Abrechnungsbetrug mit Röntgenkontrastmitteln

Fünf Jahre Haft für Apotheker

Berlin - 18.08.2016, 17:50 Uhr

Ein Apotheker und der frühere Geschäftsführer einer Radiologie-Gesellschaft müssen nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg mehrjährige Haftstrafen absitzen. (Foto: photo 5000 / Fotolia)

Ein Apotheker und der frühere Geschäftsführer einer Radiologie-Gesellschaft müssen nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg mehrjährige Haftstrafen absitzen. (Foto: photo 5000 / Fotolia)


Weil ein Apotheker und ein Arzt bei der Abrechnung von Röntgenkontrastmitteln gemeinsam auf Gewinn aus waren, hat das Landgericht Hamburg sie am heutigen Donnerstag wegen Betrugs zulasten von Krankenkassen zu Haftstrafen von fünf und viereinhalb Jahren verurteilt.

Im Prozess um einen Millionenbetrug mit Röntgenkontrastmitteln hat das Hamburger Landgericht Haftstrafen verhängt. Der ehemalige Geschäftsführer (59) der inzwischen insolventen Radiologie-Gesellschaft Hanserad wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein ebenfalls angeklagter Apotheker (67) erhielt fünf Jahre. Die Strafkammer blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben und acht Jahre Gefängnis gefordert hatte. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten Anfang der Woche auf Freispruch plädiert. Der Anwalt des Apothekers kündigte nach dem Urteilsspruch Revision an.

Nach Überzeugung des Gerichts machten sich die beiden Männer des gewerbsmäßigen Betrugs in 26 Fällen strafbar. Zudem hätten sie in weiteren zehn Fällen Beihilfe geleistet. Den zulasten der Krankenkassen entstandenen Schaden berechnete das Gericht letztlich auf acht Millionen Euro. Als die Betrugsmasche aufgeflogen war, hatten Ermittler Röntgenkontrastmittel im Wert von 16 Millionen Euro im Lager gefunden.  

Übermaßbestellungen und Gewinnbeteiligung

Eigentlich handelt es sich um ein Trio: einen Radiologen, der die inzwischen insolvente Radiologie-Gesellschaft Hanserad betrieb, seinen Geschäftsführer und einen Apotheker. Die Gesellschaft soll in den Jahren 2011 und 2012 in großen Mengen, die medizinisch nicht erforderlich waren, Röntgenkontrastmittel beim Arzneimittelgroßhandel gekauft haben, den der Apotheker neben seiner Apotheke betrieb. Der Apotheker rechnete den Sprechstundenbedarf dann in Einzeldosen unter Vorlage der Verordnungen und seiner Rechnungen mit den Kassen ab. Damit erklärte er konkludent, dass diese Abrechnung den sozialrechtlichen Vorgaben entspricht. Tatsächlich lagen die sozialrechtlichen Voraussetzungen für die Erstattung aber nicht vor. Denn: Die Hanserad war zu 95 Prozent an den Gewinnen aus dem Mengenrabatt des Apothekers beteiligt.

Der ebenfalls angeklagte ehemalige Inhaber von Hanserad hat sich vor dem Verfahren ins Ausland abgesetzt. Es heißt, in die Vereinigten Arabischen Emirate. Er wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ergriffen wurde er bislang allerdings nicht.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Haft für CApotheker

von Alexander Zeitler am 21.08.2016 um 23:33 Uhr

NUll Mitleid für so einen angebl. Kollegen. Der Begriff verbietet sich.
Solche Kollegen brauchen wir nicht. Solche Gier führt direkt in den Knast. ab mit ihm dorthin.

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