Zyto-Skandal in Bottrop

Gericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter für Zyto-Apotheker Peter S.

Karlsruhe - 29.03.2019, 09:00 Uhr

Zyto-Apotheker Peter S. im Gerichtssaal. Wo ist sein früheres Vermögen? Die Staatsanwaltschaft hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. (m / Foto: imago / biky)

Zyto-Apotheker Peter S. im Gerichtssaal. Wo ist sein früheres Vermögen? Die Staatsanwaltschaft hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. (m / Foto: imago / biky)


Im Prozess gegen den Bottroper Pharmazeuten Peter S. geht es um viel Geld: Das Landgericht Essen hatte eine Einziehung von 17 Millionen Euro angeordnet. Offenbar hat S. jedoch nicht ausreichend Vermögen. Das Amtsgericht Essen hat nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.

Im Skandal um den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. hat das Amtsgericht Essen auf Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft am vergangenen Dienstag den Rechtsanwalt Klaus Siemon als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. „Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam“, erklärt das Gericht. Den Schuldnern des Apothekers wird verboten, an ihn zu zahlen. „Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen“, erklärt das Gericht. „Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.“

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren untersagt das Gericht gleichzeitig Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzelner Personen – diese sollen gegebenenfalls Teil des Insolvenzverfahrens werden. Auch die Vollziehung von Vermögensarresten oder einstweiligen Verfügungen gegen den Schuldner untersagt das Gericht, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – und stellt bereits begonnene Maßnahmen einstweilen ein.

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Wie auch seine Eltern war S. sehr vermögend, die Apotheke hatte er von ihnen übernommen. „Zu keinem Zeitpunkt hatte er Liquiditätsschwierigkeiten“, heißt es im Urteil des Landgerichts Essen, das ihn im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt hat. Inzwischen ist von seinem Wohlstand aber offenbar wenig übrig, viele Eigentumsgegenstände ließ die Staatsanwaltschaft sichern.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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