Zyto-Skandal

Bottrop: Zwei PTA wegen „bandenmäßiger“ Unterdosierung angeklagt

Berlin - 22.10.2019, 17:00 Uhr

Zwei frühere Mitarbeiterinnen des inzwischen verurteilten Zyto-Apothekers Peter S. werden nun ebenfalls angeklagt. (s / Foto: benicoma / adobe.stock.com)

Zwei frühere Mitarbeiterinnen des inzwischen verurteilten Zyto-Apothekers Peter S. werden nun ebenfalls angeklagt. (s / Foto: benicoma / adobe.stock.com)


Nach langen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen zwei frühere Mitarbeiterinnen des Bottroper Apothekers Peter S. erhoben: Sie sollen auf bandenmäßige Weise Zytostatika unterdosiert haben. Die PTA haben zu den Vorwürfen gegenüber der Staatsanwaltschaft bislang keine Stellung genommen.

Wie nun bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Essen Anfang Oktober Anklage gegen zwei PTA erhoben, die früher beim Bottroper Pharmazeuten Peter S. Zytostatika hergestellt haben. Bei der Razzia in der Apotheke wurden unterdosierte Infusionsbeutel sichergestellt, die laut ihrer Kennzeichnung von den beiden Frauen hergestellt worden sein sollen. Eine der Frauen ist 60 Jahre alt, die andere 34. Die 60-jährige soll 18 unterdosierte Präparate angefertigt haben, die 34-jährige zwei.

Von der Staatsanwaltschaft wird ihnen vorgeworfen, entgegen Paragraf 8 des Arzneimittelgesetzes Arzneimittel hergestellt zu haben, „die durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert und die gefälscht waren“, erklärt die Pressesprecherin auf Nachfrage von DAZ.online. Dabei hätten sie als Mitglied einer Bande gehandelt, „die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat“.

Untersuchungen der sichergestellten Zytostatika führten zum Vorwurf

Der Vorwurf basiere im Wesentlichen auf dem Ergebnis der Untersuchungen sichergestellter Zytostatika, die zwei Institute in Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt haben, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Die beiden Angeschuldigten haben sich bisher zu dem Vorwurf nicht geäußert“, sagt sie. Auf eine Anfrage der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, die zuerst über die Anklageerhebung berichtet hatte, nahm ein Verteidiger keine Stellung. Die Anklage ist beim Landgericht Essen eingegangen, über die Eröffnung der Hauptverhandlung wurde allerdings noch nicht entschieden.

Ein Problem könnte in diesem Fall sein, dass die Dokumentation in der früheren „Alten Apotheke“ in Bottrop laut Zeugenaussagen äußerst lückenhaft war: Viele der Infusionsbeutel sollen falsch beschriftet worden sein.

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Peter S. wurde vergangenes Jahr vom Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da alle Beteiligten Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt haben – die Staatsanwaltschaft zog diese kürzlich zurück. Ein Verteidiger von Peter S., Peter Strüwe, hat laut der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ Haftbeschwerde eingelegt – aufgrund einer „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“: Er sieht die rund dreijährige Untersuchungshaft als unzulässig an.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Essen Ermittlungen gegen die Eltern von Peter S. eingestellt hatte, führt sie nun keine weiteren Verfahren mehr in Bezug auf den Bottroper Zyto-Skandal. „Der ganze Komplex ist abgeschlossen“, sagt ihre Pressesprecherin.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Hui

von Karl Friedrich Müller am 23.10.2019 um 14:10 Uhr

Eine Apotheke als Bande, kriminelle Vereinigung. Starker Tobak. Sollen hier die Kleinen getroffen werden, die sich kaum wehren können? Und der eigentlich Verantwortliche und Weisungsgeber verschont oder entlastet werden?
Fragwürdige Justiz, wie so oft.
Ich könnte da ein paar kriminelle Banden nennen.
Stinkt mir so.
Eine Apotheke als Bande. Geht mir nicht runter

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