ANTI-KORRUPTIONS-RICHTLINIE

Teva will Apothekern in die Bücher schauen

12.03.2015, 10:15 Uhr

Teva räumt sich in Sonderverträgen mit Apotheken ein Audit-Recht ein. (Foto: apops/Fotolia.com).

Teva räumt sich in Sonderverträgen mit Apotheken ein Audit-Recht ein. (Foto: apops/Fotolia.com).


Berlin - Während die Bundesregierung über das neue Antikorruptionsgesetz noch diskutiert, hat der weltgrößte Generikahersteller Teva/Ratiopharm bereits Nägel mit Köpfen gemacht. Umsatzstarke Apotheken, die mit dem Global-Player Direktgeschäfte machen oder andere Sonderkonditionen vereinbaren wollen, müssen jetzt strenge Anti-Korruptions-Regeln akzeptieren. Schwarze Kassen sind verboten. Mehr noch: Teva fordert, in die Bücher der Apotheker schauen zu können. Das sorgt bei einigen für Ärger.

Unter Punkt 1.9 der neuen Anti-Korruptions-Richtlinie von Teva/Ratiopharm heißt es beispielsweise: „Der Vertragspartner wird keine schwarzen Konten, unzureichend identifizierten Transaktionen, Aufzeichnungen nicht existenter Ausgaben, Einträge von Verbindlichkeiten mit falscher Identifikation ihres Zwecks und keine Verwendung falscher Dokumente in Verbindung mit der Durchführung dieses Vertrages führen oder erlauben.“

Im nächsten Punkt 1.10 kommt Teva dann zur Sache und fordert Einsicht in die Bücher: Unbeschadet anderer Rechte, „erlaube und ermögliche“ der Apotheker Teva „für die Dauer dieses Vertrages und 5 Jahre nach Vertragsende den Zugang zu allen seinen Büchern, Unterlagen, Rechnungen und relevanten Dokumenten mit direktem Bezug zu diesem Vertrag“ zur Prüfung der Einhaltung dieser Antikorruptionsrichtlinie.

Globales Compliance-Programm

Auf DAZ.online Nachfrage teilte Teva mit, dass die Umsetzung des globalen Compliance-Programms in derzeitiger Fassung im April 2014 angelaufen ist. Anlass für die verschärften Anti-Korruptions-Regeln sei nicht das in Vorbereitung befindliche deutsche  Anti-Korruptionsgesetz. Vielmehr beziehe sich Teva auf israelische, amerikanische und britische Vorgaben.

Allerdings müssten nicht alle Apotheken, die bei  Teva einkaufen, die strengen Regeln unterschreiben. Kunden, „die entsprechend der allgemeinen Geschäftsbedingungen Produkte unseres Unternehmens beziehen“, seien nicht betroffen. „Die genannten Änderungen und Ergänzungen kommen insbesondere bei Vertragsabschlüssen mit Angehörigen der Fachkreise und Beamten sowie mit Vertragspartnern zur Anwendung, die wiederum in Interaktion mit Angehörigen der Fachkreise treten“, erklärt man bei Teva.

Sonderverträge schließt Teva mit umsatzstarken Apotheken im Direkteinkauf, mit Apotheken, die Teva/Ratiopharm-Produkte bevorzugt in der Freiwahl platzieren und mit sogenannten Sponsor-Apotheken. In der Regel erhalten diese Apotheken von Teva vergünstigte Sonderkonditionen.

Bislang kaum Nachfragen zum Auditrecht

Grundsätzlich sähen fast alle Teva-Kunden die Notwendigkeit und den Nutzen für die Allgemeinheit eines solchen Programmes. „Nur in zwei oder drei Fällen kam es im Zuge von Vertragsverhandlungen bzw. Vertragsabschlüssen zu Nachfragen betreffend des Auditrechts“, teilte Teva mit. Bei diesem „Auditrecht“ handele es sich nicht um generelles Recht zur Einsicht in die Bücher. Das im Vertrag vereinbarte Audit-Recht sei „anlassbezogen, d.h. findet nur im konkreten Verdachtsfall Anwendung und auch die Prüfung im Verdachtsfall beschränkt sich auf den Umkreis des Vertrages“. Diese Regelung gelte weltweit, so Teva. Bisher habe es noch keinen konkreten Verdachtsfall gegeben, „es fand noch keine Prüfung statt“.

Abgelehnt wurde von Teva allerdings die Forderung eines Apothekers, umgekehrt in die Bücher des Arzneimittelherstellers schauen zu dürfen.  Apotheker, die die Unterschrift unter die Anti-Korruptions-Regeln verweigern, erhalten keine Sonderkonditionen und können die Produkte laut Teva „entsprechend der allgemeinen Geschäftsbedingungen Produkte unseres Unternehmens beziehen.“


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