Urteil zu Apotheken-Werbegaben

ABDA sieht sich durch BGH gestärkt

Berlin - 06.06.2019, 13:15 Uhr

ABDA-Vize Mathias Arnold hat am Rande einer Pressekonferenz über juristische Unterstützung beim Thema Gleichpreisigkeit gefreut. (c / Foto: ABDA)

ABDA-Vize Mathias Arnold hat am Rande einer Pressekonferenz über juristische Unterstützung beim Thema Gleichpreisigkeit gefreut. (c / Foto: ABDA)


Arnold: Es geht um Qualitätswettbewerb

Arnold weiter: „Es ist sehr schön, dass der BGH unsere Forderung nach Gleichpreisigkeit juristisch unterstützt. Denn durch die Gleichpreisigkeit ist sichergestellt, dass es beim Wettbewerb zwischen Apotheken um einen Qualitäts- und nicht um einen Preiswettbewerb handelt. Patienten können sich darauf verlassen, dass sie ihre Rezepte in jeder Apotheke zum gleichen Preis einlösen können. Außerdem schützt Gleichpreisigkeit die Patienten auch davor, durch eventuell teurere Preise für zum Beispiel knappe Arzneimittel übervorteilt zu werden, denn die Preisbindung gilt in beide Richtungen.“

Somit sieht die ABDA das Urteil als ein „wichtiges Signal“ im Hinblick auf das laufende Verfahren zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. „Mit diesem Gesetz muss erreicht werden, die Gültigkeit bundeseinheitlicher Preise auch für ausländische Versender wiederherzustellen, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 davon abweichen können.“

Wettbewerbszentrale freut sich über Klärung

Zufrieden mit dem Urteil ist auch die Wettbewerbszentrale, die Klägerin in beiden vom BGH entschiedenen Verfahren war – ebenso wie im EuGH-Verfahren, das 2016 die Rx-Preisbindung im grenzüberschreitenden Versand kippte. „Damit ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale für die gesamte Apothekenbranche geklärt, dass auch geringwertige Zugaben und Geschenke bei der Abgabe preisgebundener Arzneimittel unzulässig sind“, meint Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Noch handelt es sich um eine erste Bewertung, denn die ausführlichen Entscheidungsgründe des BGH werden erst in einigen Wochen veröffentlicht werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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12 Kommentare

Zugabeverbot

von Norman Glupp am 03.08.2019 um 13:38 Uhr

Als Chroniker habe ich regelmäßig "fette" Rezepte bei einer Apo um's Eck eingereicht und als Dank, daß ich nicht woanders (oder gar in Internet) einlöste, erfreuleiche und nützliche Zugaben bekommen. Es war lange für beide eine Win-win-Sache. Ich konnte die Zugaben gut gebrauchen, die Meisten brauchen sie nicht. Das war gerecht.
Da die Mehrheit der BRDler anscheinend bis-in's-Mark-versiffte Neidsozis sind, können sie es nicht ertragen, daß nicht Mutti "Obrigkeit", sondern der jeweilige Händler entscheiden, was sozial gerecht ist.
Für mich, der ich sonst gewollt bei ALLEN Käufen lokale Händler bevorzuge, werden nun hölländische Internetapotheken sehr interessant. Möglicherweise werde ich sogar entdecken, wieviel Geld ich bisher trotz Beigabe verschenkt habe ...
Die Apotheker/inen wuß

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Zeit für selbstorganisierte Aktionen?

