Wer haftet bei Verletzungen bei Uni-Ritual?

Streit um Kittelverbrennung geht vors Bundessozialgericht

Berlin - 25.02.2016, 13:00 Uhr

Eine Blechtonne zum Kittel verbrennen - in Jena hatte das Ritual schmerzhafte Folgen. (Foto: Jan-Peter Kasper/dpa)

Eine Blechtonne zum Kittel verbrennen - in Jena hatte das Ritual schmerzhafte Folgen. (Foto: Jan-Peter Kasper/dpa)


Der Rechtsstreit um das Ritual der „Kittelverbrennung“ von Pharmaziestudierenden der Friedrich-Schiller-Universität geht in die nächste Runde. Einer der Verfahrensbeteiligten habe das Bundessozialgericht in Kassel angerufen, teilte das Thüringer Landessozialgericht mit.

Im Dezember fällte das Landessozialgericht in Erfurt ein Urteil in einem vor allem für Nicht-Pharmazeuten wunderlich wirkenden Fall: 13 Pharmaziestudierende hatten sich bei ihrer rituellen Kittelverbrennung verletzt, weil ein Beteiligter erschreckt eine brennende Ethanolflasche von sich warf. Die Richter befanden, was im Sommer 2012 an der Uni in Jena geschah, war kein Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen muss. Denn die Unfallkasse zahlt nur dann, wenn die unfallbringende Verrichtung im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule geschieht.

Die Kittelverbrennung in Jena sei jedoch von den Pharmaziestudierenden eigenständig organisiert worden. Die Uni habe hierauf nicht in rechtserheblicher Weise Einfluss genommen. Allein das Zurverfügungstellen von Tischen und Bänken reiche für eine Mitverantwortung nicht aus.  

Ist die Revision zulässig?

Das Gericht hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Doch nun hat ein Beteiligter Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt (Az . B 2 U 40/16 B). Die richterliche Überprüfung ist bei diesem Rechtsmittel zunächst darauf beschränkt, zu klären, ob Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, dass sich das Gericht überhaupt in einem Revisionsverfahren mit den aufgeworfenen Rechtsfragen befasst.

Denn die Revision ist nur unter bestimmten Voraussetzungen statthaft. In Betracht käme hier allenfalls die Annahme, dass der Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zuzumessen ist. Ob dies bei dem Verbrennungs-Ritual tatsächlich der Fall ist, müssen nun die Kasseler Richter prüfen. Die Prüfung geschieht in der Regel nur im schriftlichen Verfahren, eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Kittelverbrennung

von Michael Moldrick - Centro Genetico DEMETER - Teneriffa am 27.02.2016 um 11:12 Uhr

Also in meiner Ansicht ich die Entscheidung des Richters Verständlich und Einleuchtend. Nicht nur dass es Verständlich ist dass ein ‚Ritual’ außerhalb des Studiums keine Arbeitsunfall ist sondern zudem würde ich ausfindig machen wer da erschreckt eine brennende Ethanolflasche von sich warf.

Dieser Person würde ich als aller erstes die Studienbewertung überprüfen und momentan rückwirkend alles lahmzulegen, bis diese Person das Fach: Arbeitssicherheit und Sicherheits-Verordnungen wiederholt und bestanden hat.

Ich begreife dass einfach nicht, das erste was man in de Chemie- oder Laborausbildung lernt sind die Fundamentalen Sicherheiten Vorschriften.

Wo gibt es denn so was dass jemand ohne Bedenken eine Brennende Ethanolflasche von sich wirft, nur weil er sich erschreckt… Stellt Euch mal vor das macht der in einem Labor volle Produkte (!)

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Kittelverbrennung

von Inge Deufert am 26.02.2016 um 8:25 Uhr

Aber nur wenn die BG für eventuelle Unfälle haftet. :)

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kittelverbrennung

von Dietmar Bittenbinder am 25.02.2016 um 18:43 Uhr

Eine ganz spontane Idee:
Warum treffen sich die deutschen Apotheker nicht in Berlin zur Demo und verbrennen oder zerreißen dort öffentlichkeitswirksam unsere alten weißen Kittel???

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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