Umfrage

Wer soll die Kosten für den Heilberufeausweis tragen?

Stuttgart - 09.12.2019, 17:45 Uhr

Wir wollen von unseren Lesern wissen, wer ihrer Ansicht nach die Kosten für den HBA tragen soll – jeder Approbierte selbst oder die Inhaber für ihre Angestellten? (c / Foto: rangizzz/stock.adobe.com)

Wir wollen von unseren Lesern wissen, wer ihrer Ansicht nach die Kosten für den HBA tragen soll – jeder Approbierte selbst oder die Inhaber für ihre Angestellten? (c / Foto: rangizzz/stock.adobe.com)


Der elektronische Heilberufeausweis (HBA) ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, aber für bestimmte Anwendungen, wie den elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Signatur. Somit müsste jeder Apotheker, der abzeichnen soll, einen haben. Finanziell gefördert wird aber nur der des Inhabers. Folglich müssen alle angestellten Apotheker die laufenden Kosten selber tragen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen, wer in ihren Augen die Kosten für den HBA tragen soll.

Um an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden zu werden, müssen Apotheker so einiges anschaffen: zunächst einmal einen Konnektor und Kartenlesegeräte. Zudem braucht jede Apotheke einen Institutionsausweis, die sogenannte SMC-B Smartcard. Mit dieser authentifiziert sich die Apotheke innerhalb der TI. Der elektronische Heilberufeausweis (HBA) ist für den Zugang zur TI keine Pflicht. Man braucht ihn aber für bestimmte TI-Anwendungen, zum Beispiel den elektronischen Medikationsplan. Theoretisch reicht ein HBA pro Apotheke aus, um den Zugang freizuschalten. Allerdings braucht man ihn später auch für die elektronische Signatur, demnach ist es sinnvoll, dass jeder Apotheker der abzeichnet, einen solchen Ausweis besitzt. Das wird dann vor allem im Hinblick auf das E-Rezept wichtig. Allerdings gibt es den HBA nicht umsonst. Es fallen monatliche Kosten an. Die Kosten für den HBA des Inhabers sind über die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband abgedeckt. 449 Euro werden für fünf Jahre kumuliert ausgezahlt. Das entspricht knapp 7,50 Euro im Monat und soll kostendeckend sein. Keine Förderung gibt es hingegen für angestellte Approbierte. Die müssen folglich diese Summe selber aufbringen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel, dass es der Arbeitgeber übernimmt.

Wer zahlt? Jeder Approbierte selbst oder die Inhaber für ihre Angestellten

Wir wollen von unseren Lesern wissen, wer ihrer Ansicht nach diese Kosten tragen soll – jeder Approbierte selbst oder die Inhaber für ihre Angestellten. 

Die Umfrage ist beendet. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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8 Kommentare

Kammerausweis

von Dr. Stephan Hahn am 10.12.2019 um 9:06 Uhr

Meines Erachtens sollten die Kosten für die einzelnen Heilberufsausweise von den Kammern getragen werden, deren Mitglied die betreffenden Personen sind. Dann leisten alle ihren Beitrag, die Apothekeninhaber zahlen aber einen wesentlich höheren Beitrag als die angestellten Apotheker und PTA mit Abzeichnungsbefugnis. Dann muß auch eine Regelung gefunden werden für Apotheker (m/w/d), die in verschiedenen Apotheken Urlaubsvertretungen durchführen, was zunehmend von Apothekenleitern genutzt wird. Auch da wäre eine kammerbasierte Lösung nur gerecht.

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AW: Kammerausweis

von Max Meier am 10.12.2019 um 15:46 Uhr

Diesen Vorschlag finde ich aus folgenden Gründen ungerecht:
a) Es gibt viele Apotheker, die nicht in der Apotheke arbeiten, sondern beispielsweise in der Industrie, auf einer Behörde, bei der Bundeswehr oder auch gerne bei der DAZ. Diese brauchen den Heilberufsausweis nicht. Warum soll aus deren Zwangsbeiträgen für die Landesapothekerkammer ein Ausweis finanziert werden, der nur in der Apotheke relevant ist und den diese Personen gar nicht benötigen?
2.) Die PTAs sind nicht Mitglieder der Apothekerkammern. Warum soll aus meinen Pflchtbeiträgen als angestellter Apotheker deren Berufsausweis finanziert werden? Wir reden ja hier nicht einmalig von 20 Euro, sondern von monatlich 8,50 Euro? Da sehe ich Klagen von angestellten Apothekern vorprogrammiert - zumal die Kammern die Mitgliedsbeiträge erhöhen dürften: Da werden dann Pfllichtbeiträge für etwas verwendet, was nicht der Satzung der Kammer entspricht.
3.) Ich habe als angestellter Apotheker einen Apothekerausweis. Meine Kammer stellt sowas aus. Es handelt sich dabei um ein laminiertes Kärtchen. Mir reicht das als angestellter Apotheker völlig aus. Warum soll aus meinen Gebühren eine Karte finanziert werden, die ich selbst überhaupt nicht benötige? Einem angestelltem Apotheker bringt dieser Heilberufsausweis privat keinerlei Vorteile.