von Elke Obendorf am 07.06.2019 um 8:02 Uhr

ich bin Österreicherin und arbeite seit 25 Jahren hier in Deutschland als Apothekerin. Seit Jahren wundere ich mich darüber, dass es den ApothekenbesitzerINNen nicht gelingt, sich endlich solidarisch zu formieren und einen ganz Deutschland betreffenden Streik zu organisieren.
Und ich meine damit nicht, dass die Notdienste bestreikt werden. Das merkt ja kaum jemand.
Es muss ein Wochentag sein, am besten eignet sich der Montag, denn da kommen die ängstlichen Patienten aus dem Wochenende und stürmen die Arztpraxen und dann die Apotheken, und nur die Notdienst- Apotheke hält mit ihren Angestellten die Stellung.
Das würde mediale Aufmerksamkeit erregen.
Da würde die Volksseele hochkochen.
Da wäre auf einmal für einen Tag spürbar, was passiert, wenn es keine Vorortapotheke mehr gäbe.
Warum gelingt das den Apothekenbesitzer/INNEn nicht?
Haben sie Angst vor dem Verdienstausfall?
Können sie sich das nicht leisten?
Haben sie Angst der Kunde könnte ihnen böse sein?
Haben sie Angst, dass rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden?
Haben sie Angst, dass der Kollege oder die Kollegin, der/die da Notdienst hat, die Mördermark verdienen könnte?
Oder liegt es daran, dass Apothekenbesitzer/INNEn eigentlich die anderen Apothekenbesitzer/INNEN nicht mögen?
Das Konkurrenzdenken hier in Deutschland ist wirklich sehr groß, aber wäre es nicht an der Zeit, sich wirklich zu solidarisieren?
Oder wird immer noch genug verdient, trotz Wegfall des RX-VV????
Die Politik lässt uns im Stich, weil sie ja gar keinen Widerstand von den Betroffenen erfahren. Die Schafe lassen sich widerstandslos zur Schlachtbank treiben und freuen sich davor noch über die Brotkrumen, die man ihnen hinstreut.
Ärzte streiken ja auch sofort, wenn man an ihre Pfründe will.
Wo sind da die moralischen Bedenken?
Ich verstehe es nicht, denn ich kenne es anders aus Österreich. Ja, kleines Land, das stimmt, aber dort sind die Apotheker/INNEN miteinander vernetzt und gehen auch auf die Barrikaden, wenn es sein muss.
Es wäre so einfach. Rundmail an alle Apothekenbesitzer/INNEN, Datum des Streiks und alle schreien JA, das machen wir!!!!!
Aber wenn es eine Petition gegen RX-Versand schon nicht schafft, Unterschriften zu bekommen, wenn besonders auch die Angestellten der Apotheken zu träge sind, da mitzumachen, weil sie hoffen, dass es sie nicht trifft, wenn wir immer noch diese lächerlichen Plakate unserer Standesvertretung als einziges Kampfmittel erachten, und wenn die jungen Apotheker und Apothekerinnen mit ihren spontanen Aktionen nicht unterstützt werden, dann ist uns eben nicht zu helfen.
Auf ihr Apothekenbesitzer/INNEN, zeigt mal ein bisschen Rückgrat und geht endlich gemeinsam auf die Straße!!!
Wir Angestellten kommen mit.

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AW: Zeit für selbstorganisierte Aktionen ... ohne oder mit ABDA ...

von Christian Timme am 07.06.2019 um 9:52 Uhr

weil es mittlerweile keinen mehr interessieren würde ob ein inexistenter und abgewirtschafteter Bundesverband, der weder Fragen beantwortet ... noch Fragen stellt, weiter benötigt wird ... nur um die eigene Unfähigkeit täglich erneut zu beweisen.

AW: Zeit für selbstorganisierte Aktionen

von Roland Mückschel am 01.07.2019 um 15:54 Uhr

Sehr guter Beitrag, stimme Ihnen 100 prozentig zu.
Leider erst jetzt gelesen.
Vielen Dank, es gibt noch Kollegen/innen mit
Mumm.

Apotheker Arnold und die „BGH-Rosinen“ ...

von Christian Timme am 07.06.2019 um 4:58 Uhr

Dieses BGH-Urteil zur Rx-Gleichpreisigkeit im Innland untergräbt die Arzneimittelversorgung durch die Vor-Ort-Apotheke und stärkt den Arzneimittelversand aus Holland ... und der ABDA-Vizepräsident feiert die „Gleichpreisigkeit im Innland“ ohne auf eine Definition und Benennung des maximalen Marktanteiles von Auslandsversendern zu bestehen. Der BGH freut sich über die „Gleichgläubigkeit“ von Herrn M. Arnold und den naiven Apothekern die schon immer Europa-Apotheker mit den „großen Rosinen“ im Kopf sein wollten ... Herzlichen Glückwunsch ...

