Hamburg

Apothekerkammer will wegen möglichen Betrugsfällen ermitteln

Hamburg - 29.08.2016, 17:55 Uhr

Illegale Kick-Back-Zahlungen für rabattierte Arzneimittel in Hamburg? Eine Apothekerin und zwei Geschäftsleute werden verdächtigt. (Foto: JackF / Fotolia)

Illegale Kick-Back-Zahlungen für rabattierte Arzneimittel in Hamburg? Eine Apothekerin und zwei Geschäftsleute werden verdächtigt. (Foto: JackF / Fotolia)


Nachdem die Polizei Hamburg vergangene Woche fünf Apotheken durchsuchte, will die dortige Apothekerkammer demnächst berufsrechtliche Ermittlungen aufnehmen. Möglicherweise ist sie indirekt selbst betroffen – nach Informationen von DAZ.online wird auch ein ehemaliger Vorstand des gewerbsmäßigen Betrugs verdächtigt.

Am vergangenen Dienstag durchsuchten 66 Polizisten die Räume von fünf Apotheken in Hamburg sowie Wohn- und Geschäftsräume von Pharmahändlern. Sie verdächtigen eine Apothekerin und zwei Geschäftsführer des gewerbsmäßigen Betrugs: Die beiden Geschäftsführer zweier Firmen sollen von verschiedenen Herstellerfirmen Arzneimittel im großen Umfang und mit erheblichen Rabatten zwischen zehn und 60 Prozent erworben haben. Diese rabattierten Produkte lieferten die beiden Beschuldigten nach Polizeiangaben an verschiedene Apotheken, unter anderem jene der Beschuldigten – und stellten den normalen Listenpreis in Rechnung.

Seit Januar 2013 sollen sie Krankenkassen geschädigt haben, indem sie die Differenz zwischen dem Rabatt- und Listenpreis rechtswidrig an die Apotheken als Bonuszahlungen rückvergütet haben.

Kammer will Ermittlungen aufnehmen

Die Apothekerkammer Hamburg kenne die Anschuldigungen zu diesen Kick-Back-Zahlungen bisher nur aus der Presse, erklärte Apothekerkammerpräsident Kai-Peter Siemsen gegenüber DAZ.online. Die Namen der Beschuldigten seien dort nicht klar ersichtlich. Der Vorstand werde am 6. September zu seiner nächsten Sitzung zusammentreten und dann voraussichtlich ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eröffnen, erwartet Siemsen.

Da die Kammer selbst keine polizeilichen Vollmachten hat, werde sie die Staatsanwaltschaft und Gesundheitsbehörde um Informationen bitten. „Erfahrungsgemäß wird der Antrag mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen zurückgestellt“, erklärt Siemsen. Die Kammer erhalte die nötigen Unterlagen für ein berufsrechtliches Verfahren dann erst, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen habe.

Derartige Verdächtigungen seien immer sehr ungünstig, sagt der Kammerpräsident. „Wenn die schwarzen Schafe in die Presse kommen, stehen auch die weißen im schlechten Licht“, sagt er. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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