Medikamente während der Fastenzeit

Apotheken beraten auch zu Ramadan

17.06.2015, 16:45 Uhr

Im Ramadan darf erst nach Sonnenuntergang gegessen und getrunken werden. (Foto: Toufik Amine TALEB/Fotolia)

Im Ramadan darf erst nach Sonnenuntergang gegessen und getrunken werden. (Foto: Toufik Amine TALEB/Fotolia)


Muslime sollten während des Ramadans nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Darauf weist die ABDA angesichts des morgen beginnenden Fastenmonats der Muslime hin. Häufig seien Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. „Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, erklärt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So sei es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden müsse.

Diabetikern etwa empfiehlt er, sich dazu beraten zu lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen können. Dazu gehöre unter anderem die täglich mehrmalige Blutzuckerwertkontrolle sowie das Achten auf Symptome einer Über- und Unterzuckerung. In Notfallsituationen erlaube der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten stets Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können. 

Des Weiteren weist die ABDA darauf hin, dass die Verbote des Korans nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen gelten: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten etwa verstoße nicht gegen die Fastenregeln und sei daher auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und Augentropfen würden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen. Gleichwohl viele kranke Muslime es tun, müssten sie laut ABDA nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Der Fastenmonat endet am 16. Juli.

 


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