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Bitte weiterdenken, Herr Arnold...

von Alfons Neumann am 06.06.2019 um 23:29 Uhr

denn so einfach ist die Lage nämlich nicht - ist zwar schön, daß die Gleichpreisigkeit für deutsche Apotheken untereinander feststeht, aber was nützt uns das gegenüber den Politik-hofierten Holland-Versendern?
Da hätte man klare Kante zeigen müssen: Entweder Ausländer halten sich auch an dieses Zugabeverbot (EuGH und tschüß) und akzeptieren bei Rezeptbelieferung $78...AMG (Sie wissen schon, der, dem Sie keinen Nachrichtenwert beimessen). Da aber kein Wille dazu jemals erkennbar war und niemals sein wird, uneingeschränktes RxVV ! Der Inflationsausgleich ist ohnehin seit 15 Jahren überfällig.
Warum ist das so schwierig zu fordern? Pressesprecher? Mal Presse sprechen, nicht Fresse halten !

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Gleichpreisigkeit?

von P Krause am 06.06.2019 um 22:01 Uhr

Die Gleichpreisigkeit ist doch das nächste, was sie uns nehmen. Dann werden wir einem europaweiten und inländischen Konkurrenzkampf mit irgendwann großen Ketten mit Fremdbesitzern aus dem Ausland ausgesetzt werden, dem wir mit unseren im Vgl. zu europ. Nachbarn teuren Gepflogenheiten (z.B.Tariftreue und Steuerbelastungen) nicht standhalten können. Unseren Wohlstand (hier: die medizinische Versorgung) kann sich unser Land bald nicht mehr leisten. Denn diese Ramschriesen zahlen nichts für ihren Umsatz in unserem Land.

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Der Kommentar vom ABDA-Vize

von Heiko Barz am 06.06.2019 um 20:14 Uhr

Wann begreift denn Herr Arnold, dass 21 EURO-Länder den Schritt zum RxVV sofort getan haben zum Schutz ihrer Bürger vor dem, wie sagte es ungefähr Peer Sreinbrück gestern bei Lanz im ZDF, unverantwortlich digitalen Wirtschaftskapitalismus, der wie ich meine bei den Holländern unverhohlen offensichtlich ist.
Heute spielt doch unsere Aufgabe, Arzneimittel unter einer bestimmten Kontrolle abzugeben, keine Rolle mehr. Man bestellt heute 10 bis 20 Packungen Paracetamol dazu die selbe Menge Dulcolax und so weiter mit fetten Boni kommt ja von DoMo kostenfrei ins Haus. Die Herrschaften aus Holland werden doch solchen Mengen Verkauf nicht verhindern mit dem erhobenen Zeigefinger. Die Folgen wie Dialyse und Transplantationen die müssen wir als Solidargemeinschaft tragen aber die Aktionäre der Auslandsversender reiben sich die Hände.
Herr Arnold, sehen Sie sowas nicht oder wollen Sie es nicht?
Es gibt dabei nur einen Weg:
RXVV sofort.!!
Was die anderen EURO-Länder Können, das sollten wir doch auch hinkriegen.
Aber , da gab es ja das „Hinterstübchenabkommen“von Friedemann und Jens, das uns ja, und wir glauben zu wissen,zu wessen Vorteil da gekungelt wurde, unbedingt vorenthalten wird.
Es ist schon demoralisierend, wenn die für unser BerufsWohl angetretenen Protagonisten es sich an unseren Zwangsbeiträgen gütlich tun und die Schafe solange schlachten, bis das Material ausgeht.
Ihr da „oben“ bei der ABDA solltet Euch schämen, vor irgend ein Mikro oder eine TVKamera zu treten, um solch einen Schwachsinn auch noch zu dokumentieren.
Abtreten! Und das sofort, wie sagt man doch so schön :und das „UNVERZÜGLICH“!

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Umschau

von Daniel Karweina am 06.06.2019 um 19:28 Uhr

Ist das jetzt das Todesurteil für die Apothekenrundschau (und andere Zeitungen, die mit "kostenlos in Ihrer Apotheke" werben?


