Testkäufe in Nordrhein-Westfalen

Verbraucherzentrale moniert Apotheken-Beratung

25.02.2015, 15:10 Uhr

Trotz Kammer-Tests und Pseudo-Customer-Projekten laufen Testkäufe immer wieder schief. (Foto: KKH)

Trotz Kammer-Tests und Pseudo-Customer-Projekten laufen Testkäufe immer wieder schief. (Foto: KKH)


Berlin - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nach neuerlichen Testkäufen erschüttert: In 50 Apotheken hatten vermeintliche Kundinnen nach jeweils drei Packungen Thomapyrin (20 Tabletten) verlangt – in 39 von ihnen wurde diese Menge anstandslos abgegeben. „In vier von fünf Apotheken stand das eigene Verkaufsinteresse und nicht der Schutz von Patienten im Vordergrund. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht der Apotheker“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Die Verbraucherzentrale betont in einer Pressemitteilung, dass Apotheker auch beim Verkauf rezeptfreier Medikamente auf Arzneimittelsicherheit achten und eine Eignung des verlangten Präparats für den Kunden prüfen müssten. Im Zweifel sei ein Arztbesuch zu empfehlen. Kommt dem Personal wegen der verlangten Menge oder einem sich abzeichnenden sorglosen Umgang mit dem Präparat Bedenken, muss es den Verkauf des Arzneimittels ganz oder teilweise verweigern – so sieht es die Apothekenbetriebsordnung vor.

Doch diese seit 2012 explizit vorgegebene Beratungspflicht lässt aus Sicht der Verbraucherzentrale zu wünschen übrig. Sie hatte ihre Testkäufe in jeweils fünf Apotheken in zehn Städten in NRW durchgeführt. Bei der geforderten Menge von 60 Tabletten auf einmal hatten die Testkäuferinnen erwartet, dass das pharmazeutische Personal stutzig wird. Aber selbst wenn dieses nachfragte und die Testkäuferinnen auf ihren regelmäßigen und hohen Konsum des Mittels gegen Kopfschmerzen hinwiesen, ließ das vielfach unbeeinduckt. Acht Apotheken gaben selbst bei solchen Alarmsignalen die gewünschten drei Packungen ab.

Gesundheit muss vor Verkaufsinteresse gehen

Lediglich acht Apotheken machten pharmazeutischen Bedenken geltend und gaben nur eine geringere Menge ab. Drei Apotheken hatten laut Verbraucherzentrale nur jeweils zwei Packungen vorrätig, die sie bereitwillig abgaben. Auch in puncto Aufklärung und Beratung hätten die meisten gepatzt: Elf Apotheken reichten die gewünschten Präparate kommentarlos über die HV-Tisch. Nur 18 Apotheken warnten vor einer dauerhaften und zu hohen Einnahme und rieten dazu, einen Arzt aufzusuchen.

„Um Medikamentenmissbrauch und darauf folgende Gesundheitsschäden zu vermeiden, sollten Apotheker umdenken“, sagt Schuldzinski. Bei der Abgabe rezeptfreier Medikamente müsse die Gesundheit der Kunden und nicht das Verkaufsinteresse im Vordergrund stehen. „Dies gilt auch dann, wenn Kunden vehement auf einen Kauf pochen.“ Er appelliert an die Apothekerschaft, ihre Beratungspflicht korrekt auszuüben. Patienten gibt er den Tipp, sich gegebenenfalls auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW über schädliche Nebenwirkungen von rezeptfreien Medikamenten und mögliche Alternativen zu informieren.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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