So hart es klingen mag: Dieser Heilsberufsausweis ist nur notwendig, damit die EDV in der Apotheke zukünftig noch funktioniert. Damit ist dieser Ausweis ein Arbeitsmittel und vom Arbeitgeber zu zahlen. Das ist wie eine Firmenkarte, mit der man in der Industrie durch das Werkstor kommt - sowas ist durch den Arbeitgeber zu zahlen.

Getoppt wird die Nummer dadurch, dass die Arbeitgeber die Ausweise kostenfrei erhalten. Ich sehe es nicht ein, für etwas zu bezahlen, was nur meinem Arbeitgeber nützt und der diese gleiche Leistung für umsonst erhält.

Realistisch läuft es wohl darauf hinaus, dass die Karte, die der Arbeitgeber für umsonst erhält, wohl für sämltiche Aktionen in der Apotheke benutzt werden wird.

So ein blödsinn

von Christoph Stackmann am 09.12.2019 um 22:24 Uhr

Die GKV soll die Kosten übernehmen. Das sehe ich genau so wie Herr Müller.

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Juristisch geklärt: Arbeitsmittel müssen vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden

von Max Meier am 09.12.2019 um 22:02 Uhr

Ich finde die Frage überflüssig, weil sie komplett juristisch geklärt ist: Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Angestellten die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und dafür die Kosten zu übernehmen.

Man zahlt ja auch als Angestellter die Kugelschreiber, die Taschenrechner und die Arbeitsrechner nicht selbst. Der Arbeitgeber ist ja auch verpflchtet, für den Apothekerkittel aufzukommen, sofern er wünscht, dass seine Angestellten einen Apothekerkittel tragen (ja und ich weiß: davor drücken sich viele Apothekenleiter).

Von daher gilt: Wenn ein Arbeitgeber möchte, dass ein Angestellter einen elektronischen Heilberufsausweis erwirbt, dann muss er auch für die Kosten aufkommen. Natürlich hat der Arbeitgeber das Recht, im Falle einer Kündigung das Arbeitsmittel (den Heilberufsausweis) zurück zu erhalten.

Wer zum Geier kam bei der DAZ auf die glorreiche Idee, dass Apothekenangestellte ihre Arbeitsmittel selbst zahlen müssten? Ich nehme an, dass die angestellten Redakteure bei der DAZ den Laptop, den Drucker und den Kopierer auch vom Arbeitgeber gestellt bekommen, die sie für ihre Arbeit benötigen.

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AW: Arbeitnehmer muss nicht aufkommen

von Christian Becker am 10.12.2019 um 11:28 Uhr

Völlig klar ist, dass der Arbeitnehmer nicht dafür aufkommen muss. Wäre ja noch schöner.

Ob nun die GKV (eher nicht), die Kammer (Milchmädchenrechnung, wird dann nämlich sicher einfach mehr Beitrag fordern) der Arbeitgeber zahlt, das ist die eigentlich wichtige Frage.

Wie das natürlich laufen soll, wenn man als Arbeitnehmer den Job wechselt, ist die Frage. Sind die HBAs bei Austellung apothekengebunden, erübrigt sich die Frage. Andernfalls wird's etwas komplizierter.

schöner Unfug

von Karl Friedrich Müller am 09.12.2019 um 18:31 Uhr

natürlich muss die GKV ALLE Ausweise bezahlen. Was soll der Quatsch? Und PTA mit Abzeichnungsbefugnis?
Ein realiätsfernes Monster wird geschaffen.
Wenn Du denkst, es geht nicht komplizierter, kommen ABDA und GKV an: Ätsch! Hold my beer....

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AW: schöner Unfug

von Max Meier am 10.12.2019 um 6:40 Uhr

Zwecks der Abzeichnungsbefugnis für PTAs: Wenn man der Wikipedia glauben darf, ist geplant, für PTAs und MfAs einen "Elektronischen Berufsausweis" einzuführen. Der hat dann nicht alle Rechte wie der Heilsberufsausweis für Apotheker, sondern nur eingeschränkte Rechte.

Wenn es also blöd kommt, darf ein selbststänndiger Apotheker in Zukunft für seinen gesamten Mitarbeiterstamm (Apotheker und PTAs) Berufsausweise organisieren und zahlen - pro Mitarbeiter also 8,50 Euro pro Monat. Da kommt ganz schön was zusammen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Heilberufsausweis

Und natürlich wäre es wünschenswert, wenn die GKV diese Berufsausweise zahllen würde. Irgendwie glaube ich aber nicht daran, dass sie das machen wird.

Apothekentreue

von Reinhard Rokitta am 09.12.2019 um 18:14 Uhr

Wieder so ein Bürokratie-Monster ohne Sinn und Verstand
Der Inhaber wird doch seinen autorisierten Mitarbeitern die Kosten bezahlen oder erstatten, so lange diese in der Apotheke arbeiten. Was ist bei Kündigung? Geld weg? Irgendwie bin ich wohl zu alt für diese Logik...

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