Oder muss ich den Kunden sagen, sie haben jetzt ein Rx AM bekommen, die Zeitung darf ich Ihnen nicht geben. Wenn Sie aber einmal zur Tür hinausgehen und danach wieder reinkommen, bekommen Sie die Zeitung.


Und muss die Fernsehwerbung der Rundschau auf "kostenlos in Ihrer Apotheke, mit Ausnahme bei Erwerb von verschreibungspflichtigen AM" geändert werden.

Irgendwie arg an der Realität vorbei...
Zumal es DocMorris und Co jetzt ermöglicht rechtlich gegen die meisten inländischen Apotheken vorzugehen. Die können jetzt groteskerweise auf Unterlassung der Zugabe von Kleinigkeiten (wie Taschentücher) klagen und selber unbegrenzte Boni anbieten (und das nach diesem Urteil völlig zurecht). Vielleicht dauert es nicht mehr lange bis es Naturalrabatte beiden ausländischen Versendern gibt: "Reichen Sie ein Rezept über eine Packung Bisoprolol 5mg ein und Sie bekommen 3 ohne Zuzahlung". Das wäre dann mit dieser Urteilsbegründung genauso rechtlich zulässig wie das Umgehen der Rx-Preisbindung, in beiden Fällen stünde nur das für den ausländ. Versand nichtige AMG im Wege, das aus Sicht der Richter des BGH für ausländische Versender nicht einzuhalten sei um den freien grenzüberschreitenden Warenverkehr nicht zu behindern.


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AW: Umschau

von Daniel Karweina am 06.06.2019 um 19:35 Uhr

Sehe grad für die Kundenzeitschriften gibt es einen eigenen § im HWG: § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
welcher die Abgabe unentgeltlicher Zeitschriften erlaubt.

Wenigstens die Verlage scheinen eine vernünftige Lobby in Berlin zu haben.

Kopfschütteln, nicht nur bei den Kunden

von Veit Eck am 06.06.2019 um 16:18 Uhr

Na schön, Punktsieg für für alle Anhänger der reinen Lehre. Und ansonsten : Praxisfremd und fast schon demütigend.

Beispiel: Rx Rezept über ein Kindernasenspray und kein Traubenzucker für das Kind - verboten. Was wird Mama wohl zukünftig machen? Einen großen Bogen um unsere Apotheke und die Versandapotheke aus den Niederlanden benutzen - den dort gibt es ja noch einen Bonus

Man könnte die ABDA Praktiker in Berlin noch verstehen, wenn sie jetzt lautstark gefordert hätten das Rx Versandverbot endlich durchzusetzen - aber Nein, das wollen und das können sie auch nicht mehr,

Was also tun? Frust schieben und in Bezug auf das BGH Urteil die berühmten drei Affen als Vorbild nehmen? Besser nicht,

Es wird dringend Zeit mit diesen ABDA Strukturen aus Vorstand und Mitgliederversammlung Schluss zu machen. Der DAT soll den ABDA Präsidenten wählen, und die Delegierten dazu werden in Urwahl gewählt, Online geht das. Neue ABDA Führungsfiguren braucht das Land.

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Ehrlich...

von Michael Staesche am 06.06.2019 um 14:48 Uhr

..., die ABDA gewinnt dem Urteil was positives ab? Hätte ja schlimmer kommen können, oder wie?
Nicht der Gesetzgeber will Gleichpreisigkeit, liebe Freunde bei der ABDA, sondern das Gericht urteilt, das Gleichpreisigkeit für deutsche Apotheken gilt. Dem Gesetzgeber ist das, mit Verlaub, sch....egal. Die werden nur lesen, das das EuGH-Urteil gilt, weil Warenverkehrsfreiheit, und sie deshalb leider nichts machen können. Ist halt EU-Recht.
"Die deutschen Apotheken müssen nun endlich mal den Wettbewerb annehmen und mit ihren stärken punkten!" höre ich Spähnchen schon rufen, "sonst entscheidet der Kunde eben, wie er es gerne hätte...". Und wusch seine Hände in Unschuld, als das große weinen über leere Innenstädte, Steuerausfälle, 100000 Arbeitslose und rapide verschlechterte Medikamentenversorgung losging. Er wollte ja nur das beste...

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