- DAZ.online
- News
- Recht
- Schicksalstag für ...
Hintergrund zum EuGH-Urteil
Schicksalstag für deutsche Apotheken
Die möglichen Folgen der EuGH-Entscheidung für die deutsche Apotheke
Seitdem sind über vier Monate vergangen – Zeit genug für die Luxemburger Richter, sich Gedanken zu machen, ob sie Szpunar folgen wollen oder nicht. Wenn sie es nicht tun, dürften die Apotheker in Deutschland aufatmen. Es bliebe dabei, dass ein Preiswettbewerb auf Rx-Ebene ausgeschlossen ist. Die ABDA, die sich in den vergangenen Monaten zurückgehalten hat, einen Plan B öffentich zu kommunizieren, wird sich bestätigt fühlen.
Entscheidet die Erste Kammer hingegen zugunsten der DPV und damit von DocMorris, müssen sich die Apotheken hierzulande darauf einstellen, dass DocMorris seine Boni reaktiviert und verschärft um Rezepte, vor allem von Chronikern, werben wird. Und vermutlich wird DocMorris nicht die einzige Versandapotheke sein, die mit geldwerten Vorteilen bei der Rezepteinreichung wirbt. Zugleich ändert sich für die deutschen Apotheker nichts am geltenden Recht. Das ist zwar „Inländerdiskriminierung“ – aber gegen die lässt sich so schnell nichts machen. Wer dennoch Boni gewährt, muss mit Abmahnungen rechnen. Um etwas zu ändern, müsste der Gesetzgeber aktiv werden. Eine immer wieder ins Gespräch gebrachte Möglichkeit ist, den Rx-Versandhandel wieder zu verbieten. Das hatte der EuGH immerhin 2003 für zulässig erachtet. Ob er heute nochmals so entscheiden würde, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Nun kann man der Auffassung sein, dass die Apotheker in Deutschland sich nicht auf Streitereien mit ihrer Landesapothekerkammer oder Mitbewerbern einlassen wollen. Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas
glaubt jedoch nicht, dass sie stillhalten werden. Selbst wenn
sich an ihrer Rechtslage nichts ändert, würden zahlreiche deutsche Apotheken binnen kürzester Zeit Boni anbieten. Wenn dann die
Kammern gegen sie vorgehen, erwartet Douglas ein Wiederaufleben des
Vorteil24-Modells, nur auf sichereren rechtlichen Füßen. Zur Erinnerung: In
diesem Modell boten deutsche Vor-Ort-Apotheken ihren Kunden an, Arzneimittel
mit Preisvorteil bei einer kooperierenden EU-ausländischen Versandapotheke zu
bestellen, die dann in der deutschen Apotheke abgegeben werden – samt Beratung
an Ort und Stelle. Douglas ist überzeugt: Entscheidet der EuGH im Sinne des Generalanwalts, steht das gesamte
Arzneimittelpreisgefüge auf dem Spiel.
Für die meisten deutschen Apotheken dürfte es jetzt heißen: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
5 Kommentare
Benachteiligung auch deutscher Internetapotheken
von Edmund Roßmann am 08.03.2017 um 16:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Zusammenhang EUGH Urteil und Mehrwersteuer
von Dr.Keckeisen am 20.10.2016 um 18:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Felix Maertin
von Frank Ebert am 19.10.2016 um 14:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Urteil
von Frank ebert am 18.10.2016 um 15:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Urteil
von Felix Maertin am 19.10.2016 um 7:35 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.