AEP

Das „Motel One“ des Pharmagroßhandels

Stuttgart - 17.02.2017, 11:30 Uhr

Konditionen auf dem Bierdeckel: Der Pharmagroßhändler ist vor rund vier Jahren in den Apothekenmarkt gestartet. Wie geht es dem Unternehmen nach den ersten Markterfahrungen? (Foto: dpa)

Konditionen auf dem Bierdeckel: Der Pharmagroßhändler ist vor rund vier Jahren in den Apothekenmarkt gestartet. Wie geht es dem Unternehmen nach den ersten Markterfahrungen? (Foto: dpa)


Seit Oktober 2013 liefert AEP an deutsche Apotheken – und macht vieles anders als die länger schon etablierten Pharmagroßhändler. Als „Discount-Großhändler“ gestartet, hat sich das Unternehmen, das unter anderem von der Österreichischen Post gegründet wurde, zu einem ernsthaften Wettbewerber im Großhandelsmarkt gemausert.

Das Gründungskonzept von AEP sollte möglichst einfach zu verstehen und gleichzeitig finanziell attraktiv für Apotheker sein. Allerdings müssen die Pharmazeuten auch einige Leistungseinschränkungen hinnehmen: So werden die Apotheken bei AEP nicht mit mehreren „Touren“ pro Tag vom Großhändler angefahren, sondern die Ware wird nur einmal am Tag angeliefert. Dafür muss sie am Vortag bestellt worden sein, damit sie der Logistikpartner Trans-o-flex im sogenannten „Nachtsprung“ vom AEP-Zentrallager in Alzenau – verkehrsgünstig an der A45 zwischen Frankfurt/M. und Aschaffenburg gelegen – verschicken kann: Die AEP-Wannen, die am frühen Abend das Zentrallager verlassen, werden von Trans-o-flex über Nacht zu regionalen Verteilerstationen gebracht, von wo sie am nächsten Morgen mit den Trans-o-flex-Lieferwagen, die auch die „normalen“ Pakete ausliefern, in die Apotheken gebracht werden. Weitere Lager oder regionale Niederlassungen betreibt AEP nicht.

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Auch das Konditionenmodell unterscheidet sich von dem der anderen Pharmagroßhandlungen: Alle Kunden bekommen die gleichen Rabatte und Skonti, unabhängig vom Bestellvolumen. Mit dem Bierdeckel, auf den die Konditionen laut den Gründungsmitgliedern passen, wirbt man in Alzenau nicht mehr. Doch noch immer kann man die Nachlässe auf der AEP-Website nachlesen. Genauso transparent und übersichtlich seien auch die Lieferscheine und Rechnungen, brüstet sich AEP.

AEP-Geschäftsführer Jens Graefe verglich das Konzept kurz nach dem Start mit der Hotelkette „Motel One“: Man wolle mit einem schlanken Konzept und dem konsequenten Verzicht auf allen Schnickschnack den Markt aufmischen. Die etablierten Großhändler reagierten mit demonstrativer Gelassenheit auf den Neuling. So bezeichnete Gehe-Chef André Blümel AEP in einem Interview mit der DAZ im Juli 2014 als „Paketlieferdienst mit angeschlossenem Großhandelslager und Lieferung am Folgetag“. Wenn die Präsenzapotheken ihre Patienten schneller versorgen wollten als die Versand-Apotheke, nämlich am selben Tag, reiche eine Lieferung am Folgetag aber nicht aus.

Gerichtsstreit um AEP-Skonti

Aufgemischt hat AEP den Markt dann doch, allerdings anders, als Graefe sich das wohl vorgestellt hatte. Die Wettbewerbszentrale mahnte AEP Ende 2014 wegen ihrer (offen kommunizierten) Konditionen ab: Denn die Alzenauer gaben (und geben) in der Summe ihres Rabatts von 3 Prozent (Rx-Arzneimittel mit AEP unter 70 Euro) bzw. 2 Prozent (Rx-Arzneimittel mit AEP über 70 Euro) plus 2,5 Prozent Skonto bei Dekadenzahlung einen Preisnachlass, der über der variablen Großhandelsmarge von 3,15 Prozent liegt. Und nur diese stehe dem Großhandel für Nachlässe zur Verfügung, meint die Wettbewerbszentrale.

Das sah das Landgericht Aschaffenburg Ende Oktober 2015 jedoch anders – denn ein Skonto für eine vorfristige Zahlung sei eben kein reiner Preisnachlass wie der Rabatt. Außerdem könne der Großhändler auch auf seinen Fixzuschlag von 70 Cent pro Packung Nachlässe geben. Das Oberlandesgericht Bamberg folgte in der Berufung Ende Juni 2016 jedoch der Argumentation der Wettbewerbszentrale. Der „Festzuschlag“, so der Senat, sei nach dem Willen des Gesetzgebers ein „Fixum“ und dürfe „durch keine Art von Preisnachlässen reduziert werden“, sondern sei „stets zu erheben“. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil AEP Revision eingelegt hat – wann der Bundesgerichtshof in der Sache entscheidet, ist allerdings noch nicht bekannt.

Über den wirtschaftlichen Erfolg des „etwas anderen Großhändlers“ schweigen sich Geschäftsführung und Gesellschafter derweil aus. Zuletzt wurden im Oktober 2015 Zahlen kommuniziert: Etwas über 2800 Apotheken würden von Alzenau aus beliefert, hieß es damals. Angaben zum Bestellvolumen oder Umsatz machte AEP aber nicht. Anfang 2016 prognostizierte AEP-Chef Graefe im Gespräch mit der AZ, dass man 2016 über eine halbe Milliarde Euro Umsatz machen werde.



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