18.12.2019, 11:29 Uhr

Zu intensiv gefeiert? Nahrungsergänzungsmittel versprechen einem Kater vorzubeugen oder ihn zumindest zu lindern. Doch diese Werbeversprechen gehen zu weit, moniert die Wettbewerbszentrale. ( r / Foto: Nichizhenova Elena / stock.adobe.com)

Zu intensiv gefeiert? Nahrungsergänzungsmittel versprechen einem Kater vorzubeugen oder ihn zumindest zu lindern. Doch diese Werbeversprechen gehen zu weit, moniert die Wettbewerbszentrale. ( r / Foto: Nichizhenova Elena / stock.adobe.com)


Mittlerweile gibt es einige „Anti-Kater“-Produkte auf dem Markt, die Linderung nach einem zu ausgiebigen Alkoholkonsum versprechen. Aber wie weit darf die Werbung für solche Nahrungsergänzungsmittel gehen? Die Grenzen sind sehr eng. Und so hat die Wettbewerbszentrale allein in diesem Jahr 15 Mal Verstöße gegen die EU-Health-Claims-Verordnung moniert.

Zum Jahresende zieht die Wettbewerbszentrale Resümee. Was Nahrungsergänzungsmittel betrifft, bleibt die Selbstkontrollinstitution weiterhin gut beschäftigt. Im laufenden Jahr 2019 gingen bislang 32 Beschwerden zur gesundheits- oder krankheitsbezogenen Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln bei ihr ein. Besonders häufig gerieten „Anti-Kater“-Präparate ins Visier der Wettbewerber – allein 22 Beschwerden rankten sich um Werbung für diese Produkte. Versprochen wird in der Regel, dass die Einnahme den wenig erfreulichen Beschwerden nach Alkoholkonsum vorbeugen soll, beziehungsweise die Wirkungen des Katers lindern soll.

Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale hier 15 Beanstandungen wegen der Verwendung gesundheitsbezogener - oder krankheitsbezogener - Angaben, wie etwa „Antikatermittel“, „beugt Kater vor“ oder „gegen Kopfschmerzen und Übelkeit“, ausgesprochen. Denn die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist nur erlaubt, wenn diese Angaben nach der EU-Health Claims Verordnung ausdrücklich zugelassen sind. Doch das ist laut Wettbewerbszentrale nicht der Fall. Auch krankheitsbezogene Werbung ist nach dieser Verordnung und überdies nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verboten.

In neun Fällen hat die Wettbewerbszentrale außergerichtliche Unterlassungserklärungen erwirkt. In zwei Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. In den übrigen vier Fällen, in denen die betreffenden Anti-Kater-Produkte von im Ausland ansässigen Drittanbietern auf Amazon angeboten wurden, hat die Wettbewerbszentrale den Plattformbetreiber über die jeweiligen Verstöße informiert und eine Sperrung der betreffenden Angebote veranlasst.

OLG-Urteil sorgt für Beschwerdewelle

Im vergangenen Jahr ging es in diesem Bereich noch ruhiger zu: 2018 gab es nur drei Beschwerden über „Anti-Kater-Produkte“. Woran liegt diese Zunahme? „Erklären lässt sich die Häufung der Beschwerden mit dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom September zu Werbeaussagen wie ‚Anti Hangover Shot‘ oder ‚Natürlich bei Kater‘“, meint Hanna Gempp, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich Lebensmittelwerbung. Die meisten Beschwerden über Werbeaussagen bei Anti-Kater-Produkten habe man seit September 2019 erhalten.

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Laut der Frankfurter Entscheidung handelt es sich bei Angaben wie den oben genannten um unzulässige krankheitsbezogene Angaben (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.09.2019, Az. 6 U 114/18). Auch das Landgericht Köln hatte bereits im Jahr 2014 (Az. 33 O 42/14) in diese Richtung geurteilt. Das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt geht jedoch darüber hinaus und stuft auch „Anti-Hangover“ – zumindest im Kontext mit alkoholbedingten Beschwerden wie Übelkeit – als krankheitsbezogen ein.

Bei den übrigen Beschwerden im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, mit denen sich die Wettbewerbszentrale befasste, ging es zum Beispiel um Auslobungen zur Linderung von Hautkrankheiten wie Neurodermitis oder Dellwarzen, zur Wirkung von Weihrauch gegen Krebs- und Autoimmunerkrankungen oder zur Linderung von Arthritis.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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