ApothekenRechtTag 2016

Kooperationsmodelle Arzt/Apotheker – was ist rechtlich (noch) erlaubt?

Berlin - 15.02.2016, 15:58 Uhr

Das geplante Antikorruptionsgesetz ist Thema beim ApothekenRechtTag in Berlin. (Foto: © Messe Berlin)

Das geplante Antikorruptionsgesetz ist Thema beim ApothekenRechtTag in Berlin. (Foto: © Messe Berlin)


Das neue Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen soll bald in Kraft treten, zwei neue Straftatbestände sind geplant. Doch was ist Apothekern in der Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenhäusern erlaubt – und was ein Fall für den Staatsanwalt? Ein Vortrag auf dem ApothekenRechtTag während der INTERPHARM 2016 gibt einen Überblick.  

Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ (§§ 299a, 299 b StGB) soll in Kürze beschlossen werden - und sorgt bereits jetzt für Verunsicherung. Es wird befürchtet, dass in Zukunft über jedweder Kooperation zwischen Arzt und Apotheker, die an sich gesundheitspolitisch erwünscht ist, das Damoklesschwert strafrechtlicher Verfolgung hängt.

In der Tat ist es für Apotheker notwendig, bei der Zusammenarbeit mit Ärzten und Kliniken die notwendige Sensibilität und das erforderliche Problembewusstsein zu entwickeln. Andererseits besteht aber auch für Panik kein Anlass und nicht jeder Wettbewerbsverstoß ist ein Fall für den Staatsanwalt. Ein Vortrag von Rechtsanwalt Christian Tillmanns beleuchtet das Verhältnis vom Berufsrecht (und Wettbewerbsrecht) zu den neuen Straftatbeständen und zeigt auf, welche Kooperationsmodelle unter welchen Voraussetzungen auch nach Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes noch möglich sind.

Erörtert werden dabei Kooperationsmodelle im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement Krankenhaus/Apotheke, Kooperationen bei der Zytostatikaversorgung nach § 11 Abs. 2 ApoG  (Abgrenzung zu „Zuweisung von Verschreibungen“) und andere Formen der Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der Integrierten Versorgung oder bei der Vermietung von Räumlichkeiten an Ärzte.

Christian Tillmanns ist Rechtsanwalt in München, Beirat der Zeitschrift Arzneimittel&Recht und Lehrbeauftragter für Medizin- und Pharmarecht an der Universität Marburg. Sein Tätigkeitsfeld umfasst neben dem Wettbewerbsrecht alle Fragestellungen aus dem Bereich des Apotheken- und Arzneimittelrecht. 

Programm-Info

Kooperationsmodelle Arzt/Apotheker – was ist rechtlich (noch) erlaubt? 
Dr. Christian Tillmanns. Am Freitag 18. März 2016, 14 Uhr. Weitere Informationen, auch zum Kongress, dem Rahmenprogramm und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.interpharm.de


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