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Urteil zu Apotheken-Werbegaben
ABDA sieht sich durch BGH gestärkt
Arnold: Es geht um Qualitätswettbewerb
Arnold weiter: „Es ist sehr schön, dass der BGH unsere Forderung nach Gleichpreisigkeit juristisch unterstützt. Denn durch die Gleichpreisigkeit ist sichergestellt, dass es beim Wettbewerb zwischen Apotheken um einen Qualitäts- und nicht um einen Preiswettbewerb handelt. Patienten können sich darauf verlassen, dass sie ihre Rezepte in jeder Apotheke zum gleichen Preis einlösen können. Außerdem schützt Gleichpreisigkeit die Patienten auch davor, durch eventuell teurere Preise für zum Beispiel knappe Arzneimittel übervorteilt zu werden, denn die Preisbindung gilt in beide Richtungen.“
Somit sieht die ABDA das Urteil als ein „wichtiges Signal“ im Hinblick auf das laufende Verfahren zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. „Mit diesem Gesetz muss erreicht werden, die Gültigkeit bundeseinheitlicher Preise auch für ausländische Versender wiederherzustellen, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 davon abweichen können.“
Wettbewerbszentrale freut sich über Klärung
Zufrieden mit dem Urteil ist auch die Wettbewerbszentrale, die Klägerin in beiden vom BGH entschiedenen Verfahren war – ebenso wie im EuGH-Verfahren, das 2016 die Rx-Preisbindung im grenzüberschreitenden Versand kippte. „Damit ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale für die gesamte Apothekenbranche geklärt, dass auch geringwertige Zugaben und Geschenke bei der Abgabe preisgebundener Arzneimittel unzulässig sind“, meint Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Noch handelt es sich um eine erste Bewertung, denn die ausführlichen Entscheidungsgründe des BGH werden erst in einigen Wochen veröffentlicht werden.
12 Kommentare
Zugabeverbot
von Norman Glupp am 03.08.2019 um 13:38 Uhr
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Zeit für selbstorganisierte Aktionen?
von Elke Obendorf am 07.06.2019 um 8:02 Uhr
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AW: Zeit für selbstorganisierte Aktionen ... ohne oder mit ABDA ...
von Christian Timme am 07.06.2019 um 9:52 Uhr
AW: Zeit für selbstorganisierte Aktionen
von Roland Mückschel am 01.07.2019 um 15:54 Uhr
Apotheker Arnold und die „BGH-Rosinen“ ...
von Christian Timme am 07.06.2019 um 4:58 Uhr
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Bitte weiterdenken, Herr Arnold...
von Alfons Neumann am 06.06.2019 um 23:29 Uhr
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Gleichpreisigkeit?
von P Krause am 06.06.2019 um 22:01 Uhr
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Der Kommentar vom ABDA-Vize
von Heiko Barz am 06.06.2019 um 20:14 Uhr
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Umschau
von Daniel Karweina am 06.06.2019 um 19:28 Uhr
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AW: Umschau
von Daniel Karweina am 06.06.2019 um 19:35 Uhr
Kopfschütteln, nicht nur bei den Kunden
von Veit Eck am 06.06.2019 um 16:18 Uhr
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Ehrlich...
von Michael Staesche am 06.06.2019 um 14:48 Uhr
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