Bedarfsgerechte Versorgung

Petition für Inko-Versorgung ohne Aufzahlung

31.03.2015, 17:00 Uhr

Bedarfsgerechte Versorgung: Der Selbsthilfeverband Inkontinenz setzt sich mit einer Petition für Betroffene ein. (Foto: adrian_ilie825/Fotolia)

Bedarfsgerechte Versorgung: Der Selbsthilfeverband Inkontinenz setzt sich mit einer Petition für Betroffene ein. (Foto: adrian_ilie825/Fotolia)


Berlin – Die Versorgung mit Inkontinenzhilfen ist nicht nur für Apotheker ein unbefriedigendes Thema – für Betroffene kann sie zur individuellen Qual werden, betont der Selbsthilfeverband Inkontinenz: In einer Online-Petition sammelt der Verein daher seit Mitte März bundesweit Unterschriften für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung. Kommt die erforderliche Zahl an Unterschriften zusammen, soll die Petition an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), übergeben werden.

Die Unterzeichner der Petition fordern, dass Betroffene Inkontinenzhilfen in der Qualität und Menge bekommen, die sie für ihre Versorgung benötigen und die ihnen gesetzlich zustehen – und zwar ohne aus eigener Tasche aufzahlen zu müssen. Um dies zu erreichen, sollen Krankenkassen künftig Verträge schließen, die Patienten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten ermöglichen. Ausschreibungsverfahren sollten daher so angepasst werden, dass dabei der Schweregrad der Inkontinenz berücksichtigt wird.

Laut Gesetz hätten Menschen mit Inkontinenz einen Anspruch auf angemessene Versorgung mit Inkontinenzhilfen, begründet der Selbsthilfeverband seine Petition. Dennoch würden viele heute nicht mehr in ausreichender Menge und Qualität versorgt. Vielmehr müssten sie aufzahlen, um weiterhin die Inkontinenzhilfen zu bekommen, die sie benötigen und gewohnt sind. „Krankenkassen können durch Ausschreibungen über 20 Prozent Kosten einsparen. Aktuell wurden Verträge zu einer Monatspauschale von teilweise 12,50 Euro geschlossen. Auf diesem Preisniveau ist eine bedarfsgerechte Versorgung nicht zu gewährleisten.“

Außerdem ist aus Sicht des Vereins – der auf seiner Internetseite zahlreiche Informationen und Hinweise zu Inkontinenz gibt – die Beratung der Patienten von den wirtschaftlichen Interessen zu trennen. Die Festlegung des Bedarfs müsse entsprechend durch den verordnenden Arzt erfolgen. „Eine bedarfsgerechte Versorgung kann somit sichergestellt und grundlose Aufzahlungen verhindert werden.“ Die Mitzeichnungsfrist der Petition läuft noch bis zum 11 Juni. Bislang kommen die meisten Unterstützer aus Baden-Württemberg (über 460), Bayern (über 270) und Nordrhein-Westfalen (über 220), gefolgt von Hessen (über 70).

Zur Inkontinenz-Petition auf openPetition kommen Sie über diesen Link.


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