Urteil gegen G-BA rechtskräftig

BPI erkämpft Auskunft über Ausschuss-Mitglieder

Stuttgart - 17.05.2016, 01:15 Uhr

Verwaltungsgericht Berlin: Der G-BA muss dem BPI Auskunft erteilen,  wer im Unterausschuss Arzneimittel (Foto: helmutvogler / Fotolia)

Verwaltungsgericht Berlin: Der G-BA muss dem BPI Auskunft erteilen, wer im Unterausschuss Arzneimittel (Foto: helmutvogler / Fotolia)


Bereits im März wurde der Gemeinsame Bundesausschuss verurteilt, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie mitzuteilen, wer im Unterausschuss Arzneimittel sitzt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, auch die Gründe liegen vor.

Die Unterausschüsse Arzneimittel, Ambulante spezialfachärztliche Versorgung und Disease Management Programme „bereiten gewichtige Weichenstellungen im Gesundheitswesen vor, die Millionen gesetzlich Krankenversicherte betreffen“, findet das Verwaltungsgericht Berlin. Deswegen verurteilte es am 17. März den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) Auskunft über Name, Titel, akademischen Grad sowie Berufs- und Funktionsbezeichnung der Mitglieder dieser Unterausschüsse zu erteilen. (Aktenzeichen: 2 K 1.15)

Es sei ein berechtigtes Interesse des BPI zu prüfen, „welchen beruflichen und fachlichen Hintergrund die einzelnen Mitglieder haben, welchen Einflüssen sie ggf. ausgesetzt sein könnten und ob die Interessen und Rechte aller von den Entscheidungen des Beklagten Betroffenen in den Unterausschüssen durch entsprechenden Sachverstand repräsentiert sind“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dagegen habe das Interesse der Unterausschussmitglieder am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und an der Wahrung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung „kein großes Gewicht“.

Auskünfte bereits 2014 beantragt

Bereits 2014 hatte der BPI die entsprechenden Auskünfte beim G-BA beantragt. Dieser lehnte den Antrag jedoch ab, ebenso wie den Widerspruch gegen diesen Bescheid. Zwar hatte 2013 ein Arzneimittelhersteller vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen schon einmal das Recht auf Auskunft über die Mitglieder im Unterausschuss Arzneimittel erstritten – dieses Urteil bewertete der G-BA aber laut BPI als Einzelfallentscheidung. Deswegen klagte der BPI vor dem Verwaltungsgericht Berlin – mit Erfolg.

Da der G-BA keine Rechtsmittel gegen das Urteil vom 17. März einlegte, wurde es am 11. Mai rechtskräftig. „Wir werden nun den G-BA anschreiben und ihn darum bitten, die richtigen Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen und uns Zugang zu den beanspruchten Daten zu geben“, schreibt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp in einer Pressemitteilung des Verbands. 


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