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Bedarfsplanung in Österreich
Wettbewerbsbehörde will Praxisapotheken und Apotheken gleichstellen
Mindestentfernungen sollen aufgehoben werden
Bislang wird für die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke in Gemeinden ohne öffentliche Apotheke nur erteilt, wenn es innerhalb von sechs (bzw. vier) Kilometern Entfernung von der Praxis keine Apotheke gibt. Diese Mindestentfernung soll ersatzlos gestrichen werden. Für so genannte „Ein-Kassenvertragsarzt-Gemeinden“ gilt eine Sonderregelung. Hier können ärztliche Hausapotheken auch dann eine Bewilligung bekommen, wenn es bereits eine Konzession für eine öffentliche Apotheke gibt, aber auch hier muss die Entfernung bis zur nächstgelegenen öffentlichen Apotheke mehr als sechs Straßenkilometer betragen. Auch diese Einschränkung soll wegfallen. Stattdessen wird die rechtliche Gleichstellung von öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken befürwortet. Außerdem sollen die strukturellen Besonderheiten des ländlichen Raums bei der Bedarfsprüfung für neue Apotheken berücksichtigt werden.
Hausapotheken auch für Primärversorgungseinheiten
Die BWB empfiehlt darüber hinaus, auch den Primärversorgungseinheiten (PVE) das Führen einer Hausapotheke zuzugestehen. Bislang sieht das Gesetz lediglich vor, dass PVE Kooperationen mit öffentlichen Apotheken eingehen können. Die Möglichkeit der Einrichtung von Primärversorgungseinheiten wurde in Österreich im Jahr 2017 bundesgesetzlich geregelt. Derzeit gibt es bereits 18 solcher Versorgungseinheiten. Bis Ende 2021 sollen es 75 sein.
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Mehr Flexibilität für die Patienten
Zur Begründung führt die Bundeswettbewerbsbehörde an, dass eine größere Auswahlmöglichkeit der Patienten aus wettbewerblicher Sicht zu begrüßen sei. Im Gegensatz zu öffentlichen Apotheken verfügten niedergelassene Allgemeinmediziner in der Regel über flexiblere Öffnungszeiten. Besonders im ländlichen Raum sei es aus wettbewerblichem Verständnis überdies nicht nachvollziehbar, warum ein Patient mit diagnostizierter Krankheit noch mehrere Kilometer bis zur nächsten öffentlichen Apotheke zurücklegen müsse, um dort seine notwendigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu bekommen.
Versorgung auch in Zukunft hauptsächlich über Offizinapotheken
Angesichts dessen, dass das Angebotssortiment von öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken sich grundlegend unterscheidet, geht die BWB davon aus, dass auch in Zukunft der überwiegende Anteil an Arzneimitteln über öffentliche Apotheken abgegeben wird. Schließlich habe eine durchschnittliche öffentliche Apotheke in Österreich rund 6000 unterschiedliche Medikamente und in Summe rund 24.000 Arzneimittelpackungen auf Lager und eine ärztliche Hausapotheke nur einen Bruchteil davon, heißt es in dem Bericht.
Ärzte sollen nicht „in die eigene Tasche wirtschaften“
Die Bundeswettbewerbsbehörde erkennt durchaus an, dass für selbstdispensierende Hausärzte „theoretisch ein Anreiz bestehen könnte“, dem Patienten tendenziell teurere oder quantitativ mehr Arzneimittel mit höheren Umsatzmargen zu verschreiben und abzugeben. Sie betont jedoch, dass auch Allgemeinmediziner mit einer ärztlichen Hausapotheke bei Rx-Medikamenten Beschränkungen wie etwa dem Erstattungskodex (EKO) oder den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise („Ökotool“) unterlägen.
Ärztekammer freut sich
Für die Österreichische Ärztekammer ist die Schlussfolgerung der Bundeswettbewerbsbehörde hinsichtlich der ersatzlosen Streichung von Mindestentfernungen zu Apotheken für die Errichtung einer ärztlichen Hausapotheke selbstverständlich Wasser auf die Mühlen. Die Empfehlungen der Experten entsprächen exakt den Vorstellungen, die die Ärztekammer schon seit langem einfordere, heißt es in einer postwendenden Pressemitteilung der Österreichischen Ärztekammer. „Im Mittelpunkt muss immer die Versorgung der Patienten, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen stehen. Dazu gehören der Hausarzt und die Apotheke, die zurecht in kleineren Gemeinden beim Arzt angesiedelt ist, um alten und kranken Menschen lange Anfahrtswege zur nächsten Apotheke zu ersparen“, kommentiert Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Der Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte Johannes Steinhart erwartet nun von der Politik, dass sie den diesbezüglichen Empfehlungen der Experten auch „raschest möglich“ nachkommt.
1 Kommentar
Kompetenz in Ö ?
von ratatosk am 23.10.2019 um 9:05 Uhr
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