Apothekenrechttag 2016 BERLIN

Update zur Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln 

Berlin - 09.02.2016, 15:00 Uhr

Boni, Zugaben, Skonti: Das Arzneimittelpreisrecht ist komplexer als es scheint. (Foto: Vege / Fotolia)

Boni, Zugaben, Skonti: Das Arzneimittelpreisrecht ist komplexer als es scheint. (Foto: Vege / Fotolia)


Die Gesetzeslage ist klar: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt die Preisbindung. Oder doch nicht? Die Kreativität interessierter Kreise und mancher Apotheken scheint grenzenlos – es gibt weiterhin Boni, Zugaben, Kopplungsgeschäfte und Skonti. Das sorgt für Verunsicherung. Einen Überblick über die neue Rechtsprechung gibt Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, beim ApothekenRechtTag in Berlin.

Das Arzneimittelpreisrecht ist eigentlich deutlich: Verschreibungspflichtige Arzneimittel haben einen festen Preis, von dem nicht abgewichen werden darf – auch nicht auf Umwegen wie Boni. Ausländische Versandapotheken, die Arzneimittel nach Deutschland versenden, müssen sich ebenfalls an die Vorgaben Arzneimittelpreisverordnung halten. Dennoch versucht so mancher mit verlockenden Angeboten, Kunden zu gewinnen. Da stellt sich durchaus die Frage: Franst das Arzneimittelpreisrecht aus?

Insbesondere DocMorris verstößt immer wieder gegen geltendes deutsches Arzneimittelpreisrecht. Die Apothekerkammer Nordrhein hat die niederländische Versandpotheke bereits vielfach abgemahnt und eine Reihe gerichtlicher Titel gegen sie erwirkt. Aber auch Ordnungsgelder in Höhe von inzwischen über einer Million Euro schrecken DocMorris nicht ab.

Hinzu kommt, dass manche  Zivil-, Verwaltungs- und Berufsgerichte in ihren Entscheidungen schwanken. Die Folge: Ein hohes Maß an Rechtunsicherheit in Apotheken und der gesamten Branche. Dafür sorgt auch die in diesem Jahr anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der sich nach einem Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit der unionsrechtlichen Frage beschäftigen muss, ob die Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Versandapotheken gilt, die Arzneimittel nach Deutschland liefern. Am 17. März findet die Verhandlung in Luxemburg statt. 

Am 18. März gibt auf dem ApothekenRechtTag im Rahmen der Interpharm Dr. Bettina Mecking ist Justiziarin und Stellvertretende Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, Lehrbeauftragte an der Rheinischen Fachhochschule Köln und Fachanwältin für Medizinrecht einen Überblick zur preisbindungsrechtlichen Judikatur bei Rx-Arzneimitteln. Zudem zeigt sie auf, mit welchen Tricks und Winkelzügen sich DocMorris immer wieder vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen zu widersetzen versucht. 

Programm-Info

Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln – Was gibt es Neues? Was sagt der EuGH?, Dr. Bettina Mecking, am Freitag, 18. März 2016, 10.45 Uhr, im Rahmen der INTERPHARM in Berlin. Weitere Informationen, auch zum Kongress, dem Rahmenprogramm und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.interpharm.de


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