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Öffnungszeiten, Zustellung, Filialen
Österreich: Wettbewerbsbehörde begrüßt Vorschläge zur Liberalisierung
Die österreichische Apothekerkammer hatte im April dieses Jahres Vorschläge zur Modernisierung der Apothekengesetzgebung gemacht. Die Hauptziele: eine Verschärfung bei Beteiligungen an Apotheken sowie Liberalisierungen bezüglich der Öffnungszeiten, der Arzneimittelzustellung und der Gründung von Filialapotheken. Aus wettbewerblicher Sicht weisen diese vier Schritte in eine gute Richtung, meint die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde.
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat vor wenigen Tagen ihren zweiten Teilbericht zur Analyse des österreichischen Gesundheitsmarkts zum Thema „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“ veröffentlicht. Darin geht sie unter anderem auf die Vorschläge der Apothekerkammer vom April 2019 zur Modernisierung des Apothekengesetzes ein. Hier findet sie einige Empfehlungen wieder, die sie selbst im Mai 2018 in ihrem ersten Teilbericht zum österreichischen Apothekenmarkt unterbreitet hatte.
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Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft
Derzeit müssen die Apotheken in Österreich eine maximale wöchentliche Betriebszeit von 48 Stunden und eine tägliche Mittagssperre von ungefähr zwei Stunden einhalten, und sämtliche Apotheken im Ort müssen gleiche Öffnungszeiten haben. Die BWB befürwortet den Vorstoß der Apotheker, diese zu flexibilisieren. Hiernach sollte in Zukunft ein einheitliche Kernöffnungszeit von mindestens 36 Stunden für sämtliche Apotheken im Ort gelten. Zusätzlich sollten individuelle, darüberhinausgehende Rahmenöffnungszeiten in einem Maximalausmaß von 72 Stunden möglich sein.
Zustellung von Arzneimitteln
Nach den Ideen der Apothekerkammer soll es in Österreich zukünftig bewilligungspflichtige und bedarfsorientierte „mobile Abgabeeinrichtungen“ geben, die im Einzugsbereich einer Apotheke liegen sollen und auch von mehreren Apotheken gemeinsam betrieben werden können. Die derzeit bestehende Maximalentfernung der Zustelleinrichtungen von sechs Straßenkilometern soll ersatzlos wegfallen und durch den Begriff „Einzugsgebiet“ ersetzt werden. Auch in diesen Punkten unterstützt die BWB die Apotheker. Sie moniert jedoch, dass die geplante Neuregelung eine Bedarfsprüfung durch die Apothekerkammer vorsieht, ohne Kriterien oder Anhaltspunkte für die Beurteilung vorzugeben. Die Wettbewerbsbehörde befürchtet deshalb, dass die „Blackbox Bedarfsprüfung“ wie ein Gebietsschutz wirken könnte und fordert gesetzliche (Mindest)Kriterien dafür.
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