Skonto-Streit

Klage gegen AEP eingereicht

12.03.2015, 16:15 Uhr

Das Landgericht Aschaffenburg wird sich nun mit der Zulässigkeit von Großhandels-Skonti befassen. (Foto: Stefan Welz/Fotolia)

Das Landgericht Aschaffenburg wird sich nun mit der Zulässigkeit von Großhandels-Skonti befassen. (Foto: Stefan Welz/Fotolia)


Die Wettbewerbszentrale hat diese Woche ihre angekündigte Klage gegen den Großhändler AEP beim Landgericht Aschaffenburg eingereicht. Das Verfahren soll grundsätzlich die Frage klären, ob Rabatte des Großhandels – auch Skonti – zulässig sind, wenn sie über die disponible Großhandelsspanne von 3,15 Prozent hinausgehen.

Die beabsichtigte Klage hat in den letzten Wochen für einigen Wirbel gesorgt. Vor allem wird heiß spekuliert, wer hinter ihr steckt. Wer kann Interesse haben, die gängige Rabattpraxis vieler Großhändler auf den Prüfstand zu stellen? Für Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale tun diese Mutmaßungen allerdings nichts zur Sache. Für sie geht es schlicht um die Klärung einer juristischen Frage.

In ihrer Klageschrift stützt sich die Wettbewerbszentrale wie schon in der Abmahnung auf § 78 AMG in Verbindung mit § 2 Arzneimittelpreisverordnung. Danach gebe es keinen Spielraum für eine Skonto-Gewährung über den prozentualen Höchstzuschlag von 3,15 Prozent hinaus. Nun wird es einige Tage dauern, bis die Klageschrift zugestellt ist und AEP auf sie reagieren kann. Wann es dann tatsächlich zu einem Termin vor Gericht kommt, ist derzeit nicht abzusehen.

 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.